Gebrauchtwagengarantie – Tipps für die Extraleistung beim Autokauf

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bei Gebrauchtwagen ist eine Garantie häufig im Preis inbegriffen, wenn Sie beim Händler kaufen.
Bei Gebrauchtwagen ist eine Garantie häufig im Preis inbegriffen, wenn Sie beim Händler kaufen.

Der Neuwagenkauf ist häufig eine teure Angelegenheit, die sich viele Autofahrer nicht leisten können oder wollen.

Laut Angaben des Fahrzeugbewerters Schwacke verlieren beispielsweise Fahrzeuge der oberen Mittelklasse jedoch innerhalb der ersten drei Jahre bei einer Laufleistung von rund 60.000 Kilometern etwas mehr als die Hälfte ihres Wertes. Dementsprechend günstig lassen sich diese dann als gebrauchte Kfz erwerben.

Außerdem ist das Angebot auf dem Gebrauchtwagenmarkt riesig. Egal ob beim Händler um die Ecke oder beim Kauf über eine Autobörse im Internet: Auch hier lässt sich, meist jedoch mit ein paar Abstrichen, das gewünschte Fahrzeug finden. Es ist also kein Wunder, dass der Markt für gebrauchte Kfz boomt.

Gebrauchtwagengarantie: Kurz und Knapp
Habe ich Anspruch auf eine Gebrauchtwagengarantie?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Viele Händler bieten dennoch eine Gebrauchtwagengarantie an. Mehr dazu hier.

Wie unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung?

Hier können Sie ausführlich nachlesen, welche Unterscheide es zwischen einer Garantie und der Gewährleistung bei Autokauf gibt.

Welche Leistungen enthält eine Gebrauchtwagengarantie?

Einen Überblick der Leistungen, die in einer Gebrauchtwagengarantie inbegriffen sind, erhalten Sie hier.

Allerdings ist bei Gebrauchtwagen auf Grund ihres Alters und der höheren Laufleistung schneller und häufiger mit Reparaturen zu rechnen. Viele Käufer möchten sich deshalb mit einer Gebrauchtwagengarantie absichern. Welche Anbieter gibt es hierfür? Können Sie eine Gebrauchtwagengarantie auch privat abschließen? Und gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtwagen?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie beim Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher gehen können.

Allgemeine Informationen über die Garantie für Gebrauchtwagen

Beim Gebrauchtwagenkauf haben Kunden die Wahl: Entweder können sie das Fahrzeug von einer Privatperson oder von einem Händler erwerben. Die Gebrauchtwagengarantie ist beim Händler häufig schon im Kaufpreis inbegriffen. Sollte das der Fall sein, ist diese im Kaufvertrag festzuhalten. In vielen Fällen muss die Händlergarantie für Gebrauchtwagen jedoch zusätzlich erworben werden. Dies ist dann mit dem Autohaus oder Händler abzusprechen bzw. auszuhandeln.

Mit der Gebrauchtwagengarantie – häufig wird diese auch Reparaturkostenversicherung genannt – sind Käufer für den Fall, dass Reparaturen am Fahrzeug anfallen, abgesichert. Da gerade bei gebrauchten Kfz häufiger Mängel anfallen können, entscheiden sich viele Kunden für die Sicherheit, die eine Garantie bei Gebrauchtwagen bietet.

Jedoch ist die Gebrauchtwagengarantie im Gegensatz zur Vorstellung vieler Fahrzeughalter kein Rundum-Sorglos-Paket. Bevor eine solche abgeschlossen wird, sollten sich Autokäufer eingehend damit auseinandersetzen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, welche Leistungen die Garantie umfasst und ob die Vorteile die eventuellen Nachteile überwiegen. Unser Ratgeber soll hierbei als Hilfestellung dienen.

Was ist das Besondere an einer Neuwagengarantie?

Beim Kauf eines Neuwagens ist eine Garantie meist im Kaufpreis inbegriffen. Welcher Service inklusive ist, welche Bedingungen gelten und für wie viele Jahre die Neuwagengarantie übernommen wird, ist je nach Hersteller unterschiedlich.

Bei vielen deutschen Herstellern beträgt die Dauer der Gebrauchtwagengarantie lediglich zwei Jahre, Spitzenreiter ist Kia mit sieben Jahren. Möchten Sie länger von den Vorteilen profitieren, lohnt es sich, schon beim Kauf des neuen Autos eine Garantieverlängerung einzuhandeln.

Wichtig: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Autokauf

Es wird zwischen Garantie und Gewährleistung bei Gebrauchtwagen unterschieden.
Es wird zwischen Garantie und Gewährleistung bei Gebrauchtwagen unterschieden.

