Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

Von Autokauf.org, letzte Aktualisierung am: 24. Dezember 2022

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Die Kategorie „Widerrufsrecht“ auf autokauf.org bietet Ihnen Informationen zu diesem Thema.

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

 

Rücktritt vom Autokauf Arglistige Täuschung
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.

Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.

Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.

Widerrufsrecht beim Autokauf: Kurz und Knapp
Kann ich meinen Autokauf widerrufen?

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.

Wie kann ich den Autokauf widerrufen?

Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag?

Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.

Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?

Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.
Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.

Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.

Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.

Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:

  • Internet bzw. E-Mail
  • Telefon bzw. Fax
  • Kataloge

Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.

Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede

Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.
Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.

Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.

Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?

Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

Widerruf beim Autokauf: Ein Muster

Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.

Muster: Widerruf beim Autokauf

 

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]

[Ort und Datum]

Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.

Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.

Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen

Muster-Kaufvertrag für einen Unfallwagen

Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.

Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.

Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.

dl-button

Muster Widerruf (doc)

Muster Widerruf (pdf)

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Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer
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189 Gedanken zu „Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

  1. hoffmann

    ich war am mittwoch den 03.05.17 beim bmw autohändler.der verkäfer hat mir einen vorfürwagen angeboten und damit eine probefahrt mit mir gemeinsam gemacht.das auto entsprach meinen vorstellungen und wir haben eine bestellung gefertigt.darin sind die preise festgelegt und auch der liefertermin der 11.05.17.als ich zu hause war ist mir aufgefallen,das der preis gegenüber anderen autos zu hoch ist. ich habe mit den verkäufen am nächsten tag gesprochen und ihm dies mitgeteilt.ich wollte ein anderes auto welches vorhanden war dafür nehmen.dies sei nicht möglich.mein frage ist,die bestellung ist ja kein kaufvertrag.muß ich den kaufvertrag unter schreiben und dieses auto kaufen. das autohaus will mir für das auto 23,42% rabatt gewähren ist das rechtens. gibt es eine spanne für rabatte für vorfürautos?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo hoffmann,

      haben Sie eine verbindliche Bestellung unterschrieben, ist diese für Sie bindend. Ein einfacher Rücktritt ist in der Regel nicht möglich. Bezüglich des Rabattes gibt es keine festgelegte Spanne.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
    2. Vincent

      Hallo!
      Ich habe mir vor 4 Tagen ein neues Auto mit tageszulassung gekauft.als ich dann zuhause den Vertrag nochmal gelesen habe, habe ich bemerkt da das Auto eine kurzzeitzulassung und 2200km hat . Weil ich meine falsche Brille dabei hatte habe ich den Händler vertraut und seine Angaben für wahr genommen.Jedoch wurde mir gesagt das das Auto 50km gefahren ist und eine tageszulassung hat. Kann ich nun aus dem Kaufvertrag zurücktreten? Das Auto habe ich ja noch nicht erhalten. MfG Vincent

      Antworten
      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Vincent,

        unter Umständen kann der Kaufvertrag angefochten werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte die Unterlagen prüfen und kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

        Ihr Team von autokauf.org

        Antworten
        1. Anja

          Ich habe gestern ein Auto bei jemandem von privat gekauft der aber Gewerbe dafür angemeldet hat. Wir haben uns dann auf eine Summe geeinigt und einen Kaufvertrag geschrieben und vereinbart dass wir das Auto in den nächsten Tagen abholen wenn unser altes Auto verkauft ist…. Nun ist uns gestern aufgefallen dass der Verkäufer einen geringeren Preis in den Vertrag geschrieben hat als wir verhandelt haben. Wir haben beide unterschrieben und jeder hat ein Exemplar. Ist der Preis in dem Vertrag nun bindend? Für uns wäre es sehr gut

          Antworten
  2. Medo c.

    Ich habe mir vom Händler ein Auto gekauft, zusammen haben wir paar Mängeln festgestellt,geeinigt haben wir uns das der Händler die entfernt und die Teile mit neuen ersetzt. Zwei Wochen nach dem Vertragsabschluss war der Übernahme Termin. In der Zwischenzeit habe ich das Geld überwiesen ohne eine richtige Probefahrt zu machen, und das Auto angemeldet. Als ich das Auto übernommen habe und damit losgefahren bin wurden von meiner Seite aus noch mehr Mängeln festgestellt als es am Anfang der Fall war. Heute habe ich das Auto wieder zurückgebracht das sie die Sachen jetzt endlich reparieren. Wie stehen die Chancen in meinen Fall falls der Händler wieder mal sein Versprechen nicht einhält und ich wieder Mängeln feststelle?Zur erst hat er zwei Wochen Zeit gehabt, jetzt nochmal eine Woche .Kann ich mich auf das wiederrufsrecht berufen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Medo,

      ein allgemeines Widerrufsrecht besteht beim Autokauf nicht. Allerdings können Sie in bestimmten Fällen vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, die Reparatur durchzuführen. Nachdem Sie schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt haben, können Sie das Auto zurückgeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.autokauf.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  3. Christina

    Hallo 🙂
    Ich habe am Samsatg überstürzt einen Leasingvertrag bei Renault unterschieben.
    Ich habe eine Widerrufsbelehrung erhalten und kann innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch ohne Gründe tätigen. Die Widerrufsbelehrung betrifft den Leasingvertrag. Bestandteil des Vertrags ist das verbindlich bestellte Fahrzeug.
    Das Fahrzeug befand sich am Samstag noch irgendwo in einem Lager in Deutschland.
    Ich habe auch keinerlei Info zum Liefertermin erhalten.
    Im Vertrag sind Überführungs- und Zulassungskosten von 930€ enthalten.
    Nun meine Frage, wenn ich dem Leasinvertrag widerspreche, muss ich dann die Überführungskosten zahlen?
    Ich meine, das Fahrzeug würde sich keine einzige Sekunde in meinem Besitz befinden.
    Das Fahrzeug würde schließlich früher oder später einen neuen Besitzer finden, dieser würde dann ja die Überführungskosten auch in Rechnung gestellt bekommen. Daher dürfte dieser Betrag doch nicht komplett für mich in Rechnung gestellt werden oder?
    Sorry, hatte vorher noch nie was mit Leasing zu tun.

    Über eine Antwört würde ich mich freuen 🙂
    VG Christina

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christina,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem speziellen Fall kompetent beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  4. Markus

    Hallo

    habe auch mal eine Frage, wir haben letzte Woche ein Auto Finanziert und die Finanzierung ist am selben Tag durchgegangen, der Händler jedoch weigert sich das Fahrzeug vor Ablauf von 14 Tage raus zu geben.

    Ist das Rechtens bzw Legal?

    Weil sowas habe ich noch nie erlebt, aus bei diesem Händler.
    Wir hatten vor 2 Jahren auch Auto Finanziert und der Händler hat das Fahrzeug gleich raus gegeben.

    Vielen Dank Liebe Grüße

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Markus,

      für die Beantwortung dieser Frage wäre es von großer Hilfe, wenn bekannt wäre, aus welchem Grund der Händler das Fahrzeug nicht herausgeben möchte. Suchen Sie doch noch einmal das Gespräch mit dem Händler.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. Steffi S.

        Hallo Team von autokauf.org. Mir ist diese Woche genau das gleiche passiert. Der Händler beruft sich auf das 14-tägige Widerrufsrecht vom Kreditvertrag und will uns vor Ablauf der Frist das Auto nicht aushändigen. Die Anzahlung ist bereits erfolgt und die Finanzierung wurde noch am Tag der Unterschrift des Kaufvertrages genehmigt.

        Antworten
        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Steffi,

          ist vielleicht im Kaufvertrag eine solche Klausel enthalten? Bei weiteren Fragen müssen wir Sie an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

          Ihr Team von autokauf.org

          Antworten
  5. Adem

    Hallo
    Ich habe gestern auto finanziert und di finanzierung ist sofort durchgegangen aber ich hab mir anders uberlegt kann ich das kaufvertrag und die finanzierung wiederrufen .

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Adem,

      für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Finanzierung ohne Angabe von Gründen kündigen. Handelt es sich beim Finanzierungs- und Kaufvertrag um ein Koppelgeschäft (dies ist etwa der Fall, wenn Sie die Finanzierung direkt beim Händler abgeschlossen haben), gilt bei Kündigung des einen Vertrages auch der andere als gekündigt. Liegen jedoch zwei unabhängige Verträge über den Kauf und die Finanzierung vor, können Sie vom Kaufvertrag nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zurücktreten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. Alex

        Guten Tag!
        Ich habe am 20.07.2017 einen Neuwagen gekauft und beim Händler auch direkt die Finanzierung abgeschlossen.
        Nun habe ich heute (24.07.2017) einen Widerruf gegenüber der Bank ausgesprochen und diesen Widerruf gleichzeitig an das Autohaus geschickt um eine Anmeldung des Wagens beim STVA zu vermeiden.
        Die Anmeldung sollte morgen erfolgen. Ein Anruf beim Autohaus um 10:00 sagte aus dass der Wagen noch nicht angemeldet sei und von der Dispositionsliste genommen werde. Um 12:00 kam die Aussage der Wagen sei bereits angemeldet.
        Meine Frage: Wer trägt die Kosten für die Anmeldung und hat der Wagen nun einen Wertverlust erlitten? Wer ersetzt diesen?
        Gruß
        Alex

        Antworten
        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Alex,

          mit dem Moment der Zulassung verliert der Wagen sofort an Wert. Wer die Kosten zu tragen hat, können wir leider nicht pauschal beantworten. Zeigt sich das Autohaus nicht kulant, hilft in der Regel nur noch der Weg zum Anwalt.

          Ihr Team von autokauf.org

          Antworten
          1. Elma

            Hallo, wir haben diese Woche einen Kaufvertrag für einen T5 beim türkischen Händler unterschrieben. Er will den Kaufbetrag vorab auf sein Konto sehen. Wir haben großes Bedenken, da der Betrag nicht ohne ist! Und zudem ist der Händler ,200km entfernt.
            Normal ist doch Kaufpreis bei aushändigen des Kaufgegenstandes.
            Wie kommen wir aus dem Vertrag raus?

          2. autokauf.org Beitragsautor

            Hallo Elma,

            entscheidend ist hierbei, was im Kaufvertrag festgelegt wurde. Haben Sie unterschrieben, dass Sie den Betrag vorab zahlen, so müssen Sie sich daran halten. Ansonsten hilft unter Umständen das erneute Gespräch mit dem Verkäufer. Bei weiteren Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

            Ihr Team von autokauf.org

      2. Alex S.

        Liebes autokauf.org-Team,
        auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung besteht ein Widerrufsrecht. Diese Änderung fand mit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im BGB einzug.
        Gruß
        Alex

        Antworten
  6. Stephanie

    Hallo
    Mein Schwiegervater hat ein Kaufvertrag unterschrieben. Nachdem er ein WE darüber nachgedacht hatte, wollte er doch eine andere Farbe. Man sagte ihm, das sei nicht möglich, das Auro würde jetzt in der bestellten Farbe hergestellt. Daraufhin wollte mein Schwiegervater vom Kaufvertrag zurücktreten. Man sagte ihm, das auch das nicht möglich sei. Das ganze geschah innerhalb 1 Woche nach Vertragsunterschrift.
    Mein Schwiegervater hat Parkinson und ist zu 80 % behindert. Kann man vielleicht statt Widerspruch, was anscheint nicht geht, aus diesem Grund zurücktreten???
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Stephanie,

      unseres Kenntnisstandes nach ist ein Widerruf bzw. Rücktritt aus diesen Gründen nicht möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  7. Heike

    Guten Tag
    Wir haben am 27.07.2017 ein gebrauchtest Auto beim Händler gekauft. Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschieden vom Kauf zurück zu treten. Nach Sichtung der Unterlagen haben wir nur den Darlehensvertrag gefunden aber keine verbindliche Fahrzeughersteller . Kann ich ohne Angaben von Gründen einfach zurück treten.

