Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gemäß deutschem Recht muss ein Händler die Gewährleistung für ein Auto übernehmen.
Gemäß deutschem Recht muss ein Händler die Gewährleistung für ein Auto übernehmen.

Der deutsche Markt für Gebrauchtwagen boomt. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wechselten im Jahr 2015 rund 7,33 Millionen Kraftfahrzeuge den Besitzer. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies ein sattes Plus von 3,4 Prozent beim Gebrauchtwagenkauf dar – ein echter Erfolg für die Branche.

Besonders nachgefragt wurden dabei Pkw, die jünger als ein Jahr alt waren. Dies ist nicht verwunderlich, stellen doch gerade Tageszulassungen und Jahreswagen eine günstige Möglichkeit dar, ein gut ausgestattetes und modernes Fahrzeug zu einem Preis zu erwerben, der weit unter dem für einen vergleichbaren Neuwagen liegt.

Gewährleistung beim Autokauf: Kurz & Knapp
Wann greift eine Gewährleistung beim Autokauf?

Die Gewährleistung greift nur, wenn der bemerkte Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorlag. Gewerbliche Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet.

Wie sieht es aus, wenn ich das Auto von einem Privathändler kaufe?

Privatpersonen können im Kaufvertrag eine Haftungsausschluss vornehmen – prüfen Sie den Kaufvertrag dementsprechend.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie und Gewährleistung sind nicht zu verwechseln – erstere ist eine freiwillige Leistung. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Aber egal ob junger oder alter Gebrauchtwagen: Es kann vorkommen, dass Ihnen nach der Übergabe Mängel am Fahrzeug auffallen. In welchen Fällen greift die Gewährleistung für das Auto? Was ist eine Garantie? Kann beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler ausgeschlossen werden? Welche Rechte haben Käufer? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Wann gilt die Gewährleistung beim Autokauf?

Streit um die Gewährleistung beim Autokauf vom Händler: Oft muss ein Sachverständiger bei der Klärung helfen.
Streit um die Gewährleistung beim Autokauf vom Händler: Oft muss ein Sachverständiger bei der Klärung helfen.

Erstehen Sie einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Verkäufer, ist dieser laut deutschem Recht zur Gewährleistung für das Kfz verpflichtet. Das bedeutet, dass er ab dem Kauf zwei Jahre lang für Mängel einstehen und diese beheben muss.

Damit der Käufer die Gewährleistung vom Autohändler einfordern kann, muss der Schaden jedoch schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben.

Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, wenn er den Schaden nicht beheben möchte.

Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Dann steht der Käufer in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Mängel bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden.

Verschleiß oder Mangel? Probleme bei der Kfz-Gewährleistung

Normaler Verschleiß wird nicht von der Gewährleistung fürs Auto abgedeckt. Aus diesem Grund kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Händler. Eine genaue Abgrenzung zwischen üblichem Verschleiß und Mangel ist häufig jedoch schwer zu treffen. Nicht selten landen solche Auseinandersetzungen dann vor Gericht. Das Urteil eines Sachverständigen kann helfen.

Gibt es eine Gewährleistung beim Autokauf von privat?

Wie bereits erwähnt, ist ein Autohändler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Anders verhält sich dies jedoch beim Privatverkauf. Hier ist es möglich, einen Gewährleistung- und Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Entdecken Sie nach dem Kauf einen Mangel, muss der private Verkäufer also nicht für die Behebung der Probleme sorgen. Umfasst der Vertrag jedoch keinen Ausschluss der Gewährleistung für das Auto, so gelten für ihn die gleichen Regeln wie für einen Händler.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto

Die Gewährleistung fürs Auto ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung.
Die Gewährleistung fürs Auto ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung.

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden beim Gebrauchtwagenkauf häufig synonym verwendet, dabei handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte.

Der gewerbliche Verkäufer ist gesetzlich zur Gewährleistung fürs Auto verpflichtet, eine Garantie ist jedoch eine freiwillige Leistung. Diese muss dem Käufer ausdrücklich zugesagt werden. Häufig wird beispielsweise eine Garantieurkunde ausgestellt.

