Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Die Kategorie „Widerrufsrecht“ auf autokauf.org bietet Ihnen Informationen zu diesem Thema.

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

 

Rücktritt vom Autokauf Arglistige Täuschung
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.

Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.

Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.

Widerrufsrecht beim Autokauf: Kurz und Knapp
Kann ich meinen Autokauf widerrufen?

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.

Wie kann ich den Autokauf widerrufen?

Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag?

Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.

Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?

Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.
Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.

Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.

Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.

Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:

  • Internet bzw. E-Mail
  • Telefon bzw. Fax
  • Kataloge

Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.

Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede

Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.
Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.

Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.

Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?

Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

Widerruf beim Autokauf: Ein Muster

Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.

Muster: Widerruf beim Autokauf

 

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]

[Ort und Datum]

Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.

Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.

Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen

Muster-Kaufvertrag für einen Unfallwagen

Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.

Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.

Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.

dl-button

Muster Widerruf (doc)

Muster Widerruf (pdf)

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Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer
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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

190 Gedanken zu „Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

  1. Gerhard

    Hallo, habe ausschließlich ein KFZ über das Internet gekauft. Im Kaufvertrag wird auf das Nichtbestehen eines Widerrufrechts nach Artikel 246a § 1 EGBGB hingewiesen, da ich bei dem Fahrzeug eine individuelle Auswahl getroffen habe. Somit ist also jedes konfigurierte Kfz vom Widerruf ausgeschlossen, weil alleine die Farbe schon individuell gewählt wird (in Grundierung wird es aber nicht geliefert?)

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Gerhard,

      laut Angaben des Händlerbundes darf das Widerrufsrecht beim Neuwagenkauf nicht ausgeschlossen werden, wenn individuelle Ausstattungsdetails, die häufiger vorkommen, ausgewählt werden. Dazu gehört in der Regel auch eine andere Lackierung.

      Ihr Team von autokauf.org

  2. Heike K.

    Hallo, unsere Werkstatt teilte uns mit das das Auto unserer Tochter einen Motorschaden hat.
    Mein Mann rief gleich darauf Händler an und bietete das Auto mit Motorschaden an.
    Ein Mann weiter weg wollte das Auto unbedingt haben, er sagte er schickt uns eine E-Mail mit den Daten zum Auto die sollen wir bestätigen.Er erklärte uns das Geld direkt zu überweisen.
    Später haben wir erst gesehen das über den Daten „Kaufbestätigung „stand.
    Kurz danach rief unsere Werkstatt an um uns mitzuteilen das der Grund des Motorschadens,ein defekter Zahnriemen, erst vor fünf Monaten gewechselt wurde und es noch eine Gewährleistung darauf gäbe.
    Also fünf Std nach der E-Mail haben wir dem Händler geschrieben das wir ihm das Auto leider aus den oben genannten Gründen nicht verkaufen könnten.
    Er hat dann gleich ein Schreiben geschickt das das nicht mehr möglich wäre.
    Mein Mann hat ihn angerufen und er war einfach nur noch frech. Das ist jetzt fünf Tage her,Geld wurde auch nicht überwiesen.Müssen wir ihm das Auto geben ?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Heike,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Bea

    Hallo,
    wie schaut es aus, wenn man einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug abgeschlossen hat, in dem falsche Angaben sind. Des einem wurde erklärt, dass die Kaufsumme über ein Bank finanziert wird. Im Vertrag steht aber Bar aus eigenen Mittel. Zum zweiten steht im Kaufvertrag das falsche Datum der Erstzulassung, was sich 2 Tage später durch Nachfragen des Käufers beim Verkäufer rausstellte. Ein lieferzeutraum wurde ebenfalls nicht angegeben. Bisher sind keine Gelder geflossen.
    Wie ist hier die Rechtslage?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Bea,

      das Fahrzeug muss die im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen erfüllen. Wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Übler

    Ich habe ein gebrauchtes Auto per Email bestellt. Ich wurde nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt. Im kaufvertrag steht: Bei Rücktritt Schadenersatz 20 %

    Ist das rechtens, bzw. wieviel kann der Händler beim Widerruf verlangen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, darf der Händler beim Widerruf in der Regel keinen Schadensersatz fordern.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Wolfgang