    Mit freundlichen Grüßen Heike

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Heike,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, besteht kein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf. Von diesem können Sie nur dann Gebrauch machen, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn erhebliche Mängel festgestellt werden.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  8. Julia

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug mit Tageszulassung gekauft. Eine Bestellung habe ich unterschrieben und die Auftragsbestätigung erhalten. Das Fahrzeug wird zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt. Kann man noch widerrufen? Ich befinde mich noch in dem 14 tägigen Zeitraum.

    BG

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Julia,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Biem regulären Autokauf besteht dieses Recht nicht. In diesen Fällen ist ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag nur in bestimmten Fällen möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  9. Ausama

    Hallo,

    ich habe vor über einem Monat einen Gebrauchtwagen gekauft. Bevor ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, hatte ich bereits mit meiner Bank über einen Kredit gesprochen. Doch nach einigen Tagen lehnte die Bank überraschender Weise den Kredit ab. Somit konnte ich nicht mehr das Fahrzeug sofort kaufen. Da ich den Vertrag als Privatperson in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben hatte, bin ich ursprünglich davon ausgegangen, dass es ein Widerrufsrecht gibt, ist dies korrekt? Der Verkäufer verlangt nun 10% des Kaufpreises.

    Danke für eine Rückmeldung.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ausama,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur dann, wenn Sie ein Fernabsatzgeschäft abgeschlossen haben. Beim regulären Autokauf besteht dieses Recht nicht. In diesen Fällen ist ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag nur in bestimmten Fällen möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  10. Günther

    Guten Tag,
    ich habe eine Bestellung für eiene Neuwagen im Opel-Autohaus vor einer Woche unterschrieben. Mein Gebrauchtwagen wird in Zahlung genommen. Die Lieferfrist ist ca. 12 Wochen. Kann ich den Kaufvertrag noch Widersprechen?
    Ich möchte das Auto eigentlich erst im Frühjar 2018 Kaufen.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Günther,

      eine verbindliche Neuwagenbestellung wird durch Ihre Unterschrift bindend. Ist im Vertrag keine anderslautende Klausel zu finden, können Sie also nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Eine Stornierung ist in manchen Fällen möglich, allerdings müssen Sie dann einen Teil des Geldes – meist 15 Prozent des Kaufpreises – an den Verkäufer zahlen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  11. Birgit

    Hallo, ich habe auch mal ein paar Frage, Also ich habe vor letzten Dienstag am 07.08 ein Auto bei einem Händler gekauft. Und die Finanzierung stand sofort. Ich sollte den Wagen dann am jetzigen Dienstag 14.08 erhalten. Hatte auch schon einen Termin am STVA und ein geblocktes Nummernschild. Am Montag rief der Verkäufer mich an das der Brief noch nicht da sei.
    Ich fuhr zum Autohaus,.
    Der Verkäufer sagte mir alles kein Problem ich würde den Wagen noch diese Woche bekommen. Heute rief ich wieder dort an keiner geht ran keiner ruft zurück.
    Ich rief dann in der Zentrale an dort sagte man mir auf die Frage nach Widerruf da ich mich langsam Verarscht fühle das wenn der Wagen zur Aufbereitung schon in der Werkstatt war ich dieses bezahlen müsste ich weiss der Wagen war am Montag schon zur Aufbereitung da ich ihn ja Dienstag bekommen sollte. Muß ihc das wirklich bezahlen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Birgit,

      haben Sie einen Kaufvertrag unterschrieben, so ist dieser auch bindend. Ein Rücktrittsrecht könnte unter Umständen bestehen, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wurde. Der Termin müsste dann aber explizit im Vertrag vermerkt worden sein. Es ist davon auszugehen, dass Sie die Kosten unter den genannten Umständen tragen müssen. Genauere Informationen kann Ihnen jedoch ein Anwalt liefern. Zu Ihrem zweiten Beitrag: Ein Fernabsatzgeschäft liegt nur dann vor, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Nur in diesem Fall haben Sie ein Widerrufsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  12. Birgit

    Ach so und habe meinen PKW schon am Mittwoch Verkauft. Jetzt stehe ich Ohne Auto. Ich kann doch zurück treten wenn es ein Fernabsatzgeschäft ist oder nicht?

    Antworten
  13. Lesner

    Ich habe ein PKW über einen Kaufvertrag von Privat gekauft. Der Vertrag ist noch nicht abgewickelt. Kann ich den Vertrag auch widerrufen, da ich kein Interesse mehr habe.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lesner,

      haben Sie den Vertrag bereits unterzeichnet, ist ein Rücktritt vom Autokauf – wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können – nur noch unter gewissen Voraussetzungen möglich. Nur bei Fernabsatzgeschäften besteht ein vierzehntägiges Widerrufssrecht. Wurde noch kein Vertrag aufgesetzt, sind Sie nicht zum Kauf verpflichtet.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  14. Metin

    hallo,ich habe im Internet mir ein Fahrzeug Neuwagen Re Import konfiguriert wie ich es haben wollte,habe auch eine anfrage geschickt. Das Autohaus hat mir gleich ein Vermittlungsvertrag zugeschickt,das ich es unterschreiben soll und eine Kopie des Ausweises schicken soll.Meine frage jetzt ist der Vertrag jetzt gültig.

    Antworten
  15. Cetin

    Guten Tag,

    Ich habe mich für die finanzierung eines fahrzeugs entschlossen. Das Fahrzeug habe ich jedoch noch nie gesehen, bis auf einige bilder. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich, wenn das Fahrzeuge gesehen wurde, es doch nicht den Vorstellungen entspricht, vom Vertrag zurücktreten kann, dies habe ich natürlich auch schriftlich angefordert.
    In der wiederrufabelehrung steht, dass ab besitz des fahrzeugs, die 14 tögige wiederrufsfrist gilt.
    Was genau bedeutet in diesem fall Besitz, dann, wenn man das Fahrzeuge physisch vor sich hat, oder schon ab unterschreiben des kaufvertrages?
    Den vertrag habe ich bereits unterschrieben.

    Auf eine Rückmeldug würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank vorab!

    Lg. Cetin

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Cetin,

      Besitz meint in der Regel die Übernahme des Fahrzeugs, nicht die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Genaue Informationen erhalten Sie beim Händler.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  16. Jörg

    Ich habe ein Verständnisproblem bzgl. Widerrufsrecht. Ich möchte bei einem Internethänder ein Auto kaufen. Die AGB enthalten auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Darin heißt es u.a. „Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger“. Nach meinem Verständnis beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist damit erst, wenn ich das Auto erhalte. Im Bestellformular gibt es nun die Möglichkeit ausdrücklich auf das Widerrufsrecht zu verzichten, weil sich ansonsten die Lieferzeit um den Zeitraum des Widerrufsrechts verlängert: „Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum Ihres Widerrufsrechtes.“ Da es sich um einen EU-Reimport handelt, sind die Lieferzeiten sowieso sehr lang, weswegen ich möglicherweise schon interessiert wäre, sie nicht noch unnötig zu verlängern. Allerdings habe ich nun ein Verständnisproblem. Da die Wiederrufsfrist ja erst nach Erhalt der Ware beginnen soll, verlängert sich die Lieferfrist doch rein logisch damit ins Unendliche. Die Lieferzeit verlängert sich um die Wiederrufsfrist. Diese beginnt aber erst nach Lieferung. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wo habe ich hier einen Denkfehler?

    Antworten
  17. Karina P.

    Hallo, gilt das vierzehntägige Widerrufsrecht auch wenn ich den Vertrag in Geschäftsräumen unterschrieben habe, das Fahrzeug online vom Händler jedoch bestellt wurde ? Er wies mich auf mein Recht zu widerrufen zu, allerdings habe ich auch eine Finanzierung abgeschlossen und denke das es dies betrifft.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karina,

      ein Fernabsatzgeschäft findet nur dann statt, wenn ein Vertrag über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Sie haben den Vertrag jedoch direkt beim Händler unterschrieben. Für genaue Informationen sollte der Verkäufer der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
    2. Günter R.

      Günter R.
      Ich habe einen riesen fehler gemacht.Habe einen Kia Rio für 4000,00€ von einem Händler um die Ecke gekauft.
      Er hat den Wagen Tüv vorgefahren,und angemeldet Ich habe bar bezahlt, ohne Kaufvertrag,ohne Quittung nichts.Im Tüv Bericht steht ein Vermerk, Reifen müssen demnächst erneuert werden. Weiterhin bemerkte ich das das Reserverad fehlt. Der Händler hat mir mündlich zugesichert,innerhalb von 1 Woche 4 neue Reifen und Reserverad zubesorgen.jetzt werde ich schon 10 Tage vertröstet,mit der Ausrede es wäre alles bestellt.??? Später habe ich festgestellt das der Wagen vorher in Belgien angemeldet war.Es war kein Checkheft und keine Betriebsanleitung dabei. Der Wagen soll angeblich nur 37000 Km gelaufen haben.Irgend wie komich??
      Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

      Antworten
      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Günter,

        wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

        Ihr Team von autokauf.org

        Antworten
  18. Knobel

    Ich habe ein Gebrauchtwagen finanziert und 200 Euro angezahlt. Habe mich aber entschlossen vom Vertrag fristgemäß zurück zutreten. Jetzt will der Händler mir von der Zahlung 900 Euro abziehen,
    Ist das rechtmäßig.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ist eine solche Klausel im Vertrag vermerkt, kann dies durchaus rechtens sein. Weitere Fragen kann ein Anwalt beantworten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  19. nadine

    Hallo, habe mir am 20.10.17 ein gebrauchtes Auto gekauft ( Vorverkaufsvertrag unterschrieben
    Liefertermin war heute, hab keine Meldung nichts bekommen, kann ich nun vom Vertrag Zuruecktreten
    mfg nadine

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dies ist etwa der Fall, wenn erhebliche Mängel bestehen oder das Fahrzeug nicht die im Vertrag festgehaltenen Eigenschaften besitzt. Ob die Lieferverzögerung hierzu gehört, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  20. Fox

    Habe mir ein Fahrzeug über Leasing gekauft. Da meine Ex aber von mir Nachwuchs erwartet wollte ich das Fahrzeug wieder abgeben . Habe dem Verkäufer auch den Grund mit geteilt . Dieser wollte aber nur über die 14 Tage hinweg das ganze Themaraus zögern .Den Wiederruf habe ich über einen Anwalt raus geschickt . Autohaus sagt muss die Bank entscheiden. Bank sagt muss das Autohaus entscheiden . ???? Wollen die nur auf Zeit spielen ?
    Ich war ja auch bereit gewesen den Verlust zu bezahlen. Ich denke mal das es vor Gericht endet . Der Verkäufer hat mich nicht wegen dem Wiederruf belehrt noch wo ich das Fahrzeug gekauft habe . Hatte zum Glück einen Arbeitskollegen dabei .

    Antworten
  21. Sven

    Guten Tag!

    Wie sieht es aus, wenn ich Montags einen gebrauchten PKW beim Händler besichtige und Probe fahre.
    Am Dienstag bestelle ich über das Internet. In der Bestellung steht: Das Fahrzeug wurde am …. persönlich besichtigt und Probe gefahren. Gilt hier das Fernabsatzgeschäft

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sven,

      haben Sie den Vertrag über ein Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. Sven

        Ja die Bestellung erfolgte per mail am Dienstag.
        Der Händler meinte kein Widerrufrecht, da persönlich besichtigt am Vortag-auch mit Probefahrt.
        Danke und Grüße

        Antworten
  22. Andreaa R.