Viele Käufer gehen davon aus, dass bei Gebrauchtwagen Gewährleistung und Garantie gleichbedeutend sind. Allerdings beschreiben beide Begriffe unterschiedliche Konzepte und decken verschiedene Bereiche ab.

Die Gewährleistung – auch Sachmängelhaftung genannt – ist gesetzlich verpflichtend und muss von jedem Händler eingehalten werden. Grundsätzlich gilt diese für zwei Jahre, kann bei Gebrauchtwagen jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss dann explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Innerhalb der ein- bis zweijährigen Gewährleistungspflicht ist der Händler dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen, die bereits vor der Übergabe des Autos bestanden. Während des ersten halben Jahres nach Verkauf des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon vorher bestand. Weigert sich der Händler, den Mangel zu beheben, steht er hier in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Defekt erst vor kurzem zustande kam.

Ist das erste halbe Jahr vergangen, dreht sich die Beweislast um. Tritt ein Mangel auf, muss nun der Käufer belegen, dass der Schaden bereits vor der Übergabe des Kfz vorlag. Ist dies nachgewiesen, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Defekt zu beheben.

Im Gegensatz zur Gewährleistung, die von einem Händler bzw. Unternehmer nicht ausgeschlossen werden darf, besteht keine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie. Die Pflicht, eine solche abzuschließen, existiert also nicht. Es steht Ihnen demnach völlig frei, ob Sie für Ihr Auto eine Garantieversicherung abschließen.

Im Gegensatz zu Händlern können Privatleute beim Verkauf eines Kfz die Gewährleistung sowie die Haftung ausschließen. Hierfür ist im Autokaufvertrag die korrekte Formulierung zu wählen. Werden Gewährleistung und Haftung nicht explizit ausgeschlossen, gilt auch beim Verkauf von privat die zweijährige Gewährleistungspflicht für Fahrzeuge.

Welche Leistungen umfasst die Garantie bei Gebrauchtwagen?

Die Gebrauchtwagengarantie greift nicht bei Unfallschäden.
Die Gebrauchtwagengarantie greift nicht bei Unfallschäden.

Einer der Vorteile von einem Gebrauchtwagen mit Garantie besteht darin, dass im Gegensatz zur Gewährleistung nicht nur Mängel, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, abgedeckt sind. Es ist bei der Garantie also egal, wann der Schaden auftritt.

Allerdings ist nicht jeder Mangel am Auto durch die Gebrauchtwagengarantie abgesichert. Von Bedeutung ist hier, welche Bedingungen in der Garantie­urkunde bzw. im Vertrag festgehalten sind. Es gibt nämlich keine gesetzlichen Regelungen, die festlegen, welche Leistungen eine solche Garantie umfassen muss.

Unfallschäden sowie Verbrauchsstoffe und Verschleißteile – hierzu gehören beispielsweise Kupplungs- oder Bremsbeläge – sind grundsätzlich nicht inbegriffen. Auch wenn Defekte durch unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen ausgelöst werden, greift die Gebrauchtwagengarantie nicht.

Folgende weitere Einschränkungen können gültig sein:

  • Je nach Leistungsumfang werden nur die Arbeitskosten, die für eine Reparatur anfallen, vollständig ersetzt.
  • Die Materialkosten werden häufig nur teilweise übernommen. Hier ist dann also eine Selbstbeteiligung nötig.
  • Es können gewisse Bauteile von der Garantie ausgenommen werden.
  • Außerdem müssen Fahrzeughalter den Schaden zunächst melden, bevor sie diesen in einer Werkstatt beheben lassen.
Sie können nicht für jedes beliebige Auto eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Häufig ist dies nur für Fahrzeuge möglich, die ein Alter von zehn Jahren und eine Laufleistung von 100.000 bis 150.000 Kilometern nicht überschritten haben.

Gibt es eine Garantie beim Gebrauchtwagenkauf von privat?

Wenn Sie ein Fahrzeug von privat kaufen, ist eine Gebrauchtwagengarantie meist nicht im Kaufpreis enthalten. Wer trotzdem nicht auf ein gewisses Maß von Sicherheit verzichten möchte, kann für den Gebrauchtwagen eine Garantie bei einer Versicherung abschließen.

Viele Dienstleister aus der Versicherungsbranche bieten einen solchen Service an. Je nach Anbieter, Leistungsumfang, Alter sowie Typ des Fahrzeugs fallen für die Gebrauchtwagengarantie unterschiedlich hohe Kosten an.

Aus diesem Grund sollten Sie stets einen Gebrauchtwagengarantie-Vergleich durchführen, um das beste Angebot mit dem umfassendsten Service zu finden.

Fazit – Worauf sollten Sie bei der Gebrauchtwagengarantie achten?

Die Gebrauchtwagengarantie kann sich lohnen, wenn Ihnen Sicherheit wichtig ist.
Die Gebrauchtwagengarantie kann sich lohnen, wenn Ihnen Sicherheit wichtig ist.