    Hallo,
    Ich habe am 06.05.2019 einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto bei einem Händler unterschrieben und 500,-€ angezahlt. Am 09.05.2019 habe ich dann den Restbetrag bezahlt und die nötigen Papiere für die Anmeldung bekommen. Ebenfalls habe ich an dem Tag mehrere Fotos von dem Auto gemacht.
    Heute, 14.05.2019 habe ich dann das Fahrzeug abholen können. Bei der Montage der Nummernschilder ist mir dann aufgefallen, dass der Wagen vorne rechts einen Schaden (Lack auf einer Fläche von ca. 15cm x 8cm abgeplatzt und viele Schrammen) an der Stoßstange hat, der am 09.05.2019 noch nicht da war.
    Den Verkäufer darauf angesprochen meinte der nur lapidar, ich solle nächste Woche nochmal vorbeikommen und dann würde das überlackiert.
    Es sind heute auch noch andere Mängel aufgefallen, wie ABS-Lampe ging auf der Heimfahrt an, kein Öl mehr am Peilstab beim messen ( Gott sei Dank nur 10 Km gefahren), schlagen/klopfen an der Vorderachse.
    Ich fühle mich doch ein wenig vom Verkäufer getäuscht und würde am liebsten den Kauf rückgängig mach. Ist das möglich?

    Gruß
    Wolfgang

  6. Frank

    Hallo,
    ich habe am 6.11.2018 ein EU Fahrzeug (somit Gebrauchtwagen) gekauft mit einem unverbindlichen Liefertermin von 3 bis 6 Monate. Entsprechend den Verkaufsbedingungen kann ich somit nach 10-tägiger Überschreitung der 6 Monate (6.05.2019 plus 10 Tage) eine Frist von 6 Wochen zum Rücktritt aussprechen.
    In dem Vertrag ist aber eine Sondervereinbarung enthalten, die besagt:
    „Bestellung ist gültig vorbehaltlich der Belieferung durch den ausländischen Importeur.“
    Ändert diese Sondervereinbarung irgendetwas am Vertragsrücktritt?
    Vielen Dank vorab
    Grüße Frank

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Vertragsunterlagen prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Arthur

    Hallo,
    ich habe am 21.03.2017 eine Verbindliche Bestellung für eine gebrauchten PKW unterschrieben.
    Bis jetzt habe ich keine Einzahlung geleistet. Ich habe nur eine Probefahrt gemacht.
    Meine Frage lautet:
    Darf ich poblemlos aus dem Kaufvertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank vorab!
    Arthur

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Arthur,

      die verbindliche Bestellung ist – wie der Name schon sagt – für Sie bindend. Sie können nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Ausnahmen bestehen unter anderem dann, wenn die Bestellung nicht innerhalb von vier Wochen bestätigt oder der Wagen innerhalb dieser Frist nicht geliefert wird. In manchen Fällen lassen Verkäufer Sie zurücktreten, wenn Sie einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises zahlen.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Karl K.

    Hallo,
    habe bei der BMW AG (Niederlassung X.) mein Auto für eine potentielle Inzahlungnahme bewerten lassen. 3 Wochen später habe ich dann im Internet ebenfalls bei der BMW AG (allerdings eine andere Niederlassung) ein Fahrzeug gefunden und fernmündlich / per Email mit dem Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen ohne vorherige Besichtigung wobei mein Wagen gem. der Bewertung der Niederlassung X. zur Inzahlungnahme mit eingeflossen ist.
    Beide Betriebe sind ja der BWG AG zugehörig (also keine separaten selbständigen Händler). Der Kaufvertrag enthält keine sonst üblichen Hinweise auf das Widerrufsrecht. Gilt das WR eventuell nicht, da ich ja einen vor Ort-Termin zur Fahrzeug-Bewertung hatte, obwohl dass ja eine andere NL war und der Kaufvertrag ja erst viel später für ein bis dato mir nicht bekanntes Fahrzeug abgeschlossen wurde (d.h. der Kaufgestand wurde noch nie von mir in gesehen und der Kaufvertrag ist wie erwähnt vollständig fernmündlich abgeschlossen worden)?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karl,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Marco

    Hallo,
    Ich habe ein paar Fragen zu Ihrem Artikel:
    1) Benötigt man für einen Widerruf ein Gutachten oder reicht bspw. ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
    2) Benötigt man für einen Widerruf zwingend einen Anwalt?
    3) Was passiert, wenn man keinen Anwalt hat und der Verkäufer sich weigert, das Auto zu reparieren bzw zurück zu nehmen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marco,

      Sie scheinen hier Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag durcheinander zu bringen. Ein Widerruf ist nur innerhalb einer 14-tägigen Frist möglich und auch nur, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Ein Widerruf ist grundsätzlich ohne Angaben von Gründen möglich. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hingegen ist in der Regel möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen. Sie benötigen dafür jeweils nicht zwingend einen Anwalt, aber gerade in schwierigen Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachmann.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Birgit

    Hallo, ich habe am Montag, 04.03.2019,einen gebrauchten Skoda Octavia gekauft und möchte gerne den Kaufvertrag kündigen. I h stellte fest, daß er kein CD Laufwerk hat und das wäre mir aber wichtig. Kann ich den Vertrag kündigen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Birgit,

      in der Regel ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Daniel

    Hallo,

    Ich habe im Autohaus voreilig einen Kaufvertrag für einen Wagen mit Tageszulassung unterschrieben, da mir meine Bank zunächst einen Kredit zugesprochen hat. Nun teilte mir die Bank mit, dass die Gewährung des beantragen Kredites nicht möglich sei. Den gekauften Wagen habe ich jedoch nicht gesehen, da das Auto sich im Lager des Händlers befand. Ist es in diesen Fällen unter Umständen möglich aus dem Kaufvertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank vorab!

