Gilt das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Sie einen Gebrauchtwagen einfach zurückgeben?
Können Sie einen Gebrauchtwagen einfach zurückgeben?

Auf dem deutschen Gebrauchtwagen­markt tummeln sich viele Anbieter – egal, ob Händler oder Privatverkäufer.

Für alle Geschmäcker und jeden Geldbeutel lässt sich im großen Angebot das passende Auto finden. Beim Autokauf ist jedoch einiges zu bedenken:

Der Gebrauchtwagen sollte gründlich begutachtet werden, eine ausgiebige Probefahrt ist unerlässlich und der Kaufvertrag muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer kritisch überprüft werden. rotz aller Vorsicht kann es jedoch passieren, dass erst nach der Übergabe des Fahrzeugs Mängel erkannt werden.

FAQ: Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen
Kann ich einen Gebrauchtwagen beim Händler einfach zurückgeben?

Nein. Sie haben beim Gebrauchtwagenkauf in aller Regel nicht einfach das Recht, diesen zurückzugeben, weil Sie es sich anders überlegt haben.

Wann habe ich ein Rückgaberecht beim Gebrauchtwagen?

Der Händler ist verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und der Verkäufer diesen nicht zeitnah beseitigen kann.

Kann ich einen privat gekauften Gebrauchtwagen zurückgeben?

In aller Regel ist das nur möglich, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, da bei einem Privatkauf in aller Regel die Haftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wird.

Müssen Käufer diese hinnehmen oder gibt es ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? Ist der Rücktritt vom Kaufvertrag beim Gebrauchtwagen, der vom Händler gekauft wurde, einfach so möglich? Und wie ist die Rechtslage beim Privatverkauf?

Gibt es für Gebrauchtwagen ein Rückgaberecht beim Kauf vom Händler?

Es gibt die weit verbreitete Annahme, dass der Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich problemlos innerhalb von 14 Tagen möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Rechtsirrtum. In Deutschland gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, die beim Händler gekauft wurden.

Sie haben demnach kein Recht dazu, einfach vom Gebrauchtwagenkauf zurückzutreten. Vielmehr müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Zum einen muss ein erheblicher Mangel und nicht bloß ein Bagatellschaden am Fahrzeug vorliegen. Zum anderen besteht eine Voraussetzung darin, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben muss, damit Sie das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen nutzen können.

Deutsches Recht besagt, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen.

Gebrauchtwagen zurückgeben wegen vorhandener Mängel – So ist es möglich

Ein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt es in Deutschland nicht.
Ein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt es in Deutschland nicht.

Stellen Sie nach dem Autokauf einen erheblichen Mangel fest, können Sie nicht einfach auf ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen pochen. Vielmehr sind folgende Schritte zu durchlaufen:

  • Die Mängel am Auto müssen dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden.
  • Der Verkäufer hat dann Zeit, diese nachzubessern oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Zur Beseitigung der Mängel wird ihm eine angemessene Frist gesetzt.
  • Erst wenn der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, oder der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt, ist beim Gebrauchtwagen eine Rückgabe möglich.
  • Möchten Sie den Gebrauchtwagen nicht zurückgeben, kann der Händler dazu verpflichtet werden, einen niedrigeren Kaufpreis anzusetzen.
Möchten Sie das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen nutzen, müssen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Tun Sie dies am besten schriftlich und lassen Sie sich dies vom Verkäufer quittieren. Anschließend können Sie das Auto zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückgezahlt.

Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen – Kauf von privat

Im Gegensatz zum gewerblichen Händler kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung und die Haftung im Kaufvertrag ausschließen. Sie haben nur dann ein Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen, wenn der Verkäufer eine Garantie für eine gewisse Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat oder Ihnen einen Mangel arglistig verschwiegen hat – er also von diesem wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat.