    Wir haben einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtwagen beim Händler unterschrieben und 500 Euro angezahlt. Zu Hause haben wir festgestellt, daß der Kaufvertrag jeglich Gewährleistung ausschliesst, entgegen der mündlichen Aussage des Händlers. Das wird Auto verkauft wie gesehen und nach Probefahrt. Das Fahrzeug wurde nicht probe gefahren, da nicht fahrbereit.
    Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und unsere Anzahlung zurück verlangen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Andrea,

      ein Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Er kann sie für einen Gebrauchtwagen lediglich auf ein Jahr reduzieren. Eine kompetente Beratung zu Ihrem Fall erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  23. Matthias

    Hallo,
    ich habe über das Internet ein Gebrauchtfahrzeug ungesehen gekauft, angemeldet und 3 Tage später beim Vertragshändler abgeholt. Der Verkäufer wusste das ich das Fahrzeug über die Firma laufen lassen will und auf die Umsatzsteuer habe ich Ihn auch angesprochen.
    Die Finanzierungskonditionen waren nicht nach meinen Vorstellungen da die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen war. Diese wurden dann nach meinen Wünschen geändert. In den 2. Konditionen stand dann der Nettobetrag, Bruttobetrag, anteilige Umsatzsteuer und Zins sowie Rückzahlmodalitäten beschrieben.
    Im Bestellformular stand aber Differenzbesteuerung.
    Jetzt bei der Abholung bekomme ich die Rechnung wo keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
    Was mache ich jetzt? Schließlich sind das einige Tausend EURO die ich nicht beim Finanzamt angeben kann.?
    Ohne diese geänderten Finanzierungskonditionen hätte ich nie gekauf oder die Finanzierung unterschrieben.

    Was für Möglichkeiten habe ich vom Vertrag zurückzutreten oder zu Widerrufen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Matthias,

      zunächst sollten Sie erneut das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Hilft dies nicht weiter, können Sie das weitere Vorgehen mit einem Anwalt absprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  24. Mathias

    Hallo,
    ich habe Anfang Juli 17 einen Gebrauchtwagen beim Händler in 350 km Entfernung gekauft. Der Brief wurde mir erst 14 Tage später ausgehändigt. In der Online-Anzeige wurde das Auto mit 3 Punkten beworben, die sich im Nachhinein als falsch herausstellten:
    1. PS Zahl stimmte nicht (es war der kleinere Motor 120 statt 130PS)
    2. deutsches Fahrzeug (es ist ein EU Reimport)
    3. Scheckheftgepflegt (die 1. Inspektion wurde nicht eingetragen)

    Ich habe mich mit dem Händler geeinigt, dass er die Inspektion nachträglich macht und einträgt und dass er mir einen Preisnachlass gewährt. Jetzt haben die im Autohaus das Original-Scheckheft wohl verloren. Ich muss denen ständig hinterher telefonieren, die haben kein direktes Interesse, mich als Kunden zufrieden zu stellen. Ich habe nun, 5 Monate später, die Nase voll und möchte das Auto zurückgeben, da der Vertrag bzw. die Ausschreibung vom Händler aus in mehrfacher Form nicht erfüllt wird. Speziell was die 3 Punkte angeht.
    Habe ich Chancen, bzw. soll ich gleich einen Anwalt einschalten? Zumal das Auto ja auch nun 350km vom Händler bei mir steht und ich es garantiert nicht zurückbringen werde.
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mathias,

      bei solchen Streitigkeiten ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  25. Karl

    Hallo,
    wir haben am 27.11.2017einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Wohnmobil Bürstner T595 unterschrieben. Über ein Widerspruchsrecht wurden wir nicht informiert. Beim Vorführen des Fahrzeugs und beim Verkaufsgespräch wurde uns verschwiegen, dass das Fahrzeug lediglich über eine rote Plakette verfügt. Da wir aber in Leipzig wohnen, dürften wir mit diesem Fahrzeug nicht auf unser Grundstück, bzw. zu unserem Haus fahren.
    Hätten wir aus diesem Grund ein Widerspruchs- bzw, Rücktrittsrecht ?

    Karl

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karl,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt wiederum ist nur möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen. Inwiefern es sich in Ihrem Fall um Mängel handelt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  26. Zenab A.

    Guten Tag
    Ich hab am 21.12 017 einen FinanzierungsVertrag abgeschlossen. Jetzt Vermerke ich dass das Auto viel zu klein für mich und meine Kinder ist kann ich das Auto umtauschen und ein anders Model haben?
    Der Vertragsabschluss war überstürzt gedacht. Leider waren meine Kinder nicht dabei gewesen. Das Auto würde ich erst in 4 Wochen bekommen.
    Vielen Dank

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Zenab,

      für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Finanzierung ohne Angabe von Gründen kündigen. Handelt es sich beim Finanzierungs- und Kaufvertrag um ein Koppelgeschäft (dies ist etwa der Fall, wenn Sie die Finanzierung direkt beim Händler abgeschlossen haben), gilt bei Kündigung des einen Vertrages auch der andere als gekündigt. Liegen jedoch zwei unabhängige Verträge über den Kauf und die Finanzierung vor, können Sie vom Kaufvertrag nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zurücktreten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  27. Pia

    Guten Tag,

    ich habe vor einer Woche einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto bei einem Händler unterschrieben. Jetzt ist die Finanzierung geplatzt aus Altersgründen, ich soll einen Bürgen bringen…möchte ich nicht.
    Kannn ich diesen Kaufvertrag widerrufen?

    Vielen Dank.
    MfG

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Pia,

      liegt kein Koppelgeschäft vor, ist ein Rücktritt nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen möglich. Ein Widerruf ist, wie dem obigen Text zu entnehmen ist, nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Oliver,

      das Widerrufsrecht ist ausschließlich für Verbraucher bzw. Käufer von Bedeutung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Käufer nicht zahlt.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  28. Many

    Hallo
    Ich habe am 2.1 ein gebrauchtes auto privat gekauft und hetzt habe ich nir noch probleme hier und da geht was kaputt kann ich das auto wieder zurückgeben

    Antworten
  29. Dehne

    Ich habe am 10.01.18 beim Autohändler ein Auto gekauft und bezahlt.
    Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. Das Auto befindet sich noch beim Händler
    und der Abholtermin ist am 19.01.18 vereinbart.
    Ich habe nur eine Probefahrt mit diesen Auto gemacht. Schäden oder ähnliches nicht vorhanden.
    Das Auto hat eine Automatic-Schaltung.Meine Frau und ich sind im Nachhinein mit dieser Technik überfordert
    undh möchten vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Auto ist wahrscheinlich noch nicht angemeldet worden.
    Muss ich mit einer Schadensersatzstrafe durch den Händler rechnen?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen K. D.

    Antworten
  30. Ewelina

    Hallo zusammen,

    Wir haben letzten Dienstag 23.01 ein Auto gekauft verbunden mit einer 100% Finanzierung (Kreditvertrag direkt beim Autohändler). Leider ist es nun so dass uns der Kreditvertrag gar nicht zusagt. Wie und inwiefern können wir zurücktreten? Ist der Kaufvertrag des Autos komplett unabhängig vom Kreditvertrag? Kann man vom Kaufvertrag/Kreditvertrag zurückzutreten auch wenn das Auto bereits zugelassen wurde auf uns (das Auto haben wir noch nicht erhalten) ? Unsere Sorge ist, da beim Kauf mündliche Versprechen vom Verkäufer gemacht wurden (neue Winterreifen, einparkhilfe), dass der Verkäufer diese nicht mehr einhält da ihm die Provision vom Kreditvertrag entgeht. Wäre dankbar für eure Antworten.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ewelina,

      für Verbraucherkredite gilt eine allgemeine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Während dieser Zeit können Sie die Finanzierung kündigen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Zu beachten ist nun, ob es sich bei Ihnen um einen sogenannten Koppelvertrag handelt. In diesem Fall hängen Finanzierung und Kaufvertrag zusammen. Wird der eine gekündigt, wird damit auch der andere nichtig. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, kann eine Durchsicht der Unterlagen klären.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  31. jasi

    Hallo, ich habe mir vor 5 Tagen einen Neuwagen geholt, merke aber das ich mit der Gangschaltung überhaupt nicht klar komme und lieber das Auto gerne mit Automatik hätte, kann ich das Auto jetzt an den Händler zurück geben oder eher nicht? Gefahren bin ich natürlich damit auch… daher die Frage

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jasi,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht nur bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht. Auch ein Rücktritt vom Autokauf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (zu finden auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/). Unter Umständen lässt sich der Händler auf die Rückgabe ein, wird Ihnen dann aber nicht den vollen Preis zurückzahlen. Dies ist mit dem Händler abzusprechen. Ein rechtlicher Anspruch auf Rückgabe besteht allerdings nicht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  32. Oliver M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Autohaus wurde ein Kaufvertag mit Inzahlungnahme meines Wagens (12.000,-€) vereinbart.
    Die Übergabe erfolgt nach einer Dekra- Beurteilung meines Wagens am gleichen Tage.
    Aus meiner Erfahrung heraus, werden sicher wieder vermmeintliche Mängel festestellt,
    die den Wert meines Wagens nochmals weit unter den Schwackewert ( 14.ooo€) drücken.
    Für den Fall möchte ich vom Kauf zurücktreten.
    Hätte ich hierfür ein ausreichendes Argument oder kann ich lediglich eine erneute, unabhängige Beurteilung
    fordern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver

    Antworten
    1. Oliver

      Ich gebe bein Autokauf im Autohaus meine Wagen in Zahlung, dessen Schwacke- Wert von vorn hereine um einige Tausend Euro gedrückt wurde.
      Dieser Preisdruck kann mir am vereinbarten Übergabetermin durch eine DEKRA-Beurteilung,
      auf die bestanden wird, noch einmal passieren.
      Dann käme ich zu weit unter den zugrunde gelegten Wert.
      Kann ich unter diesen Umständen vom Kauf Abstand nehmen?

      Antworten
      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Oliver,

        wurde bereits ein Kaufvertrag unterzeichnet, so ist dieser auch bindend. Inwiefern eine andere Beurteilung möglich ist, kann ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen beurteilen.

        Ihr Team von autokauf.org

        Antworten
  33. KL

    Ich habe am 18.01.2018 einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug (Motorrad) abgeschlossen. Liefertermin ist der 01.03.2018, da die Maschine erst Ende Februar beim Händler eintrifft (ist ein 2018er Modell). Ganz unten steht folgendes: „Der Käufer Bestellt zum o.g Preis unter anerkennung der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. An diese Bestellung ist der Käufer vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.“
    Da ich es mir doch anders überlegt habe und ich ein Auto als sinnvoller sehe, würde ich gerne den Vertrag widerrufen, ist dies möglich?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo KL,

      hat der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bestätigt, so sollte ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ein Widerruf wäre dann nicht einfach möglich. In der Regel können Sie in einem solchen Fall nur auf die Kulanz des Verkäufers setzen. Genaue Angaben kann ein Anwalt nach Überprüfung der Unterlagen machen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. KL

        Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich habe (bis auf den Kaufvertrag) noch nichts weiter vom Händler gehört. Heißt das, ich könnte den Vertrag nächste Woche einfach so ohne Weiteres kündigen? Wie bereits erwähnt ist das Motorrad noch gar nicht beim Händler eingetroffen, deshalb denke ich dass auch noch keine schriftliche Bestätigung gesendet wurde. Beim Kauf wurde mir auch gesagt dass das Motorrad erst Ende Februar eintreffen würde.

        Antworten
        1. KL

          Zudem habe ich eine Drosselung, kurzer Kennzeichenhalter und LED Blinker mitbestellt, die dann beim Händler umgebaut werden. Wie sieht es in so einem Fall („Sonderausstattung“) aus. Da das Motorrad noch nicht beim Händler eingetroffen ist er es somit noch nicht gedrosselt und umgebaut hat, sollte doch eine Kündigung rechtens sein, oder nicht? Die Vier Wochen sind mittlerweile auch um…

          Antworten
        2. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo KL,

          ohne eine eine detaillierte Prüfung der Unterlagen lassen sich leider keine genauen Angaben machen. Aus diesem Grund müssen wir Sie an einen Anwalt verweisen.