Welche Leistungen und Rechte die Garantie umfasst, unterscheidet sich je nach Einzelfall. Eine genaue Überprüfung der Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie ist daher unerlässlich. Im Gegensatz zur Gewährleistung fürs Auto ist es bei der Garantie unerheblich, wann der Mangel auftritt. Während der Garantiezeit ist der Verkäufer dazu verpflichtet, bestimmte Fehler, welche in den Bedingungen festgelegt sind, zu beheben.

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Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler
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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

71 Gedanken zu „Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler

  1. Natalie

    Hallo,

    ich bin dabei ein Auto zu kaufen und der Händler sagt, dass die Gewährleistung entfällt, da es sich um ein Nutzfahrzeug handelt (VW T5 Transporter..) und es 15 Jahre alt ist. Stimmt das? Ich kaufe als Privatperson, er ist gewerblicher Händler.

    Ich lese überall, dass Händler eine zweijährige Gewährleistungspflicht haben und das Alter des Autos keine Rolle spielt – jedoch bei PKWs. Über Nutzfahrzeuge habe ich nicht viel gefunden.

    Beste Grüße
    Natalie

  2. Richard

    Hallo,
    wir haben uns vor knapp einer Woche einen Galaxy, Baujahr 2013 mit ca. 96.000km zugelegt. Bei der Probefahrt schien alles okay zu sein, ebenso unter der Motorhaube und unterm Wagen, HU aktuell alles i.O.
    Erst nach ca. 50km Fahrt ergaben sich folgende Mängel:
    – die Tankfüllstandsanzeige ist sehr unzuverlässig, obwohl ca. 30L getankt waren, zeigte der Bordcomputer nach einem Neustart: Reichweite 0km an, ebenso ging die Tanknadel auf „0“ zurück
    – die Batteriespannung wird auch nach längeren Fahrten (15km) als niedrig gemeldet
    – die Batterie der Schlüsselfernbedienung ist zu wechseln (Meldung Bordcomputer)
    – der Zweitschlüssel, den ich erst beim Kauf erhielt, klemmt im Griff und schnippst nicht von allein heraus, muss mit einer Karte o.ä. herausgehebelt werden.
    Während die letzten beiden Punkte natürlich eher marginal sind, macht mich diese „plötzliche“ Anzahl an Mängeln trotzdem stutzig. Gekauft wurde beim Händler. Inwieweit habe ich hier Verhandlungsspielraum?
    Vielen Dank!

  3. Andreas Lampe

    Vielen Dank für diese Tipps zum Autokauf von einem Autohändler. Gut zu wissen, dass dabei zwei Jahre Gewährleistung besteht und das bedeutet, dass der Händler für diese Zeit für Mängel geradestehen muss. Ich will mir auch ein Auto kaufen und werde darauf achten, dass die Gewährleistung im Vertrag festgeschrieben ist.

  4. Robert

    Hallo, ich lese hier fleißig mit und frage mich aktuell mal aus Händlersicht, wie weit die Gewährleistung an einen Händler geht. Wenn man z.B. ein 25 Jahre alten Wagen kauft mit z.B. 300000 km Laufleistung, ist der Händler dennoch Gewährleistungspflichtig? Gibt es da gewisse Grenzen oder muss ein Händler quasi auch für Schrott Gewährleistung geben?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Robert,

      grundsätzlich ist der Verkäufer in jedem Fall gewährleistungspflichtig. Zu beachten ist jedoch, dass normale Gebrauchsspuren, Verschleiß und ähnliches nicht als Sachmangel gewertet werden.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Robert

        In meinem Fall war es wie schon geschrieben ein 25 Jahre alter Wagen mit knapp über 300000 km. Beim Kauf war dem Alter entsprechend alles in Ordnung. Nach 4 Monaten ist die Servolenkung ausgefallen. Wie verhält sich dieser Fall? Die servolenkung ging ja beim Kauf. Es heißt ja das der Händler 6 Monate beweisen muss das der Mangel nicht schon vor dem Kauf war. Die Servo ging aber ja beim Kauf. Wie verhält es sich da?