Möchten Sie beim Gebrauchtwagenkauf das Rückgaberecht nutzen, stehen Sie jedoch in der Beweispflicht. Sie müssen also belegen, dass eine Garantie bestand bzw. dass der Verkäufer den Mangel verschwiegen hat, obwohl er von diesem wusste.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, falls Sie das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie den Kaufvertrag gründlich überprüfen. Achten Sie vor allem darauf, dass alle vorhandenen Mängel am Auto und mögliche Garantievereinbarungen aufgeführt werden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 3,81 von 5)
Gilt das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

52 Gedanken zu „Gilt das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

  1. Latifi

    Guten Tag,
    Ich habe einen auto von 9 Monaten gekauft und weniger gefahren, nach dem 4 Monaten ainen problem gehabt dan habe ich ferkaifer angerufen der hatte gesagt schiks du zu ainen mechaniker und alles bezahlt Versicherung dan ich habe hin geschickt dan mekanik hate gesagt das Reparatur ist teuer und der hate mit ferkoiferin gesprochen und er hatte mich angerufen hate gesagt er macht anderes zu erst Gutachten dan Reparatur machen aber mein Auto steht dort seit über drei Monaten und er hatte nicht gemacht und jezt sagt kanst du selbst machen ich kan nicht mahen ich will das auto zurückgeben und meine Geld nehmen, wie kann ich dass machen weill mein ferkoifer ist zu schwer erreichbar

  2. Julian

    Hallo, meine Mutter hat bei einem freien Autohändler ein Auto gekauft. Nun ist Sie mit dem Auto vom Hof gefahren und am nächsten Tag ging die Motorkontrollleuchte an. Sie hat das in einer Fachwerkstatt prüfen lassen und es wurden einige Mängel festgestellt (Geber Saugrohrklappenstellung/Luftstromsteuerung unplausibles Signal, Türelektronik Beifahrerseite, elektr. Fehler im Stromkreis der beheizbaren Aussenspiegel, elektr. Fehler der Lampe am Spiegelblinker Beifahrerseite, Radio fehler) die ca. 15% vom Kaufpreis ausmachen. Der Verkäufer sagt nun er hätte einen Freund der es für die Hälfte reparieren kann. Ist das rechtens? Hätte man hier ein Recht auf Rückgabe des Autos?

  3. Mateusz J

    Hallo, können mehrere kleine Mängel einen erheblichen Mangel verursachen?

  4. Markin K

    Hallo,

    ich habe ein folgendes Problem. Ich habe am 03.01.2023 ein Gebrauchtwagen gekauft, Probefahrt gemacht alles war i. O. nach einer Woche habe ich das Auto abgeholt da es noch dauerte wegen Reifenwechsel usw. Am ersten Tag ging das Auto kaputt das heiße es hat nicht angesprungen es kam zu viel Auspuff raus, das Abkühlwasser wurde an einem Tag plötzlich leer und das Motor ist überhitzt. Das konnte auf jeden Fall nicht alles an einem Tag plötzlich passieren. Jetzt habe ich eine Frage ob ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, 14 Tage sind nocht durch….

  5. Carmen

    Hallo,

    wir haben in einen Autohaus einen Suzuki Vitara gekauft (Tageszulassung). Vertrag alles unterschrieben gewesen. Dafür haben wir unseren Kuga in Inzahlungsnahme gegeben. Nach einigen Wochen rufte uns das Autohaus an, das sie uns den Suzuki nicht geben können, da er leider der Bank gehört (Leasingvertrag). Das Autohaus kommt leider nicht aus diesem Vetrag raus.
    Dafür hatten sie uns einen Leihwagen gegeben über 8 Wochen. Ohne Brechnung nur Betankung. Jetzt möchte das Autohaus, dass wir den Kuga zurücknehmen, da wir kein vergleichbares Auto bei diesem Händler abnehmen.
    Meine Frage: darf das Autohaus uns einfach den Kuga zurückgeben? Kaufvertrag von Kuga, das der Händler den abgekauft hat, habe ich schriftlich.