          Ihr Team von autokauf.org

          Antworten
  34. Dieter K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Habe bei einer Urlaubsmesse am 16.1.2018 einen verbindlichen Vertrag zum Kauf eines Wohnmobiles
    unterschrieben. Da ich mir aber zum Zeitpunkt vor der Unterschrift überhaupt nicht sicher war, den Vertrag zu unterschreiben, fragte ich den Verkäufer der sehr Vertrauenswürdig war, welchen Zeitraum bezüglich eines Rücktrittsrechts ich denn hätte, den Vertrag wieder zu kündigen.
    Die Antwort des Verkäufers verwies mich auf den Vertragsbestandsteil der etwas gekürzt wie folgt lautet:
    An diese Bestellung deren Durchschrift ich erhalte, bin ich höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeuge die beim Verkäufer vorhanden sind.
    Die Annahme der Bestellung erhielt ich dann am 25.01.18 per Post.
    Im Nachtrag stellte ich leider fest, dass ich überhaupt kein Rücktrittsrecht habe. Ist das so ?
    Wir, meine Partnerin und ich wurden auch nicht besonders darauf hingewiesen.
    Hier wird leider besonders bei Messen zu jedem Vertrags Abschluss sehr viel verschwiegen.

    Zusatzfrage: Ab welchem Datum beginnt die 6 Wochen Frist bezüglich Lieferverzug. was muss ich beachten? (Vertragsbestandteil lautet > Lieferzeit unverbindlich Februar)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Dieter,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, besteht weder ein allgemeines Widerrufs- noch Rücktrittsrecht beim Autokauf (Ausnahmen bestehen bei Fernabsatzgeschäften). Meist verhält es sich so, dass, wenn Sie eine schriftliche Annahme der Bestellung erhalten, ein gültiger Kaufvertrag entsteht – insofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Ansonsten ist im Regelfall nur auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen. Genaue Angaben für Ihren Fall kann ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen machen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  35. Eliana

    Hallo liebes.team.

    Hab am Samstag eine Finanzierung unterschrieben für ein Auto
    Als Anzahlung gab ich 1.200€ und mein Auto
    Laut Händler 5000€. Gestern Abend hat mein Sohn ein.unfall gebaut. Mit meinem Auto wo ich eigentlich abgeben musste. Totalschaden. Ihm geht es gut.
    Frage kann ich mich zurück ziehen? Der Händler meinte wenn ich mich zurück ziehe verliere ich die Anzahlung plus muss ich ne Strafe bezahlen
    Meine ich hab kein Auto mehr und bestimmt will ich mich nicht zurück ziehen weil ich Spass an der Freud habe

    Wie soll ich mich verhalten?
    Viele grüße

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Eliana,

      mit Ihrer Unterschrift sollte ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen sein. Sie haben dem Händler ein Auto als Anzahlung vertraglich zugesichert und können dem nun augenscheinlich nicht mehr nachkommen. Ist im Vertrag festgehalten, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt möglich ist, dann gelten diese Regelungen in der Regel auch. Sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, können andere Richtlinien gelten. Aus diesem Grund sollten Sie sich von einem kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann die Unterlagen genau prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  36. Eliana

    Ach den Vertrag hab ich bei der Zulassung stelle unterschrieben. Er ist ein Gewerblicher Händler und wir trafen uns außerhalb seines Büros

    Antworten
  37. Mala

    Guten Abend, ich habe am 29.12.2017 ein gebrauchtes Auto gekauft.
    Nach ca 3 Wochen muckte das Automatik Getriebe rum. Hab dies dem Händler telefonisch mitgeteilt. Er meinte, ich soll das Auto vorbei bringen. Ich habe letzte Woche die Papiere/Unterlagen vom Auto Abheften wollen.
    Was mir darauf hin aufgefallen ist, das ich zwar laut Kaufvertrag ein Auto aus erster Hand gekauft habe, aber in Wirklichkeit ist es aus zweiter Hand!
    Ich bin jetzt an diesem Punkt angekommen, das ich das Auto wieder dem Händler geben möchte.
    Also vom Kaufvertrag zurück treten möchte.

    Wie geht man da am besten vor? Ich möchte ein Widerruf schreiben, damit auch der Händler seine Zeit bekommt.
    Möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, so ein Mensch bin ich nicht.
    Aber ich lasse mich sehr ungern Verarschen, bzw Täuschen!

    Besten dank vor ab.

    Lg Mala

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mala,

      sollte das Fahrzeug nicht die im Vertrag genannten Merkmale aufweisen (2. Hand statt 1. Hand), kann ein Rücktritt möglich sein. Wir dürfen Ihnen an dieser Stele keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Antworten
  38. Louise J.

    Moin, moin!
    Ich habe mir einen gebrauchten Wagen beim Händler gekauft. Das Geschäft würde telefonisch geregelt und die Unterlagen per Mail geschickt. Ich habe erfragt, ob das Fahrzeug einwandfrei ist, welches mit ja beantwortet wurde. Ich habe extra nachgefragt ob Krater, Beulen, Schlieren oder sonstiges am Auto sind, welches verneint wurde. Als ich dann das Auto geholt habe, ist zu sehen, das paar Kratzer im Lack sind, steinschläge auf der Motorhaube und zwei kleine Dellen an der Stoßstange. Der Herr, mit dem der kauf abgewickelt würde, hatte frei und der Kollege hat mir das Auto übergeben. Ich habe darauf hingewiesen das das Auto nicht dem versprochenen entspricht und das ich nicht zufrieden bin. Das Geld wurde im voraus überwiesen. Kann ich hier vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, oder nachträglich eine Kaufpreis minderung erwirken?
    Gruß Lou

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lou,

      ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften, wie dem obigen Text zu entnehmen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist unter Umständen ein Rücktritt bzw. eine Kaufpreisminderung möglich. Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. Silke

        Ein ähnliches Problem haben wir auch. Uns wurde allerdings zugesichert, dass der Händler die Lackschäden beseitigen würde, was nicht geschehen ist.
        Nun steht das Auto seit einem Tag angemeldet 350km vom Kaufort entfernt.
        Ein Fernabsatzgeschäft bestand (telefonisch vereinbart) und per Email Vertrag unterschrieben. -> Widerruf also möglich. Aber hat der Händler das Recht Geld zurückzuverlangen. Durch Anmedlung des AUtos ein Halter mehr und nach Zurückbringen ca. 700km mehr auf dem Tacho?

        Antworten
        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Silke,

          es kann durchaus vorkommen, dass der Verkäufer durch seinen Wertverlust (durch die Anmeldung etc.) nicht den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

          Ihr Team von autokauf.org

          Antworten
  39. Michael P.

    Hallo Team.
    Wir haben gestern einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschrieben und angezahlt.
    Im Kaufvertrag wurde unter TÜV „neu“ eingetragen und uns auch ein bestandener TÜV Bericht ebenfalls von gestern „ohne Mängel“ übergeben. Als wir dann zuhause uns die dazugehörige AU Bescheinigung angeschaut haben wies diese einen schweren Mangel auf und wurde nicht bestanden. Da die Kontrollnummern beider Dokumente übereinstimmen hätte dieses Fahrzeug niemals durch den Tüv kommen dürfen. Wir kontaktieren dann den Verkäufer und er versuchte uns dann klar zu machen das dieGTÜ Station zwei Fahrzeuge verwechselt hätte und wir das Fahrzeug auch ohne AU Bescheinigung anmelden könnten. Es handelt sich bei dem Mangel um 2 abgasgsrelevante Fehler die auch öfters bei diesem Fahrzeug vorkommen. Eine Reparatur würde weit mehr als 5% des Kaufpreises kosten. Desweiteren war das Fahrzeug als unfallfrei auf mobile.de deklariert jedoch steht im Kaufvertrag „Unfallfahrzeug“. Besteht aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten? Oder muss ich dem Verkäufer (gewerblich) erst die Möglichkeit geben die Mängel zu beseitigen?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und diese würde sehr helfen.

    Beste Grüße
    Michael

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Michael,

      grundsätzlich ist ein sofortiger Rücktritt vom Kauf nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. In der Regel müssen Sie dem Verkäufer zunächst ausreichend Zeit geben, um die Mängel zu beheben. In Fällen wie Ihrem ist es ratsam, auf die Expertise eines Anwalts für Verkehrsrechts zu setzen. Dieser kann die Unterlagen und den Kaufvertrag prüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  40. Christian

    Guten Tag,

    wir haben eine Vermittlungsplattform eine Neuwagen-Anfrage gestellt. Daraufhin hat uns ein Händler aus einem anderen Ort ein Angebot per E-Mail unterbreitet. Das Angebot für ein Fahrzeug „im Zulauf“ haben wir angenommen, und postalisch eine „verbindliche Bestellung“ erhalten, unterschrieben und wieder postalisch zurück gesendet (gestern). Der Käufer hat mir nun per E-Mail einen Anliefertermin bestätigt (heute). Leider habe ich nun ein weiteres besseres Angebot erhalten. Fällt dieses unter das Fernabsatzgeschäft?

    Gruß Peter

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christian,

      es handelt sich in der Regel immer dann um ein Fernabsatzgeschäft, wenn ein Vertrag über die Lieferung von Waren unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  41. Yasmin

    Hallo ich habe am 10.04.2018 um 17uhr einen kaufvertrag +finanzierungvertrag beim händler gemacht für finanzierung fehlten noch paar eingaben (unterschrieft von meinem Vater) als ich zu hause war habe ich lir anders überlegt und am nächsten tag morgen früh um 8 uhr beim händler angerufen das ich wiederrufen möchte er sagte ich soll denn kaufvertrag richtig lesen solle weil
    Im kaufvertrag stand im Falle des Rücktirtts werden 10% Des kaufpreises fällig. Jetzt meine frage ob sowas möglich ist ? Trotz wiederruf 10% bezahlen 😏

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Yasmin,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht – ausgenommen sind Fernabsatzgeschäfte. Räumt Ihnen ein Verkäufer ein solches Recht ein, tut er dies aus Kulanz und kann den Widerruf an bestimmte Voraussetzungen, etwa die Zahlung eines Geldbetrages, knüpfen. Dies sollte Ihrem Kaufvertrag zu entnehmen sein.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  42. Max

    Guten Tag,
    habe bei einem Autohändler ein Auto gekauft und er hat „ausversehen“ eine Anhängerkupplung eingebaut und wollte sie mir für einen Preis andrehen. Ich habe verneint, da ich nicht noch mehr Geld ausgeben möchte,deshalb möchte er jetzt einfach die Anhängerkupplung ausbauen.Da aber dann Löcher in der Stoßstange übrig bleiben und man viele Kabel verlegen musste und jetzt wieder bewegen müsste, möchte ich dann das Auto nicht mehr, da die Elektrik eine sensibele stelle im Auto ist und am Ende alles den Bach runter geht wegen den Trotteln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Max M.

    Antworten
  43. Nadine O.

    Guten Tag,
    Ich habe gestern einen Kaufvertrag unterschrieben und per Mail an den Händler versendet.
    Heute habe ich ein das gleiche Fahrzeug zu einem günstigeren Preis entdeckt und möchte den Kaufvertrag nun widerrufen. Der Gebrauchtwagen steht noch beim Händler.
    Ist der Rücktritt möglich?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  44. Tom W.

    Hallo, habe mir einen Gebrauchtwagen bestellt und möchte meinen alten Wagen für 3000 € in Zahlung gegeben. Zwischenzeitlich habe ich aber einen Interessenten für meinen „Alten“ gefunden und möchte nun die vereinbarten 3000 € selbst zahlen. Ist das möglich?

    Antworten
  45. Sabrina A.

    Hallo,
    Ich habe gestern „angefangen“ ein Auto zu kaufen. Das Auto sollte finanziert werden mit einer Anzahlung und nen autokredit mit abschlussrate . Auf meine Frage , ob ich Winterräder dazu bekomme, sagte die Verkäuferin , wir können diese mit leasen. Die monatliche Rate würde dann um 60 Euro für vier Jahre höher (von 133 auf 198) 🤣. Habe dann direkt gesagt, dass ich das so nicht mache . Der Kaufvertrag muss somit neu ausgedrückt werden , ohne die Reifen . Es ist auch noch kein Finanzierungsplan bei der Bank unterschrieben und keine Schufaabfrahr erfolgt. Eine Gehaltsabrechnung liegt auch bei dem Autohaus von mir nicht vor. Zu Hause hätte ich dann aber doch Magenschmerzen , sodass ich direkt eine E-Mail geschrieben habe, dass ich doch das Auto nicht möchte.
    Bin ich jetzt trotzdem an den Autokauf gebunden , obwohl es im Prinzip alles nicht abgeschlossen ist?
    Vielen Dank

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sabrina,

      aus der Ferne und ohne Durchsicht der Unterlagen ist keine pauschale Antwort möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  46. A. K.

    Ich habe bei einem Audi-Händler einen Gebrauchtwagen bestellt. In den AB heißt es:
    „Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
    gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich
    bestätigt oder die Lieferung ausführt.“
    Bedeutet das, dass ich die Bestellung widerrufen kann, wenn der Verkäfer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen mir eine schriftliche Bestätigung zuschickt?

    Viele Grüße

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo A.,

      bestätigt der Verkäufer den Kauf nicht in der vereinbarten Frist, kommt der Vertrag nicht zustande.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  47. Sprößig

    Hallo, wir haben ein Hybridauto gekauft. Das wird Anfang des kommenden Monat ausgeliefert, da der Verkäufer sich aktuell im Urlaub befindet. Auf Anfrage im Autohaus den Wagen eher zu bekommen, wurde uns dies verneint.
    Beiläufig offerrierte uns der vertretende Verkäufer, daß bei diesem Wagen eine Besonderheit zu beachten sei. Es gibt in Dresden keine Werkstatt, die dieses Fahrzeug reparieren kann – dazu müssten wir jedesmal nach Leipzig in die Hauptniederlassung fahren. Das wurde uns beim Kauf nicht erklärt.
    Ergibt dies einen Grund, vom Kauf zurück zu treten? Ich finde, diese Information sollte zum Kaufgespräch genannt werden!
    Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sprößig,

      grundsätzlich ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  48. Carlos

    Hallo,
    Ich habe ein Kaufvertrag von ein gebrauchtes Auto gestern unterschrieben (händler). Dem Auto habe ich noch nicht gesehen oder probiert. Den Auto kommt von andere Autohaus
    Nächste Woche. Jetzt nach Überlegungen wollen wir den Auto nicht mehr kaufen. Den Verkäufer sagt muss ich ein 15% von Auto zahlen. Stimmt es?
    Danke

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Carlos,

      mit Ihrer Unterschrift haben Sie einen bindenden Vertrag abgeschlossen. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf nicht (Ausnahmen gelten für Fernabsatzgeschäfte). Ob ein Rücktritt möglich ist, hängt vom Entgegenkommen des Händlers ab. Er kann durchaus eine Entschädigung fordern, da der Vertrag nicht zustandekommt und er dadurch einen Schaden erleidet.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  49. Mika

    Hallo,

    ich habe ein Auto bei mobile.de gesehen und mir einen Kaufvertrag zusenden lassen. Grund: Es handelte sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung, dh ich hielt eine Besichtigung nicht für nötig.
    Der Vertrag wurde unterschrieben, die Papiere zugeschickt und der Wagen auf meinen Namen zugelassen. Die Abholung wurde kurz nach der Zulassung terminiert.
    Am Tage der Abholung (6 Stunden Zugfahrt) schreibt mir der Händler 1 Stunde vor Ankunft, dass der Wagen einen Lackschaden auf der Motorhaube habe. Verursacht scheinbar vor wenigen Tagen durch Vogelkot. Er bot mir an, den Wagen mitzunehmen, zuhause lackieren zu lassen und das Autohaus würde die Kosten übernehmen. Das lehnte ich logischerweise ab, da es sich dann nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt (Lackdichte kann man ja leicht nachweisen).
    Jetzt prüft der Händler, ob man die Motorhaube gegen ein baugleiches Fahrzeug austauschen kann.
    Fragen:
    a. handelt es sich dann immernoch um ein Neufahrzeug? Oder ist der Austausch eines nicht tragendes Teils wie der Motorhaube ein so starker Eingriff, dass der Wagen dann als „Unfallfahrzeug“ zu betrachten ist?
    b. Kann ich vom Kauf zurücktreten? Das Geschäft wurde ja eigentlich als Fernabsatzgeschäft getätigt. Aufgeklärt über meine Widerrufsmöglichkeiten wurde ich nicht.
    c. Da der Wagen bereits auf meinen Namen zugelassen ist und ich auch im Fahrzeugbrief stehe…erleidet der Händler nicht einen Schaden, wenn ich zurücktrete? Also der Wagen mit Tageszulassung wäre dann 3. Hand?

    Danke
    Gruss
    Mika

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mika,

      wurde das Geschäft über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Wurden Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist von 14 Tagen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Als Neuwagen gilt ein Fahrzeug unter anderem nur dann, wenn zwischen Produktion und Verkauf keine Mängel entstanden sind. Auch wenn der Mangel behoben wurde, kann es in der Regel nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden. Grundsätzlich entsteht dem Verkäufer ein finanzieller Schaden, wenn sie das Fahrzeug zurückgeben – schließlich wurde das Fahrzeug auf Ihren Namen angemeldet. Welches weitere Vorgehen zu empfehlen ist, sollten Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  50. Julia

    Guten Tag, wir haben letztes Jahr im August unser Auto gekauft. Wir haben es online über Händler gefunden war ein Neufahrzeug mit unfallschaden, grad mal 5 Monate altes Auto. Der Preis war super, den Schaden konnte man schnell reparieren. Also setzten wir uns mit dem Verkäufer in Verbindung , erst Telefon dann Rest per Mail, da über 400km entfernt. Der Verkäufer versicherte uns, es sei nur der kleine Unfallschaden an dem Auto. Also schickte er uns Kaufvertrag per Mail zu den wir unterschrieben eingespannt zurück per Mail schickten. 1000€ angezahlt haben , auf Wunsch des Verkäufers. An dem Tag als uns das Auto gebracht wurde, teilte der „Lieferant „ uns mit es gebe nur einen Fahrzeugschlüssel für das Auto den zweiten sollten wir entweder selber machen lassen oder sich mit dem Händler in Verbindung setzten. Da der Vertrag unterschieben war und er das Auto schon abgesetzt hatte konnten wir nicht von den ganzen zurück treten , gaben bar das Rest Geld ,nahmen die Fahrzeugpapiere und er ist gefahren. Am nächsten Tag waren wir beim Hersteller „Kia“ wegen Schlüssel Anfragen wie teuer es sei und mussten feststellen dass das serviceheft nicht original ist , ohne unterschrieftb, Stempel ohne alles, der Schlüssel würde über 600€ kosten. Seit August 2017 bin ich dem Händler hinter her, das er mal mit dem Schlüssel ans Land kommt und erst hieß es, er würde die Rechnung für den Schlüssel übernehmen, jetzt will er nichts davon wissen , da ihm eingefallen ist das im Kaufvertrag nur ein Schlüssel steht und es gibt nichts worauf wir recht hätten.
    Auf dem Kaufvertrag , bei der Übergabe steht tatsächlich ein Schlüssel drauf , aber bei dem ersten der online zugeschickt wurde steht nichts wegen Schlüssel.

    Meine Frage , was können wir nun tun ? Da der Kauf alles online abgewickelt wurde ohne es vorher gefahren oder gesehen zu haben , es gibt auch keine Widerrufsbelehrung von dem Händler , kann ich den ganzen Kauf widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurück verlangen? Oder wie komm ich an die original Papiere und Schlüssel ran ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Julia,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, haben Sie ein Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht über dieses belehrt, endet die Widerrufsfrist nach spätestens 12 Monaten und 14 Tagen. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  51. Tila

    Hallo Team Autokauf.org,
    letzten Samstag ( 08.06.2018) hat sich mein Freund ein Gebrauchtwagen bei einem Händler angeschaut.
    Nach einer Probefahrt hat er den Kaufvertrag unterschrieben und soll das Geld an das Autohaus überweisen, anschließend anmelden und dann kann das Auto abgeholt werden!

    Uns ist nun aber aufgefallen, dass der Preis für uns nicht tragbar ist und wir uns so unnötig Verschulden würden. Das Geld haben wir noch nicht überwiesen und wir würden gerne von dem Kaufvertrag zurücktreten!
    Ist das möglich ?

    LG

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tila,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist ein einfacher Rücktritt nicht möglich. Ihr Freund hat einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben und ist damit Pflichten eingegangen. Unter Umständen lässt sich der Verkäufer auf einen Rücktritt ein, das muss er jedoch in der Regel nicht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  52. Eva S.

    Hallo,
    Ich habe ein Auto im Internet gesehen, gebraucht. Da das Auto weiter weg steht wollte der Händler, dass ich es mit einer Summe von 600,00€ reserviere.ich habe ihm das Geld überwiesen. Zudem hat er mir eine Kaufvertrag per Email zugeschickt mit dem Vermerk, unter Vorbehalt einer Probefahrt und Besichtigung. Den habe ich unterschriebenNun haben wir uns das Auto angeschaut aber eine Probefahrt konnten wir nicht machen, da das Auto keine kennzeichnen hatte. Wir sagten dem Händler dass wir drüber schlafen wollen. Am nächsten Tag sagten wir dass wir das Auto,nicht nehmen würden. Jetzt besteht der Händler auf den unterschriebenen Vertrag und dass er für 600,00 eine Beule hat wegmachen lassen. Kann ich den Vertrag widerrufen, da dieser per Mail getroffen wurde?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Eva,

      bei einem Fernsabsatzgeschäft haben Sie ein Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  53. Lana P.

    Hallo Team Autokauf,
    Am 7 Mai 2018 haben wir den Kaufvertrag für ein Lagerfahrzeug unterschrieben, samt Überführungkosten, am 20 Juni das Geld überwiesen und nun erfahren, dass das Auto (Mercedes Diesel 6) von dem Auslieferungstopp betroffen ist. Der Händler hat uns weder in der Zeit wann die Kosten fällig waren informiert noch hat er einen Termin gegeben, wann das Auto abgeholt werden kann. Der unverbindliche Liefertermin ist im Juni 2018. Könnten wir den Vertrag kündigen, wie und unter welchen Bedingungen? Wenn nicht, ist es möglich irgend ein Rabatt oder Schadenersatz zu bekommen? Vielen Dank im voraus.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lana,

      einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler grundsätzlich um bis zu sechs Wochen überziehen. Danach können Verbraucher weitere Schritte einleiten – allerdings nur, wenn die Auslieferung nicht wegen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen zu spät erfolgt. Wie sich dies bei dem Auslieferungsstopp wegen der Software-Aktualisierung verhält, können wir allerdings nicht pauschal beantworten. Sie können einen Anwalt für Verkehrsrecht zum weiteren Vorgehen zurate ziehen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  54. Nicole

    Hallo. Ich habe mal eine Frage, wir haben uns vor ca 2 Monaten uns ein größeres Auto gekauft da wir Nachwuchs bekommen, leider mussten wir feststellen dass wir mit dem Auto nicht mal zu 4 fahren können weil die komplette Auspuffanlage so tief liegt dass wir bei manchen Straßen aufsitzen. Uns wurde das leider nicht vorher gesagt, haben auch mit dem Autohändler gesprochen und die hätten eine Lösung, aber die Kosten sollen wir übernehmen für den Umbau. Was wir nicht einsehen. Jetzt ist meine Frage, kann ich noch von dem Kauf zurück treten? Wir wollten ja ein Familienauto haben. LG Nicole

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      inwiefern Sie die Tieferlegung selbst hätten feststellen können oder ob der Verkäufer Sie darauf hätte hinweisen müssen, lässt sich aus der Ferne nur schwerlich beurteilen. Ein Rücktritt ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Hierzu muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  55. Margit

    Schönen guten Tag,
    ich hoffe, Sie können mir in meiner Not weiterhelfen.
    Heute vor 5 Tagen (am 22.7.18) haben wir einen gebrauchten Megan Cabrio entdeckt der uns gefallen hat. Das Auto war über einen „Händler“ ausgeschrieben, dieser hatte auch durchweg positive Bewertungen. Am Morgen dort angerufen und gefragt ob es auch möglich wäre, obwohl es Sonntag ist, vorbeizukommen. Am Nachmittag haben wir das Auto besichtigt, Probegefahren und gekauft. 8.100 Euro auch gleich in bar bezahlt.
    Das hätten wir mal lieber bleiben lassen sollen !!!
    Ich habe das Auto 200 km nach Hause gefahren und seitdem auch nicht mehr bewegt, da das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen ist (da wollte ich nicht mit fahren) Der KFZ Brief ist noch bei seiner Bank, er schickt ihn uns gleich am Montag, Dienstag zu, sobald er ihn von der Bank erhalten hat., so seine Aussage. Bis heute 5 Tage danach (27.7.) ist kein Brief bei uns angekommen, auf Nachfragen wurden wir immer wieder vertröstet auf morgen, übermorgen.
    Aber jetzt kommts ! Ich sitze heute in das Auto, das seit Sonntag ungefahren in der Garage steht, will losfahren…. es geht nicht mal an. Warnung „Getriebe prüfen“…. Getriebe Überhitzung…Werkstatt aufsuchen.

    Das Auto haben wir auf dem Parkplatz des Händlers auf einem Hinterhof besichtigt und den Vertrag blöderweise dann in einer Hauruckaktion in einem kleinen Räumchen unterschrieben (Fernabsatzgeschäft ?) Dass das Auto gleich bei der ersten Fahrt nicht mal anspringt ist doch ein erheblicher Mängel, oder etwa nicht ?
    Dummerweise haben wir auch nicht darauf geachtet (wir waren so froh, dass sich die Suche nach einem Auto endlich erledigt hat) dass der Händler das Auto als „privat“ verkauft hat, dies steht auch als Bemerkung im Kaufvertrag und im Adressfeld des Vertrages steht sein privater Name. Angeblich hat seine Frau das Auto gefahren und er wollte es nicht über die Firma abwickeln.

    Sehen Sie eine Chance, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten können oder wird unsere Dummheit bestraft ?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Margit,

      hier kommen viele problematische Punkte zusammen: Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft? Hätte der Verkäufer als Privatmann verkaufen dürfen? Inwiefern hätten Fehler bei Begutachtung und Probefahrt auffallen müssen? Aufgrunddessen ist es schwer, aus der Ferne eine Beurteilung abzugeben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  56. Dirk

    Hallo und guten Tag

    Ich habe am 24.4.2018 eine verbindliche
    Bestellung eines Neufahrzeugs in einem
    Autohaus unterschrieben.
    Alt Fahrzeug wird für 7000€ verrechnet.

    Mit dem Vermerk das der Wagen als
    Vorführwagen zugelassen wird und sofort
    Genutzt wird.
    Der Wagen ist von mir dann am 13.06.2018 abgeholt worden.
    Der Wagen ist mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet.

    Diese geht täglich ohne ersichtlich Grund los.
    Meist mitten in der Nacht.
    Also das Auto am 16.07.2018 wider beim
    Autohaus abgegeben mit der Bitte um Fehlerbehebung.
    Am 23.07.2018 habe ich ein Schreiben mit
    Fristsetzung bis zum 03.08.3018 an das Autohaus geschickt.( Nachbesserungspflichtig)

    Jetzt hat und der Verkäufer am Donnerstag
    Mitgeteilt das wir das Auto am Freitag den
    27.07.2018 abholen können das Problem
    Wäre gelöst.
    Aber nix da die Alarmanlage ging Samstag um 1 Uhr nachts und Sonntag um 3 Uhr nachts an.
    Auto heute wieder zu Autohaus gebracht und gesagt das ich das keine vier Wochen mehr mit mache.
    Jetzt sagt das Autohaus das ich ja noch garnicht der Halter des Fahrzeugs bin.

    Letztendlich wollen wir das Auto ja auch haben.
    Aber welche Rechte hätten wir in diesem Fall?

    Danke im Voraus

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Dirk,

      noch gehört Ihnen das Fahrzeug nicht, was den Sachverhalt verkompliziert. Eine gute Einschätzung der Lage kann ein Anwalt für Verkehrsrecht abgeben.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
      1. Dirk

        Hallo und danke für die schnelle Antwort

        Aber noch einmal nachgefragt
        Bevor ich einen Anwalt einschalte.

        Den alten Wagen haben wir bei Übergabe
        Des neuen abgegeben und somit 7000€
        Schon anbezahlt.
        Der Neue Wagen der ja ein VFW ist
        Ist schon am ersten Tag auf mich zugelassen worden also Versicherung und steuern bezahle ich schon und nicht das
        Autohaus
        Spielt das eine Rolle?
        Danke im Voraus
        Dirk

        Antworten
        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Dirk,

          da es sich hierbei um einen sehr speziellen Fall handelt, können wir keine pauschalen Angaben machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall genau prüfen.

          Ihr Team von autokauf.org

          Antworten
  57. Jessi

    Hallo liebes Profiteam,

    auch wir haben Kummer und ich brauche Auskunft:

    Wir kauftek ein gebrauchted Kfz beim Händler. Besichtigung sowie Probefahrt erfolgten. Kleinere Mängel wurden festgestellt. U.a.ging die Klima nicht, der TÜV war abgelaufen.
    Für die Kloma zahlten wir zusätzliche 120€, TÜV wurde erneuert.
    Gestern fuhr mein Mann via Zug los, das Gefährt zu holen.

    Alles super. Die Freude war groß, das Auto fuhr sich fabelhaft.

    Jedoch: 70 km vor Zuhause auf der Autobahn der große Schreck – Funkenschlag, kleine Flammen aus dem Motorraum. Mein Mann konnte das Feuer auspusten, rief den ADAC zum Abschleppen. Der Händler bestand zunächst darauf, das Kfz müsse zurück zu ihm. Er külmere sich und täte alles Menschenmögliche, den Schaden zu beheben.

    Der ADAC fährt Autos allerdings nur bis zur nächsten Werkstatt. Gesagt getan. Der Händler kümmerte sich um einen Rücktransprt für heute zurück zu ihm, für die Reparatur. Defekt wäre wohl via Ferndiagnose am Telefon der Klimakompressor (irgendwas ist da abgebrochen).
    Für mich ist das Vertrauensverhältnis dahin, in diesem Auto möchte ich mit 2 Kindern nicht mehr sitzen müssen.

    Der A4-seitige, einfach strukturierte Händlervertrag gibt keinen Anlass zum Nutzen eines Kaufrücktritts o.ä.

    Müssen wir das Auto, wenn repariert, wieder nehmen? Uch selbst möchte den Kauf nicht mehr, mein Geld zurück und davon gänzlich Abstand nehmen.

    Liebe Grüße aus Sa-Anh.

    J.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jessi,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, wäre ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag nur aus Kulanz des Verkäufers möglich. Grundsätzlich ist der Rücktritt nur dann möglich, wenn erhebliche Mängel bestehen und die zweite Nachbesserung fehlgeschlagen ist bzw, sich der Verkäufer weigert, die Mängel zu beheben. Eine Ausnahme besteht bei arglistiger Täuschung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  58. Klaus P.

    Hallo,
    ich habe im Februar 2018 einen Neuwagen mit Tageszulassung online gekauft. Mit der Widerrufsbelehrung war insoweit alles i.O. In der zum KV gehörenden Zubehör-/Ausstattungsliste ist die „Sprachsteuerung“ aufgeführt (MediaNav). Ich war jetzt hier vor Ort bei einem Vertragshändler und der bestätigte mir meine Befürchtung daß die Sprachsteuerung im Auto nicht installiert ist. Habe daraufhin den Händler angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der windet sich jetzt wie ein Wurm und behauptet die Sprachsteuerung würde wohl nur mit einem BlueTooth-Handy funktionieren!!!!????
    Wie ist da Eure Meinung und wie soll ich mich weiter verhalten?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Klaus,

      das Fahrzeug muss die im Vertrag genannten Merkmale aufweisen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung bzw. Preisminderung. Ein Anwalt kann den Vertrag prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  59. Renè S.

    Hallo,
    Wir haben bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft, welcher im Inserat mit 1 Vorbesitzer beworben wurde. Kaufvertrag wurde in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben. Im Kaufvertrag wurde die Anzahl der Vorbesitzer nicht angegeben. Ich habe eine Anzahlung geleistet und nun die Unterlagen zur Zulassung erhalten. Nun sehe ich, dass im Fzg.–Brief 2 Halter stehen. Als erster Halter eine Privatperson (Zulassung 3 Jahre) und als zweiter Halter besagtes Autohaus (Zulassung 2 Wochen). Entscheidendes Kaufkriterium aber für uns war 1 Vorbesitzer. Außerdem erscheint es uns seltsam, dass ein Autohaus ein Fzg. von Privatpersonen auf sich zulässt. Verkäufer meldet sich nicht und reagiert nicht auf Mails und Anrufe. Restzahlung steht noch aus, Fzg. haben wir noch nicht zugelassen bzw. abgeholt. Was können wir tun?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo René,

      laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 191 C 8106/15) gilt Folgendes: Der Verkäufer eines Fahrzeugs muss sich auch dann an seinen in einer Verkaufsanzeige gemachten Angaben messen lassen, wenn sie im Kaufvertrag nicht wiederholt werden. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  60. Christian

    Guten Tag liebes Team,

    ich hab ein Vertrag für ein Auto vor ca 5 Wochen unterschrieben.
    Den Vertrag hab ich per Mail erhalten und ich habe ihn vor der Abholung unterschrieben (Kein Persönlicher Kontakt bis dato). Nun hat sich meine Lebenssituation schlagartig geändert und ich bräuchte ein anderes Auto, leider will sich der Händler nicht darauf einlassen (nichtmal gegen Nachlass).
    Zu keinem Zeitpunkt hat mich der Verkäufer wegen dem Widerruf belehrt bzw drauf Aufmerksam gemacht.
    Im Vertrag ist auch keine Klausel dazu vorhanden.
    Kann ich schriftlich von meinem Widerruf Gebrauch machen?

    Vielen Dank!!
    Gruß Christian

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christian,

      ein Widerrufsrecht haben Sie dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  61. Marcus

    Hallo,

    ich hätte da einen interessanten Fall.

    Ich habe mir einen Oldtimer gekauft, der augenscheinlich ein paar Roststellen hat. Ich wurde auf den Umfang der Durchrostung aber nicht hingewiesen oder aufgeklärt. Desweiteren war direkt nach dem Ankommen zu Hause die Batterie defekt. Das Auto wurde mir mit einer H-Abnahme verkauft, jetzt bezweifle ich allerdings, ob es da mit rechten Dingen zu ging, da nun nach detailierterem Hinsehen der Zustand doch schlechter ist als bei der Besichtigung wahrgenommen.

    Ich würde nun gern vom Kauf zurücktreten. Ist das rechtlich möglich? Ein Wiederrufsrecht oder der Gleichen finde ich im Kaufvertrag nicht.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcus,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht – eine Ausnahme besteht für Fernabsatzgeschäfte. Gehen Sie davon aus, dass der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat, kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  62. Katharina

    Hallo liebes Team,

    ich habe vor einer Woche bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft. Die Probefahrt war gut und der Händler machte auch einen guten Eindruck. Er war sehr kooperativ und hat Mängel noch auf eigene Kosten repariert. Nun ist nach einer Woche fahren folgendes Problem aufgekommen: Bei dem Auto blockiert die Handbremse und die ABS Warnleuchte leuchtet auf. Mit dem Auto kann ich nur noch rückwärts fahren, vorwärts wird gebremst und das Auto wird abgewürgt. Aber auch rückwärts spürt man, dass die Bremsen leicht blockieren. Das Auto steht jetzt an meinem Arbeitsort und ich bekomme es so nicht mehr vom Fleck. Zählt dies als erheblicher Mangel, den der Händler beheben muss? Trägt er dann auch die Kosten, das Auto abzuholen und in seine Werkstatt zu bringen? Wenn er sich weigert, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Ich freue mich sehr über Ihre Antwort.

    Liebe Grüße,
    Katharina

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Katharina,

      in der Regel wird von einem erheblichen Mangel ausgegangen, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Weigert sich der Verkäufer, den Mangel zu beheben oder schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie in der Regel eine Rückabwicklung in die Wege leiten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  63. Hatice

    Hallo habe am Montag einen Kaufvertrag unterschrieben erstmal aber ohne Finanzierung da ich mich bei anderen Banken noch informieren wollte. Jetzt möchte ich zurücktreten von Kaufvertrag bzw. den Kaufvertrag widerrufen da ich ein günstigeres Fahrzeug gefunden habe. Ich bin noch in der 14 Tage Frist aber der Autohändler hat mir beim Vertragsunterschreiben nichts vom Widerruf gesagt und auch im Vertrag steht nichts davon drin. Meine Frage kann ich trotzdem zurücktreten weil bezahlt habe ich noch garnichts die wollen das Auto aber erst ab einer getätigten Anzahlung geben. LG Hatice

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Hatice,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für den Autokauf. Dieses besteht lediglich bei Fernabsatzgeschäften. Mit Ihrer Unterschrift sollten Sie also einen gültigen Vertrag eingegangen sein. Möchten Sie zurücktreten, müssten Sie in der Regel auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  64. Peter

    habe bei einem Ford Händler einen Neuwagen bestellt lieferzeit ca 3 Monate mein Altwagen sowie 8500 euro in bar sind als Anzahlung ,der noch offene betrag als Finanzierung von der Ford bank in 36 Monaten genehmigt worden.kann ich das wiederrufsrecht von 14 tagen in Anspruch nehmen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Peter,

      bei einem Finanzierungsvertrag haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Handelt es sich um einen verbundenen Vertrag, wird mit der Kündigung der Finanzierung auch der Kaufvertrag gekündigt. Näheres sollte den Vetragsunterlagen zu entnehmen sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  65. Meyer

    Hallo Team von autokauf.org,

    kommt bereits ein Kaufvertrag zustande, wenn ich eine Anzahlung für ein Auto über AutoScout 24 geleistet habe? Es handelt sich in dem Fall doch um ein Fernabsatzgeschäft und ich habe 14 Tage Widerrufsrecht?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Antworten
  66. Ba

    Hallo, wir haben ein gebrauchtes Kfz beim Händler gekauft. Bereits auf dem Weg nach Hause machte das Fahrzeug erstmals Probleme. Am zweiten Tag lief das Fahrzeug nur noch im Notlaufprogramm. Nachdem ich den Händler kontaktierte erklärte er mir das am Fahrzeug schon vorher dieser Fehler aufgetreten ist und eigentlich alles repariert sei. Kann ich vom Kauf zurücktreten oder muss ich die Nachbesserungsversuche zulassen ? Der Händler ist 50 km entfernt, das Fahrzeug kann unmöglich dorthin gefahren werden, wer muss die Abschleppkosten übernehmen? Muss ich bei Rücktritt einen Abschlag vom Kaufpreis hinnehmen ?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ba,

      in der Regel muss der Verkäufer zunächst die Nachbesserungsversuche durchführen, bevor ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Die entstehenden Kosten müssen in der Regel vom Verkäufer getragen werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen, Sie zum weiteren Vorgehen beraten und weitere Fragen beantworten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  67. Danzl

    Hallo Autokauf Team
    wir haben vor 6 tagen von einem Autohändler einen gebrauchten BMW gekauft, mit Kaufvertrag unterschrieben, keine Anzahlung.
    er sagte, er würde uns den Brief in 3-4 tagen zusenden, denn er warte noch auf den Brief selber , den er vom Verwässerer noch zugesahnt bekommt.
    dann können wir zulassen und dann mit Nummernschild den BMW holen und bar komplett bezahlen.
    da der Händler bis heute den Brief selber noch nicht hat,
    sich evtl noch um tage und Wochen sich handeln kann, und wir dringend das auto brauchen, ist meine frage,
    können wir von dem Vertrag zurücktreten, und mit welcher Begründung im schreiben.
    LG. Hr. Danzl

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  68. Rolbot

    Hallo erstmal,
    ich habe vor 6 Tagen einen BMW bei einem Autohändler gekauft. In der Anzeige hat er die Fahrzeughistorie beschrieben. Ein Scheckheft gibt es nicht mehr, lediglich im Schlüssel und im Bordcomputer sind die Serviceleistungen hinterlegt. Zusätzlich habe ich eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Einen Tag später, nachdem ich den Bordcomputer bedienen konnte, habe ich mir die Seviceleistungen angesehen und festgestellt, das seit Dez. 2018 eine große Durchsicht in Höhe von ca € 1.400,- (BMW-Angabe) fällig ist. Da die fällige Wartung nicht durchgeführt wurde, sind nach Garantiegeberangaben auch die Garantiebedingungen nicht erfüllt. Abgesehen davon sind zukünftige Kulanzregelungen gefährdet und der Wagen gilt nicht mehr als Scheckheftgepflegt. Gibt es Urteile dazu, inwieweit hier arglistig getäuscht wurde. Dem Verkäufer war der Mangel bekannt, er hat telefonisch mitgeteilt, daß auf Kulanz die Hälfte übernommen werden könnte. Ehrlich gesagt fühle ich mich getäuscht und würde das Fahrzeug auch zurückgeben.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Rolbot,

      grundsätzlich liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Vorstellungen beim Käufer hervorruft, falsche Vorstellungen des Käufers bestärkt oder falsche Vorstellungen bestehen lässt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie dazu beraten, ob arglistige Täuschung vorliegt und wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  69. Daniel

    Hallo,

    Ich habe im Autohaus voreilig einen Kaufvertrag für einen Wagen mit Tageszulassung unterschrieben, da mir meine Bank zunächst einen Kredit zugesprochen hat. Nun teilte mir die Bank mit, dass die Gewährung des beantragen Kredites nicht möglich sei. Den gekauften Wagen habe ich jedoch nicht gesehen, da das Auto sich im Lager des Händlers befand. Ist es in diesen Fällen unter Umständen möglich aus dem Kaufvertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank vorab!

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Daniel,

      ohne Durchsicht der Vertragsunterlagen ist eine Antwort nicht möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann eine Durchsicht vornehmen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  70. Birgit

    Hallo, ich habe am Montag, 04.03.2019,einen gebrauchten Skoda Octavia gekauft und möchte gerne den Kaufvertrag kündigen. I h stellte fest, daß er kein CD Laufwerk hat und das wäre mir aber wichtig. Kann ich den Vertrag kündigen?

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Birgit,

      in der Regel ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  71. Marco

    Hallo,
    Ich habe ein paar Fragen zu Ihrem Artikel:
    1) Benötigt man für einen Widerruf ein Gutachten oder reicht bspw. ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
    2) Benötigt man für einen Widerruf zwingend einen Anwalt?
    3) Was passiert, wenn man keinen Anwalt hat und der Verkäufer sich weigert, das Auto zu reparieren bzw zurück zu nehmen?

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marco,

      Sie scheinen hier Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag durcheinander zu bringen. Ein Widerruf ist nur innerhalb einer 14-tägigen Frist möglich und auch nur, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Ein Widerruf ist grundsätzlich ohne Angaben von Gründen möglich. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hingegen ist in der Regel möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen. Sie benötigen dafür jeweils nicht zwingend einen Anwalt, aber gerade in schwierigen Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachmann.

      Ihr Team von autokauf.org

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  72. Karl K.

    Hallo,
    habe bei der BMW AG (Niederlassung X.) mein Auto für eine potentielle Inzahlungnahme bewerten lassen. 3 Wochen später habe ich dann im Internet ebenfalls bei der BMW AG (allerdings eine andere Niederlassung) ein Fahrzeug gefunden und fernmündlich / per Email mit dem Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen ohne vorherige Besichtigung wobei mein Wagen gem. der Bewertung der Niederlassung X. zur Inzahlungnahme mit eingeflossen ist.
    Beide Betriebe sind ja der BWG AG zugehörig (also keine separaten selbständigen Händler). Der Kaufvertrag enthält keine sonst üblichen Hinweise auf das Widerrufsrecht. Gilt das WR eventuell nicht, da ich ja einen vor Ort-Termin zur Fahrzeug-Bewertung hatte, obwohl dass ja eine andere NL war und der Kaufvertrag ja erst viel später für ein bis dato mir nicht bekanntes Fahrzeug abgeschlossen wurde (d.h. der Kaufgestand wurde noch nie von mir in gesehen und der Kaufvertrag ist wie erwähnt vollständig fernmündlich abgeschlossen worden)?

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karl,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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  73. Arthur

    Hallo,
    ich habe am 21.03.2017 eine Verbindliche Bestellung für eine gebrauchten PKW unterschrieben.
    Bis jetzt habe ich keine Einzahlung geleistet. Ich habe nur eine Probefahrt gemacht.
    Meine Frage lautet:
    Darf ich poblemlos aus dem Kaufvertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank vorab!
    Arthur

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Arthur,

      die verbindliche Bestellung ist – wie der Name schon sagt – für Sie bindend. Sie können nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Ausnahmen bestehen unter anderem dann, wenn die Bestellung nicht innerhalb von vier Wochen bestätigt oder der Wagen innerhalb dieser Frist nicht geliefert wird. In manchen Fällen lassen Verkäufer Sie zurücktreten, wenn Sie einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises zahlen.

      Ihr Team von autokauf.org

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  74. Frank

    Hallo,
    ich habe am 6.11.2018 ein EU Fahrzeug (somit Gebrauchtwagen) gekauft mit einem unverbindlichen Liefertermin von 3 bis 6 Monate. Entsprechend den Verkaufsbedingungen kann ich somit nach 10-tägiger Überschreitung der 6 Monate (6.05.2019 plus 10 Tage) eine Frist von 6 Wochen zum Rücktritt aussprechen.
    In dem Vertrag ist aber eine Sondervereinbarung enthalten, die besagt:
    „Bestellung ist gültig vorbehaltlich der Belieferung durch den ausländischen Importeur.“
    Ändert diese Sondervereinbarung irgendetwas am Vertragsrücktritt?
    Vielen Dank vorab
    Grüße Frank

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Vertragsunterlagen prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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  75. Wolfgang

    Hallo,
    Ich habe am 06.05.2019 einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto bei einem Händler unterschrieben und 500,-€ angezahlt. Am 09.05.2019 habe ich dann den Restbetrag bezahlt und die nötigen Papiere für die Anmeldung bekommen. Ebenfalls habe ich an dem Tag mehrere Fotos von dem Auto gemacht.
    Heute, 14.05.2019 habe ich dann das Fahrzeug abholen können. Bei der Montage der Nummernschilder ist mir dann aufgefallen, dass der Wagen vorne rechts einen Schaden (Lack auf einer Fläche von ca. 15cm x 8cm abgeplatzt und viele Schrammen) an der Stoßstange hat, der am 09.05.2019 noch nicht da war.
    Den Verkäufer darauf angesprochen meinte der nur lapidar, ich solle nächste Woche nochmal vorbeikommen und dann würde das überlackiert.
    Es sind heute auch noch andere Mängel aufgefallen, wie ABS-Lampe ging auf der Heimfahrt an, kein Öl mehr am Peilstab beim messen ( Gott sei Dank nur 10 Km gefahren), schlagen/klopfen an der Vorderachse.
    Ich fühle mich doch ein wenig vom Verkäufer getäuscht und würde am liebsten den Kauf rückgängig mach. Ist das möglich?

    Gruß
    Wolfgang

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  76. Übler

    Ich habe ein gebrauchtes Auto per Email bestellt. Ich wurde nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt. Im kaufvertrag steht: Bei Rücktritt Schadenersatz 20 %

    Ist das rechtens, bzw. wieviel kann der Händler beim Widerruf verlangen?

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, darf der Händler beim Widerruf in der Regel keinen Schadensersatz fordern.

      Ihr Team von autokauf.org

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  77. Bea

    Hallo,
    wie schaut es aus, wenn man einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug abgeschlossen hat, in dem falsche Angaben sind. Des einem wurde erklärt, dass die Kaufsumme über ein Bank finanziert wird. Im Vertrag steht aber Bar aus eigenen Mittel. Zum zweiten steht im Kaufvertrag das falsche Datum der Erstzulassung, was sich 2 Tage später durch Nachfragen des Käufers beim Verkäufer rausstellte. Ein lieferzeutraum wurde ebenfalls nicht angegeben. Bisher sind keine Gelder geflossen.
    Wie ist hier die Rechtslage?

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Bea,

      das Fahrzeug muss die im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen erfüllen. Wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

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  78. Heike K.

    Hallo, unsere Werkstatt teilte uns mit das das Auto unserer Tochter einen Motorschaden hat.
    Mein Mann rief gleich darauf Händler an und bietete das Auto mit Motorschaden an.
    Ein Mann weiter weg wollte das Auto unbedingt haben, er sagte er schickt uns eine E-Mail mit den Daten zum Auto die sollen wir bestätigen.Er erklärte uns das Geld direkt zu überweisen.
    Später haben wir erst gesehen das über den Daten „Kaufbestätigung „stand.
    Kurz danach rief unsere Werkstatt an um uns mitzuteilen das der Grund des Motorschadens,ein defekter Zahnriemen, erst vor fünf Monaten gewechselt wurde und es noch eine Gewährleistung darauf gäbe.
    Also fünf Std nach der E-Mail haben wir dem Händler geschrieben das wir ihm das Auto leider aus den oben genannten Gründen nicht verkaufen könnten.
    Er hat dann gleich ein Schreiben geschickt das das nicht mehr möglich wäre.
    Mein Mann hat ihn angerufen und er war einfach nur noch frech. Das ist jetzt fünf Tage her,Geld wurde auch nicht überwiesen.Müssen wir ihm das Auto geben ?

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Heike,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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  79. Gerhard

    Hallo, habe ausschließlich ein KFZ über das Internet gekauft. Im Kaufvertrag wird auf das Nichtbestehen eines Widerrufrechts nach Artikel 246a § 1 EGBGB hingewiesen, da ich bei dem Fahrzeug eine individuelle Auswahl getroffen habe. Somit ist also jedes konfigurierte Kfz vom Widerruf ausgeschlossen, weil alleine die Farbe schon individuell gewählt wird (in Grundierung wird es aber nicht geliefert?)

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Gerhard,

      laut Angaben des Händlerbundes darf das Widerrufsrecht beim Neuwagenkauf nicht ausgeschlossen werden, wenn individuelle Ausstattungsdetails, die häufiger vorkommen, ausgewählt werden. Dazu gehört in der Regel auch eine andere Lackierung.

      Ihr Team von autokauf.org

      Antworten
  80. Yvonne

    Hallo,
    Ich habe mich leider bequatschen lassen von einem Bekannten… nun war es so das wir am 25.6 zu einem autihaus gefahren sind und dort habe ich dann einen verbindlichen Vertrag für einen Neuwagen abgeschlossen … allerdings bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher das ich das mit den Kosten Stemmen kann.
    Kann ich aus dem Vertrag noch zurück treten? Das Auto habe ich noch nicht. Bisher habe ich nur unterschrieben. Die Dame vom Autohaus braucht allerdings auch koch 2 Unterlagen von mir für die Bank und weitere Unterschriften.
    Beim kauf des Autos wurde ich nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt. Im Vertrag habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden wie es ist mit dem Widerruf wenn ich das Auto noch nicht gefahren bin, bzw das Auto übernommen habe.

    Jetzt mache ich mir doch ein wenig Sorgen wo ich mich da reingeritten habe.

    Vielleicht können Sie mir ja helfen.

    Antworten
    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Yvonne,

      wie dem oben zu findenden Text zu entnehmen ist, gibt es beim herkömmlichen Autokauf kein Widerrufsrecht. Dieses gilt nur bei Fernabsatzgeschäften. Mit Ihrer Unterschrift sollten Sie einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen haben. Unter Umständen kommt Ihnen der Verkäufer entgegen und hebt den Vertrag auf. In diesem Fall kann er jedoch Schadensersatz fordern. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

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  81. Bastian

    Hallo, ich habe vor einer Woche ein Fahrzeug beim Händler gekauft (Finanzierung durch die VW Bank). Ich bin nun ca. 200 km mit dem Auto gefahren. Nun wurde mein Vater schwerkrank (Pflegebedürftig). Die finanziellen Herausforderungen kann ich so nicht halten, sodass ich das Auto und den Kauf rückabwickeln möchte. Kann ich von meinem 14tägigen Widerspruchsrecht (Finanzierung bei der VW Bank) gebrauch machen?
    Welche Kosten kommen auf mich zu, da das Auto nun 1 Besitzer mehr im Brief hat und ich 200 km damit gefahren bin?
    Bitte, bitte um dringende Antwort, da meine 14 tägige Widerspruchsfrist Ende nächster Woche abläuft.

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    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Bastian,

      einen Kredit können Verbraucher innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. Wurde der Kreditvertrag bei der Hausbank des Händlers abgeschlossen, dann wird auch in der Regel der Kaufvertrag hinfällig. Der Verkäufer kann eine entsprechende Nutzungsentschädigung fordern. Wie hoch diese ausfällt, können wir jedoch nicht angeben, da es hierzu keine pauschalen, gesetzlich festgelegten Regelungen gibt.

      Ihr Team von autokauf.org

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  82. Sabrina

    Hallo,
    Ich habe beim gebrauchthändler am montag einen wagen zu gesagt und eine teilzahlung gemacht,
    Die beifahrertür schließte nicht ab und sie wollten den schaden beheben und sagten mittwoch sei er fertig. Am mittwoch meldete sich dann keiner. Am donnerstag rief ich da an. Sie meinten sie müssten erst noch ein teil bestellen und würden ihn mir am freitag bis 16 uhr bringen, ich könnte ihn aber schon ganz bezahlen und die papiere mitnehmen um ihn schon mal an zu melden. Da ich dringend ein fahrzeug brauche habe ich es bezahlt und angemeldet. Nun freitag kam das auto aber nicht und es rief auch wieder keiner an. Um 18 uhr habe ichdort wieder angerufen, dann meinten sie er sei erst montag abholbereit! Ich musste aber sa. Und mo. Zur arbeit kommen. Wie sehen meine rechte aus? Ich habe gefragt das sie mir dann bis montag ein anderes auto zu Verfügung stellen da es mir ja schon seit mittwoch versprochen wurde. Darauf er, er würde es abklären und er meldet sich, was er natürlich nicht getan hat, danach war er dann auch nicht mehr zu erreichen! Am samstag bin ich da hingefahren und habe zwei seiner Söhne zufällig angetroffen, den sagte ich das es nicht so geht, wie komme ich montag zu arbeit? Und ich sagte. Dann das sie die kosten tragen müssten fürn taxi oder leihwagen! Ist das richtig so? Ich meine was soll ich denn machen? Auch hier würde mir von einen der söhne versprochen das er mich zurück ruft und sie auf jedenfall irgentwas machen werden damit ich zur abeit komme! Es hat sich natürlich keine mehr gemeldet und ich habe echt die schnautze voll. Darf ich aus diesen gründen vom kaufvertrag zurücktreten, da ihre leistung ja nicht erbracht wurden?

    Danke für jede schnelle Antwort.
    Lg Sabrina

    Antworten
  83. Dirk

    Hallo Leutz vom Autokauf-Team,
    ich habe am Montag ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, also zumindest unterschrieben. Am Freitag wurde das Auto auf dem Hof von einer anderen Kundin beschädigt. Es muss nun ein Kotflügel getauscht werden und die Frontverkleidung lackiert werden. Jetzt ist das Fahrzeug ein Unfallwagen oder? Kann ich daher vom Kaufvertrag zurücktreten? Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen und ich habe auch noch nicht das Geld überwiesen. Das Fahrzeug sollte nach 2 Wochen zu Übernahme fertig sein, jetzt wird es wohl noch mindesten eine Woche länger dauern. Wie gesagt, jetzt habe ich keine Lust mehr auf das Auto, wegen dem Unfall, kann ich vom Vertrag Zurücktreten bezogen auf die oben aufgeführten Gründen?
    MfG, Dirk

    Antworten
  84. Monika E.

    Herzlichen Dank für Ihren informativen Artikel zum Thema Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen. Es trifft sich gut, denn mein Bruder kaufte vor Kurzem einen Gebrauchtwagen, jedoch ist er damit nicht zufrieden und möchte den Kaufvertrag zu widerrufen. Ich werde ihm weiterleiten, dass dies nur dann möglich ist, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt.

    Antworten
  85. tahar a.

    Hallo,
    am 07.12.2020 habe ich einen Vertrag über ein Autokauf beim Händler unterschrieben. Aufgrund der Tatsache das ein Marder überall seine Spuren gelassen hat und teilweise ein Teil der Motorraumdämmung entfernt hat.
    Und weil ich nicht weiß was der Marder alles im Motorraum angestellt hat und der Verkäufer auch nicht, habe ich der Vertrag am 12.12.2020 schriftlich und am 15.12.2020 per E-Mail wiederrufen .Der Kaufpreis habe ich schon bezahlt. Leider will der Händler nichts davon wissen und weist darauf hin das es kein Fernabsatzgeschäft sei.
    Was ist in meinem Falle zu tun .
    Danke im voraus

    Antworten
  86. A. Herrmann

    Sicherlich ein Spezialfall 🙂
    Meine Frage: Ich habe auf ihrer Seite die Information gefunden, dass ein Auto-Kaufvertrag, wenn er über Fernabsatz geschlossen wurde bis zu 14 Tage lang widerrufen werden kann. Wir haben den Vertrag zugeschickt bekommen am 27.02. Wir haben dann eine Probefahrt am 28.02 gemacht (was Pandemiebedingt tatsächlich erlaubt ist). Danach wurden wir ein wenig unter Druck gesetzt und haben den Kaufvertrag in den Geschäftsräumen unterschrieben. Offiziell ist aber ja der Autohandel vom Lockdown betroffen. Es darf eigentlich ja kein Auto im Geschäft verkauft werden. Ist unser Vertrag dann nicht als Fernabsatz zu betrachten? Hätte man hier eine Chance auf erfolgreichen Widerruf? Das Geld haben wir bereits überwiesen…
    Zunächst fragen wir den Händler freundlich ob er uns einen WIderruf gewährt. Leider ist das Auto nämlich doch nicht für uns geeignet.
    Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung freuen.
    Vielen Dank
    A. Herrmann

    Antworten
  87. Frank P.

    Guten Tag,

    ich habe vor 3 Tagen ein Fahrzeug bei einem Autohaus über das Internet (Online-Vermittlungsplattform) verbindlich bestellt (nach meiner Konfiguration). Ein Kontakt mit dem Autohaus fand rein über das Internet und Telefon statt. Habe ich ein 14tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz?

    Antworten
  88. Dirk

    Wie ist es denn, wenn ein Auto nicht wie bestellt lieferbar ist?
    Bsp:
    Also Leasingvertrag mit highend-Audio unterschrieben.
    Und nach einiger Zeit vom Händler: „Sorry, wie können die nicht liefern, gibt nur standard-Audio“ zu etwas verringerten Leasinggebühren.

    Kann man dann zurücktreten?

    Antworten

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