  5. effert

    habe am 29.01 Gebrauchtwagen gekauft das Auto wird finaniert bank,hyuandai getz Baujahr 2008 90000tausend gelaufen .wagen springt nicht mehr an ,wegfahrsperre defekt,händler macht jetzt 2 versuch hyundai Händler fehler auzulesen ,da das Auto finnazmit friert ist kann ich ein anderes Auto als ersatz verlangen .oder ,frdl.gruss effert

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      schlägt der zweite Versuch der Nachbesserung fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei Gebrauchtwagen ist eine Ersatzlieferung häufig nur schwer möglich, da es kaum machbar ist, ein Fahrzeug zu finden, welches genau dem ursprünglich gekauften entspricht.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Kathi S.

    Ich fahre seit Jahren nur Gebrauchtwägen. Es rechnet sich für mich finanziell bedeutend mehr als Neuwägen. Gut zu wissen, dass hier aber auch Gewährleistung gibt, wenn Mängel auftreten.

  7. Leopold M.

    Hey, danke für deinen Beitrag zum Gebrauchtwagenkauf. Man hat zwar ein höheres Risiko, das Auto schon mit einem Schaden zu übernehmen, aber der Preis spricht für sich. Meinen Jahreswagen habe ich letzten April für 70 Prozent vom Listenpreis bekommen.

  8. Kerstin

    Hallo, ich habe Mitte März 2020 einen Gebrauchtwagen in einem Autohaus gekauft. Die Zulassung hat dann 6 Wochen gedauert (Corona), sodass ich das Auto erst Anfang Mai dort abholen konnte. Ab wann beginnt nun die Gewährleistung? Ich frage dies, da das Auto nun zum 2. Mal in die Werkstatt muss, das 1. Mal nach ca. 4 Wochen (Fehlermeldung Motorleistung reduziert) und nun scheint der Anlasser defekt zu sein. Bis September läuft noch die Werksgarantie.

  9. Hanna

    Vielen Dank für die Tipps für den Kauf beim Gebrauchtwagenhändler. Mein Onkel möchte einen neuen Gebrauchtwagen kaufen, da sein alter VW bald auf dem Schrottplatz landet. Gut zu wissen, dass ein gewerblicher Autoverkäufer zwei Jahre lang zur Gewährleistung verpflichtet ist.

  10. Milica

    Hallo habe ich auto on kredit gekauft in mai diese yahre.ich habe garantion 1 yahre(so noch 6 monath).auto arbeite wie traktor etwas ist nicht ok mit mottor und unten getriebe ist öl.verkaufer hat gesagt alles ist in ordnung aber in andere auto haus haben mir gesagt das ist nicht gut.so was kann ich mahen.auto ist on kredit gekauft und muss ich noch 1.5 yahre zahlen.danke

  11. Karsten T.

    Habe heute ein Fahrzeug bei einem Händler gekauftnach 30km entstand ein Schaden am automatikgetriebe. Das Fahrzeug wurde zurück zum Händler geschleppt vom ADAC. Kann ich den nun vom Kaufvertrag zurück treten? Oder wie lange bin ich verpflichtet eine Ausfallzeit des Fahrzeugs hinzunehmen?
    Habe 12 Monate Gewährleistung. Des weiteren bemerkte ich beim Rückweg das der hintere rechte Gurt gerissen ist und lose aus der Rückbank hängt.
    Habe mich jetzt etwas über den Händler informiert und mehrere schlechte Erfahrungen gelesen explizit was Gewährleistung anbelangt.

    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

  12. Thomas

    Hallo, habe Ende Juli 2019 ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 84000 km von einem Händler gekauft. Nach 2 Wochen hatte ich starken Kühlwasser Verlust. Beim nachschauen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug auch starken Ölverlust aufweist. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert. Er bot mir eine Reparatur an. Es wurde die Wasserpumpe und die Ölwannen Dichtung getauscht. Ich musste aber auf die Wasserpumpe 350 € draufzahlen, da er mir erzählte, er muss kein Neuteil einbauen, sondern nur ein Genrauchtes Ersatzteil, was für mich natürlich keinen Sinn machte. Als ich das Fahrzeug zurückbekam, war die Spur verstellt, da die komplette Vorderachse ausgebaut war. Als ich das Auto von einem anderen Mechaniker anschauen lies stellte sich heraus, dass wieder starker Ölverlust vorliegt. Der Mechaniker meinte, dass die Dichtungen des Ölfilters und die Schläuche zu den Turboladern undicht seien. Nun will der Verkäufer das Fahrzeug wieder reparieren. Er hat aber nur eine Hinterhof Werkstatt zur Verfügung. Muss ich darauf eingehen, oder habe ich das Recht auf eine Fachwerkstatt? und darf der Händler gebrauchte Teile verbauen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

  13. Marcel

    Guten Abend habe mir vor 4 Wochen in einem Seat/Ford Autohaus eine Honda Crv gekauft Baujahr 10/2015 mit 96500 km. Jetzt hat es geregnet und ich habe gemerkt das Teppich hinten Beifahrerseite leicht feucht war. Bin in ein Honda Autohaus gefahren und habe dies checken lassen es eine Dichtung zum Durchgang in den Motorraum gefehlt wodurch das Wasser in den Innenraum gelang. Diese Rechnung habe ich bezahlt. Nun wurde mir nahe gelegt den Teppich zu trocknen weil die dämmmatte unter den Teppich total nass und vollgesaugt mit Wasser ist. Wer muss diese Kosten tragen ? Der Mängel war ja schon beim Kauf da das die Dichtung gefehlt hat.

  14. Kiel

    Guten Morgen,
    vielleicht haben Sie auch für mich eine kleine Information. Zur Situation: Gebrauchtwagen gekauft bei deutschen Gebrauchtwagenhändler. Warb im Verkaufsgespräch mit Seriösität und Gewährleistung. Nach nach ganzen 267KM kündigte sich ein Motorschaden durch „tackern“ an. Vorsorglich Vorstellung des FZG in einer Mazda-Werkstatt (FZG Mazda6 GY1) um weitere Schäden am Triebwerk zu vermeiden. Offenbahrung der Werkstatt: Motorschaden (wahrscheinlich Pleuellager 4. Zylinder). Tel. Rücksprache mit Verkäufer. Verkäufer bat auf sein Risiko hin des vollständigen liegenbleibens während der Überführung das FZG auf eigener Achse ca 85Km in seine Vertragswerkstatt per zu verbringen. Dem bin ich gefolgt. Vertagswerkstatt des Händlers stellte dann auch defektes Pleuellager fest. Es wurde darauf hin alle Lager und Pleuellagschalen (nach Aussage erneuert). Ich hörte 10Tage nichts. Am 10. Tag Info: FZG ist repariert, abholbereit. Folgewoche Post per E-Mail des Autohauses: WIR BITTEN UM EINE BETEILIGUNG AN DER REPARATUR IN HÖHE 200€. Habe mich erstmal herausgeredet, dies sei mir nicht möglich (Kopie Kontoauszug angehangen). Anschließend erneut Post des Gebrauchtwagenhändlers: WIR HABEN UNS ENTSCHLOSSEN IHNEN IHREN ANTEIL AN DER REPARATUR ZU STUNDEN. ÜBERWEISEN SIE BITTE BIS ZUM 01.11.2019 200€ auf das Konto XY… Ich finde es persönlich etwas dreist und denke Rechtsbeistand wird nötig. Wie würden Sie diese Situation bewerten ?

    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
    Mit freundlichen Grüßen
    M.Kiel.

  15. Rolf

    Hallo ich I’m im November 2018 einen 2008 er BMW 7er mit Gewährleistung gekauft bei dem nachweislich ein neuer Motor von BMW verbaut wurde und jetzt ca 150.000km gelaufen hat. Nun verbraucht der Wagen Kühlwasser und verliert Öl daher meine Frage ist so etwas innerhalb der Gewährleistung? Vielen Dank Rolf

  16. Leon

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe am 6.07.19 ein Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagen Händler erstanden. Am 22.07.19 versagte der Fensterheber und ich nahm an es handle sich um einen Sachschaden, welcher von meiner Gewährleistung übernommen wird. Ich ging davon aus, da ein vollst. intakter Fensterheber, meiner Meinung nach, nicht nach 16 Tagen, bzw. 3 maliger Nutzung versagen sollte.
    Ich meldete mich bei dem Händler und brachte ihm das Fahrzeug zur Reparatur, und ging davon aus es wäre kostenlos. Ich setzte ihn auch über meine Annahme in Kenntnis. Eine Woche später erhielt ich eine Email, in welcher es hieß:“ Gute Nachrichten ihr Auto ist zur Abholung bereit. Das Ersatzteil kostet erstaunlicher Weise 450 Euro, da es keine neuen Teile gibt und ein Gebrauchtes auf ebay erstanden werden musste. Zudem müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Gewährleistung nicht greift, da der Fensterheber bei der Übergabe funktioniert hat. “

    Darf der Händler mir jetzt tatsächlich die Reparatur in Rechnung stellen? Und wie soll ich ihm entgegen treten? Vielen Dank schon ein Mal im Vorraus.

    MfG Leon

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Leon,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, greift die Gewährleistung nur bei Mängeln, die schon bei der Übergabe vorlagen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. N.

    Interessant, das davon ausgegangen wird, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand, wenn er in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt. Bei meinem Auto muss leider aktuell die Heckscheibe ausgetauscht werden. Vielleicht kann ich diese kosten ja noch beim Verkäufer des Wagens geltend machen.

  18. Jasi

    Hallo, ich kaufte ein Auto vor 3 Monaten bmw 318i. Das Auto war 2002bj mit 65000km. Mit neuen TÜV 5600 Euro. Das Auto war in gutem Zustand. ohne Garantie nach 1 Woche war Fensterheber ausgefallen. Ich rief den Händler an, er sagte, es gibt keine Garantie. Ich reparierte von ihnen meine eigene Tasche. Jetzt hatte ich eine Infektion gemacht. Es gibt ein Problem mit der Steuerkette. das sollte ich zum bmw nehmen müssen. es kostet fast 2000 euro. Gibt es juristische Hilfe, könnte ich sie haben? kann ich eine Garantie vom Händler bekommen ???

  19. Elke W.

    Hallo
    Ich habe vor 3 Monaten einen alten Pugeot gekauft und nun ist die Hinterachse kaputt!
    Der Händler sagt das wäre Verschleiß!
    Das kann doch net sein das ich das nun selbst zahlen muss!
    Er hat nagelneu den Tüv gemacht!
    Was kann ich nun tun?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Elke,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Günter K.

        Hallo ich habe vor ein paar Tagen einen Daihatsu Coure gekauft über einen Händler, im Kaufvertrag wurde vermerkt das die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Jetzt Stelle ich fest das der Motor Ruckelt. Wie sieht es da rechtlich aus?LG Karsten

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Günter,

          ein gewerblicher Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Diese Formulierung im Kaufvertrag ist damit nichtig.

          Ihr Team von autokauf.org

  20. Petra F.

    Hallo,
    habe einen gebrauchten Skoda Roomster , Baujahr 2011 für 6800,-€ gekauft. Mit neuer HU. In dem Protokoll steht das das Fahrzeug Mängel aufweist, der Motor ist ölfeucht. Fällt das unter Gewährleistung?
    LG Petra

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Petra,

      war Ihnen vor dem Kauf nicht bekannt, dass das Fahrzeug über diese Mängel verfügt, dann sollte der Verkäufer in der Regel zur Gewährleistung verpflichtet sein.

      Ihr Team von autokauf.org

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