    Liebe Grüße

  6. Rene

    Guten Morgen,

    ich habe im Februar einen Ford Kuga BJ2013 ( ca 95000 Km) bei einem freien Händler gekauft.
    Im März mussten schon die Doppelkuplungscheiben getauscht werden, dies lief teilweise über die Gebrauchtwagengarantie. Jetzt zeigt das Fahrzeug bei ca 99000 Km jedoch wieder jede Menge Fehlermeldungen bezüglich der Assistenzsysteme an, die dadurch auch abgeschaltet werden z.B.: Störung der Frontkamera, Ausfall des ABS, Abschaltung des AWD durch Überhitzung, RDKS Fehlfunktion usw.
    Meine Frage ist jetzt, besteht eventuell die Möglichkeit das Fahrzeug zurück zu geben? Würde es sich lohnen einen Anwalt zu nehmen? Der Händler ist auch sehr schwer zu erreichen. Ich habe nämlich keine Lust das diese ganze Geschichte unmengen an Zeit und Geld kostet.
    Über eine Antwort würde ich freuen.
    Vielen Dank
    Gruß René

  7. Gendy

    Hallo
    Haben beim Autohändler nen gebrauchten gekauft dieser wurde mit,, Volle Werksgarantie angeboten. Wir machten die Anzahlung und den Rest bei Abholung des Fahrzeugs. Am nächsten Morgen fragte ich bei der Haupt Niederlassung an wie das mit der Garantie ausschaut ? Ja diese sei km begrenzt oder jahres abhänging ,kurz um der Wagen hat also noch volle Werksgarantie für ca.2000km .
    So sagten wir dem Verkäufer Händler ,wir möchten das so nicht da es Anders angesagt und insariert wurde ,möchten wir das Geld zurück haben im gegen Zug Papiere gegen Bargeld.
    Aber der Verkäufer weigert sich . Was Nu ??

  8. Rüdiger Mayer

    Hallo miteinander,

    Mein Sohn hat letzte Woche sein Auto verkauft. Es ist noch nicht abgeholt, wurde eine Anzahlung gemacht aber kein Kaufvertrag in schriftlicher Form gemacht lediglich per WhatsApp App bestätigt. Er hat mir heute gesagt das er das Auto doch nicht verkaufen möchte. Es handelt sich um einen Privatverkauf.
    Deshalb meine Frage :Kann er von einem mündlichen Vertrag zurücktreten und dem Käufer das erhaltene Geld zurücküberweisen.
    Weiß das jemand?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen
    Vielen Dank
    Rüdiger

  9. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über das Kaufen von Gebrauchtwagen. Gut zu wissen, dass es in Deutschland kein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt. Ich möchte mir mein erstes Auto anschaffen und erwäge, ob es ein Gebrauchtwagen werden soll.

  10. Max

    Hallo,
    Hab vor einer woche 1 auto privat zu privat verkauft,
    Jetzt nach 7 tagen will er das auto wieder geben
    Muss ich das auto zurück nehmen

    Mit freundlichen grüßen

  11. Tyler

    Vielen Dank für die Informationen zum Gebrauchtwagenkauf. Ich möchte mir ein Auto kaufen, werde aber wahrscheinlich auch auf einen Gebrauchtwagen zurückgreifen. Ich habe auch schon einen lokalen Gebrauchtwagenhändler gefunden, dem ich demnächst einen Besuch abstatten werde. Wichtiger Hinweis, dass kein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gilt.

  12. Georg G

    Hallo,
    Ich habe ein gebrauchtes Auto privat gekauft, aber nach der Überprüfung beim Hersteller war den KM stand zurückgedreht, und Nachweise des Herstellers habe ich schon.
    Was soll man machen jetzt ?

    Lg

  13. Gemmer

    Habe ein Fahrzeug gekauft ohne Papiere er sagte das es kein Problem wehre denn wagen anzumelden und ergab mir. ein Vertrag vom Vorbesitzer habe dann nach langen Suche die Thelefonnummer raus bekommen dieser Herr hate aber nie einen Passat bessen aber die Daten stimmten überein.Wie Werde Ich das Auto wieder los.