Jede Gebrauchtwagengarantie hat unterschiedliche Konditionen, weshalb Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung genau studieren sollten. Achten Sie darauf, welche Reparaturen inbegriffen und welche Bauteile ausgenommen sind.

Überprüfen Sie außerdem, ob eine Selbstbeteiligung fällig wird und welche weiteren Bedingungen bestehen. Meist wird nämlich beispielsweise vorausgesetzt, dass Sie alle Service- und Wartungsarbeiten fristgerecht durchführen lassen müssen.

Einen guten Überblick über Leistungen und Kosten kann ein Gebrauchtwagengarantie-Test liefern. Hier können Sie vergleichen, welcher Anbieter über das beste Preis-Leistungs-Verhältnis verfügt.
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Gebrauchtwagengarantie – Tipps für die Extraleistung beim Autokauf
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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

9 Gedanken zu „Gebrauchtwagengarantie – Tipps für die Extraleistung beim Autokauf

  1. T

    Danke für den Beitrag über die Gebrauchtwagengarantie. Ich werde demnächst mit meinem Neffen zu einem Autohandel gehen, da er sich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte. Guter Hinweis, dass die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden kann.

  2. Sybille

    Guten Tag,
    vor 6 Wochen haben wir einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Im Kaufvertrag wurde eine Gebrauchtwagengarantie von einer bestimmten Versicherung vereinbart. Vor einer Woche hat mich der Händler, aufgrund von Schwierigkeiten mit der Versicherung, um Geduld gebeten. Er sucht nur eine anderen Versicherungsgeber. Seriös geht meiner Meinung nach anders …..
    Meine Geduld neigt sich dem Ende, was kann ich rechtlich tun, um die vereinbarte Gebrauchtwagengarantie zu bekommen? Muss ich diese von einer anderen Versicherung, als im Kaufvertrag vereinbart, akzeptieren?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sybille,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Dietmar

    Hallo,
    ich möchte ein 3 Jahre alten Gebrauchtwagen vom Händler kaufen mit einer 5-jährigen Händlereigengarantie, deren Umfang und Kostenübernahme jedoch sehr gering ist.
    Macht es Sinn, privat zusätzlich eine Reparaturvericherung abschließen, die eine deutlich bessere Absicherung und Kostenübernahme darstellt?
    Was passiert bei einem Schadensfall ? Kann ich z.B die von der Händlereigengarantie nicht übernommenen Kosten bei der Reparaturversicherung einreichen oder gibt das Chaos, wo es dann ein Versicherer auf den anderen schiebt und jeweils ein Kostenübernahme verweigert?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Dietmar,

      inwiefern sich eine zusätzliche Versicherung lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In welchem Zustand ist das Fahrzeug, welchen Umfang hat die Garantie, welchen Umfang die Versicherung? Im Schadensfall greifen die jeweiligen Vetrags- und Garantiebedingungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Versicherung.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Angela P.

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Wir haben ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft mit 1 Jahr Gewährleistungsgarantie.
    Am gleichen Tag als ich das Fahrzeug geholt habe war die Klimaanlage kaputt. Nach langen hin und her und Anwalt Drohung habt der Händler die 600€ Reparaturkosten für die Klima übernommen. Das Auto stand 2 Wochen in der Werkstatt weil der Händler erst die Freigabe nicht erteilen wollte. Als wir das Auto von der Werkstatt geholt haben 1 Tag danach klapperte das Auto von vorne. Wir haben das Auto wieder in die Werkstaat gebracht und es wurde festgestellt das die Vorderachse gebrochen ist. Wir sind das Auto kaum gefahren. Der Händler stellt sich quer er hat uns gesagt er übernimmt die Kosten nicht. Sind wir im Recht muss er dafür aufkommen? Wir gehen davon aus das der Schaden schon vor Kauf da war.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Angela,

      die Gewährleistung gilt für Schänden bzw. Mängel, die bereits vor der Übergabe vorlagen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer selbst beweisen, dass ein Mangel erst später auftrat. Die Beweislast liegt also momentan bei ihm und nicht bei Ihnen.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Jürgen

    Hallo, ich habe bei einem Gebrauchtwagen Händler ein Fahrzeug gekauft, incl. einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie. Ich habe ein 10 tägiges Widerrufrecht für die Garantie. An wen muss ich den Widerruf schicken? Und von wem bekomme ich das Geld wieder, von dem Garntieunternehmen oder von dem Gebrauchtwagenhändler?
    Viele Grüße, Jürgen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jürgen,

      den Garantiebedingungen müsste zu entnehmen sein, mit wem Sie den Vertrag geschlossen haben und an wen der Widerruf zu richten ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie den Händler direkt ansprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

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