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Daniel,

      ohne Durchsicht der Vertragsunterlagen ist eine Antwort nicht möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann eine Durchsicht vornehmen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Rolbot

    Hallo erstmal,
    ich habe vor 6 Tagen einen BMW bei einem Autohändler gekauft. In der Anzeige hat er die Fahrzeughistorie beschrieben. Ein Scheckheft gibt es nicht mehr, lediglich im Schlüssel und im Bordcomputer sind die Serviceleistungen hinterlegt. Zusätzlich habe ich eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Einen Tag später, nachdem ich den Bordcomputer bedienen konnte, habe ich mir die Seviceleistungen angesehen und festgestellt, das seit Dez. 2018 eine große Durchsicht in Höhe von ca € 1.400,- (BMW-Angabe) fällig ist. Da die fällige Wartung nicht durchgeführt wurde, sind nach Garantiegeberangaben auch die Garantiebedingungen nicht erfüllt. Abgesehen davon sind zukünftige Kulanzregelungen gefährdet und der Wagen gilt nicht mehr als Scheckheftgepflegt. Gibt es Urteile dazu, inwieweit hier arglistig getäuscht wurde. Dem Verkäufer war der Mangel bekannt, er hat telefonisch mitgeteilt, daß auf Kulanz die Hälfte übernommen werden könnte. Ehrlich gesagt fühle ich mich getäuscht und würde das Fahrzeug auch zurückgeben.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Rolbot,

      grundsätzlich liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Vorstellungen beim Käufer hervorruft, falsche Vorstellungen des Käufers bestärkt oder falsche Vorstellungen bestehen lässt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie dazu beraten, ob arglistige Täuschung vorliegt und wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Danzl

    Hallo Autokauf Team
    wir haben vor 6 tagen von einem Autohändler einen gebrauchten BMW gekauft, mit Kaufvertrag unterschrieben, keine Anzahlung.
    er sagte, er würde uns den Brief in 3-4 tagen zusenden, denn er warte noch auf den Brief selber , den er vom Verwässerer noch zugesahnt bekommt.
    dann können wir zulassen und dann mit Nummernschild den BMW holen und bar komplett bezahlen.
    da der Händler bis heute den Brief selber noch nicht hat,
    sich evtl noch um tage und Wochen sich handeln kann, und wir dringend das auto brauchen, ist meine frage,
    können wir von dem Vertrag zurücktreten, und mit welcher Begründung im schreiben.
    LG. Hr. Danzl

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Ba

    Hallo, wir haben ein gebrauchtes Kfz beim Händler gekauft. Bereits auf dem Weg nach Hause machte das Fahrzeug erstmals Probleme. Am zweiten Tag lief das Fahrzeug nur noch im Notlaufprogramm. Nachdem ich den Händler kontaktierte erklärte er mir das am Fahrzeug schon vorher dieser Fehler aufgetreten ist und eigentlich alles repariert sei. Kann ich vom Kauf zurücktreten oder muss ich die Nachbesserungsversuche zulassen ? Der Händler ist 50 km entfernt, das Fahrzeug kann unmöglich dorthin gefahren werden, wer muss die Abschleppkosten übernehmen? Muss ich bei Rücktritt einen Abschlag vom Kaufpreis hinnehmen ?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ba,

      in der Regel muss der Verkäufer zunächst die Nachbesserungsversuche durchführen, bevor ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Die entstehenden Kosten müssen in der Regel vom Verkäufer getragen werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen, Sie zum weiteren Vorgehen beraten und weitere Fragen beantworten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Meyer

    Hallo Team von autokauf.org,

    kommt bereits ein Kaufvertrag zustande, wenn ich eine Anzahlung für ein Auto über AutoScout 24 geleistet habe? Es handelt sich in dem Fall doch um ein Fernabsatzgeschäft und ich habe 14 Tage Widerrufsrecht?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Meyer,

      bei einem Fernabsatzgeschäft haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Peter

    habe bei einem Ford Händler einen Neuwagen bestellt lieferzeit ca 3 Monate mein Altwagen sowie 8500 euro in bar sind als Anzahlung ,der noch offene betrag als Finanzierung von der Ford bank in 36 Monaten genehmigt worden.kann ich das wiederrufsrecht von 14 tagen in Anspruch nehmen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Peter,

      bei einem Finanzierungsvertrag haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Handelt es sich um einen verbundenen Vertrag, wird mit der Kündigung der Finanzierung auch der Kaufvertrag gekündigt. Näheres sollte den Vetragsunterlagen zu entnehmen sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Hatice

    Hallo habe am Montag einen Kaufvertrag unterschrieben erstmal aber ohne Finanzierung da ich mich bei anderen Banken noch informieren wollte. Jetzt möchte ich zurücktreten von Kaufvertrag bzw. den Kaufvertrag widerrufen da ich ein günstigeres Fahrzeug gefunden habe. Ich bin noch in der 14 Tage Frist aber der Autohändler hat mir beim Vertragsunterschreiben nichts vom Widerruf gesagt und auch im Vertrag steht nichts davon drin. Meine Frage kann ich trotzdem zurücktreten weil bezahlt habe ich noch garnichts die wollen das Auto aber erst ab einer getätigten Anzahlung geben. LG Hatice

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Hatice,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für den Autokauf. Dieses besteht lediglich bei Fernabsatzgeschäften. Mit Ihrer Unterschrift sollten Sie also einen gültigen Vertrag eingegangen sein. Möchten Sie zurücktreten, müssten Sie in der Regel auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Katharina

    Hallo liebes Team,

    ich habe vor einer Woche bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft. Die Probefahrt war gut und der Händler machte auch einen guten Eindruck. Er war sehr kooperativ und hat Mängel noch auf eigene Kosten repariert. Nun ist nach einer Woche fahren folgendes Problem aufgekommen: Bei dem Auto blockiert die Handbremse und die ABS Warnleuchte leuchtet auf. Mit dem Auto kann ich nur noch rückwärts fahren, vorwärts wird gebremst und das Auto wird abgewürgt. Aber auch rückwärts spürt man, dass die Bremsen leicht blockieren. Das Auto steht jetzt an meinem Arbeitsort und ich bekomme es so nicht mehr vom Fleck. Zählt dies als erheblicher Mangel, den der Händler beheben muss? Trägt er dann auch die Kosten, das Auto abzuholen und in seine Werkstatt zu bringen? Wenn er sich weigert, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Ich freue mich sehr über Ihre Antwort.

    Liebe Grüße,
    Katharina

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Katharina,

      in der Regel wird von einem erheblichen Mangel ausgegangen, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Weigert sich der Verkäufer, den Mangel zu beheben oder schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie in der Regel eine Rückabwicklung in die Wege leiten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Marcus

    Hallo,

    ich hätte da einen interessanten Fall.

    Ich habe mir einen Oldtimer gekauft, der augenscheinlich ein paar Roststellen hat. Ich wurde auf den Umfang der Durchrostung aber nicht hingewiesen oder aufgeklärt. Desweiteren war direkt nach dem Ankommen zu Hause die Batterie defekt. Das Auto wurde mir mit einer H-Abnahme verkauft, jetzt bezweifle ich allerdings, ob es da mit rechten Dingen zu ging, da nun nach detailierterem Hinsehen der Zustand doch schlechter ist als bei der Besichtigung wahrgenommen.

    Ich würde nun gern vom Kauf zurücktreten. Ist das rechtlich möglich? Ein Wiederrufsrecht oder der Gleichen finde ich im Kaufvertrag nicht.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcus,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht – eine Ausnahme besteht für Fernabsatzgeschäfte. Gehen Sie davon aus, dass der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat, kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Christian

    Guten Tag liebes Team,

    ich hab ein Vertrag für ein Auto vor ca 5 Wochen unterschrieben.
    Den Vertrag hab ich per Mail erhalten und ich habe ihn vor der Abholung unterschrieben (Kein Persönlicher Kontakt bis dato). Nun hat sich meine Lebenssituation schlagartig geändert und ich bräuchte ein anderes Auto, leider will sich der Händler nicht darauf einlassen (nichtmal gegen Nachlass).
    Zu keinem Zeitpunkt hat mich der Verkäufer wegen dem Widerruf belehrt bzw drauf Aufmerksam gemacht.
    Im Vertrag ist auch keine Klausel dazu vorhanden.
    Kann ich schriftlich von meinem Widerruf Gebrauch machen?

    Vielen Dank!!
    Gruß Christian

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christian,

      ein Widerrufsrecht haben Sie dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

      Ihr Team von autokauf.org

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