  14. René

    Hallo,
    Ich habe Februar beim Händler ein Range Rover gekauft EZ 03.2019, und jetzt habe ich zufällig gesehen, das der Wagen seit 3 Monaten keinen TÜV mehr hat!
    Ich habe darauf beim Strassenverkehrsamt angerufen, und meinte, das der Tüv falsch eingetragen ,und falsche Plakette geklebt wurde.
    Darauf sagte man mir, das der Wagen als Mietfahrzeug gelaufen sei!!!
    Im Kaufvertrag stand Tüv bis 03.2022 und Mietfahrzeug wurde mit Nein angekreuzt.
    Man hat mir dieses auch auch nie beim Gespräch gesagt.
    Jetzt bin ich etwas enttäuscht und fühle mich hintergangen.
    Kann ich das Auto ohne Probleme wieder zurückgeben?

    LG René

  15. Cornelia

    Hallo, ich hätte mal eine Frage. Ich habe mir im August einen Mercedes c Klasse bei einen VW Händler gekauft. Im November bemerkte ich das die Sitzheizung am Rücken nicht ging und Anfang Dezember bemerkte ich das die Heizung nach unten nicht ging. Ich bin dann zum Händler und hab die Mängel angezeigt. Lt. VW Händler kann er es nicht reparieren sie kümmern sich darum….. dann hieß es ihre Werkstatt schafft das nicht vor Weihnachten ich soll zum Mercedes Händler und nur weil ich dort den Betriebsleiter kenne wurde die Heizung noch vor Weihnachten repariert. Dort wurde mir dann auch mitgeteilt das eine Gewährleistung habe….es wurde von mir eine Rechnung bereits bezahlt. Im Januar meldete ich mich wieder beim VW Händler und sie meinten ich soll die sitzplatte gleich beim Mercedes Händler reparieren lassen. 2 Tage vor meinen Terminen hörte ich ein Klappern. Daraufhin fragte ich beim Mercedes Händler ob sie nach schauen könnte da ich eh dort war zur Reparatur der sitzmatte. Dann hieß es die Nockenwellensteller sind defekt und haben die Steuerkette locker gemacht und ich war kurz vorm Motorschaden. Natürlich habe ich sofort den VW Händler angerufen und Stress gemacht. Der Vw Händler hat die Reparatur freigegeben und es wurde alles repariert. Anfang Februar wurden von mir die Birnen hinten getauscht da ich zum zweiten Mal eine Fehlermeldung hatte. Am Samstag den 22.02. Hatte ich hinten an der Fahrerseite einen Totalausfall und musste noch 70 km heimfahren in der Nacht. Am 24.2. Bin ich wieder zum Händler und wurde sehr unfreundlich behandelt…….. sie schickten mich wieder zu ihrer Werkstatt aber die hatten geschlossen, also durfte ich wieder zum Mercedes Händler fahren hier wurden mir auf Kulanz die Stecker gewechselt. Vor 2 Wochen bemerkte ich wieder, dass die Heizung nach unten wieder nicht geht. Heute war ich bei einen Bekannten und er meinte es eventuell der steller….. welche recht hab ich ? Mittlerweile hab ich kein Vertrauen mehr in das auto.

    Vielen dank für ihre Info.

  16. Sandra

    Guten Tag,
    mein Partner hat gestern sein Auto nach Kaufvertrag erhalten. Er hatte vorher das Gleiche Auto Probe gefahren, aber nicht das, was er gekauft hat.Der Verkäufer versicherte ihm das die Ausstattung dieselbe ist. Jetzt hat er nach einem Tag festgestellt,dass eine für ihn wesentliche Ausstattung fehlt. Kann er Ansprüche geltend machen?

    Viele Grüße

  17. Karlheinz

    Habe vor 8 Monaten einen Ford B Max beim Händler gekauft. Vor ca. 5 Wochen
    entdeckte ich Wasser im Kofferraum.
    Werkstatt repariert Schaden und drei
    Tage später wieder Wasser im Kofferraum.
    Auto ist zwischenzeitlich nun schon über
    2 Wochen in Werkstatt leider ohne Erfolg.
    Kann ich Fahrzeug zurückgeben?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert