Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gemäß deutschem Recht muss ein Händler die Gewährleistung für ein Auto übernehmen.
Gemäß deutschem Recht muss ein Händler die Gewährleistung für ein Auto übernehmen.

Der deutsche Markt für Gebrauchtwagen boomt. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wechselten im Jahr 2015 rund 7,33 Millionen Kraftfahrzeuge den Besitzer. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies ein sattes Plus von 3,4 Prozent beim Gebrauchtwagenkauf dar – ein echter Erfolg für die Branche.

Besonders nachgefragt wurden dabei Pkw, die jünger als ein Jahr alt waren. Dies ist nicht verwunderlich, stellen doch gerade Tageszulassungen und Jahreswagen eine günstige Möglichkeit dar, ein gut ausgestattetes und modernes Fahrzeug zu einem Preis zu erwerben, der weit unter dem für einen vergleichbaren Neuwagen liegt.

Gewährleistung beim Autokauf: Kurz & Knapp
Wann greift eine Gewährleistung beim Autokauf?

Die Gewährleistung greift nur, wenn der bemerkte Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorlag. Gewerbliche Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet.

Wie sieht es aus, wenn ich das Auto von einem Privathändler kaufe?

Privatpersonen können im Kaufvertrag eine Haftungsausschluss vornehmen – prüfen Sie den Kaufvertrag dementsprechend.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie und Gewährleistung sind nicht zu verwechseln – erstere ist eine freiwillige Leistung. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Aber egal ob junger oder alter Gebrauchtwagen: Es kann vorkommen, dass Ihnen nach der Übergabe Mängel am Fahrzeug auffallen. In welchen Fällen greift die Gewährleistung für das Auto? Was ist eine Garantie? Kann beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler ausgeschlossen werden? Welche Rechte haben Käufer? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Wann gilt die Gewährleistung beim Autokauf?

Streit um die Gewährleistung beim Autokauf vom Händler: Oft muss ein Sachverständiger bei der Klärung helfen.
Streit um die Gewährleistung beim Autokauf vom Händler: Oft muss ein Sachverständiger bei der Klärung helfen.

Erstehen Sie einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Verkäufer, ist dieser laut deutschem Recht zur Gewährleistung für das Kfz verpflichtet. Das bedeutet, dass er ab dem Kauf zwei Jahre lang für Mängel einstehen und diese beheben muss.

Damit der Käufer die Gewährleistung vom Autohändler einfordern kann, muss der Schaden jedoch schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben.

Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, wenn er den Schaden nicht beheben möchte.

Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Dann steht der Käufer in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Mängel bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden.

Verschleiß oder Mangel? Probleme bei der Kfz-Gewährleistung

Normaler Verschleiß wird nicht von der Gewährleistung fürs Auto abgedeckt. Aus diesem Grund kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Händler. Eine genaue Abgrenzung zwischen üblichem Verschleiß und Mangel ist häufig jedoch schwer zu treffen. Nicht selten landen solche Auseinandersetzungen dann vor Gericht. Das Urteil eines Sachverständigen kann helfen.

Gibt es eine Gewährleistung beim Autokauf von privat?

Wie bereits erwähnt, ist ein Autohändler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Anders verhält sich dies jedoch beim Privatverkauf. Hier ist es möglich, einen Gewährleistung- und Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Entdecken Sie nach dem Kauf einen Mangel, muss der private Verkäufer also nicht für die Behebung der Probleme sorgen. Umfasst der Vertrag jedoch keinen Ausschluss der Gewährleistung für das Auto, so gelten für ihn die gleichen Regeln wie für einen Händler.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto

Die Gewährleistung fürs Auto ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung.
Die Gewährleistung fürs Auto ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung.

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden beim Gebrauchtwagenkauf häufig synonym verwendet, dabei handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte.

Der gewerbliche Verkäufer ist gesetzlich zur Gewährleistung fürs Auto verpflichtet, eine Garantie ist jedoch eine freiwillige Leistung. Diese muss dem Käufer ausdrücklich zugesagt werden. Häufig wird beispielsweise eine Garantieurkunde ausgestellt.

Welche Leistungen und Rechte die Garantie umfasst, unterscheidet sich je nach Einzelfall. Eine genaue Überprüfung der Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie ist daher unerlässlich. Im Gegensatz zur Gewährleistung fürs Auto ist es bei der Garantie unerheblich, wann der Mangel auftritt. Während der Garantiezeit ist der Verkäufer dazu verpflichtet, bestimmte Fehler, welche in den Bedingungen festgelegt sind, zu beheben.

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Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler
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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

71 Gedanken zu „Gewährleistung fürs Auto – Tipps für den Kauf vom Händler

  1. Vanessa

    Hallo,
    bei unserem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen, gekauft Ende Januar, haben wir bzw. unsere Werkstatt, die das Fahrzeug letzte Woche geprüft hat, folgende Mängel festgestellt:
    – Klimaanlage riecht komisch, da der Klimaservice schon ewig nicht mehr gemacht wurde,
    – Kühlerflüssigkeit ist total dunkel (braun), welche ausgetauscht werden muss,
    – Reinigung des Kühl- und Heizsystem muss durchgeführt werden,
    – Innenraumfilter muss dringend erneuert werden,
    – die Lenkung knackt, da die beiden vorderen Stützlager defekt sind,
    – Fahrzeug-Vermessung ist notwendig, da das Fahrzeug nach rechts zieht.
    Die Kosten belaufen sich auf fast 700 Euro. Mit dem Fahrzeug sind wir aufgrund von Krankheit im Februar kaum gefahren und deshalb war es uns auch erst jetzt möglich, das Fahrzeug durchchecken zu lassen. Einige Mängel sind uns jedoch gleich bei den ersten zwei Fahrten aufgefallen.
    Handelt es sich bei den o. g. Mängel um Sachmängel? Muss der Verkäufer die Kosten übernehmen, da wir die Mängel innerhalb von 6 Monaten direkt nach Kauf festgestellt haben?
    Wir haben mit dem Verkäufer bereits zweimal telefoniert und ihn auf die Mängel hingewiesen. Das erste Mal wollte er sich rausreden und hat erst nachdem wir ihm mit rechtlichen Schritten gedroht haben, sich bereit erklärt, dass er die Reparatur bei sich durchführen würde und somit die Gesamtkosten ca. 30 % günstiger wären. Beim zweiten Anruf wollte er jedoch gar keine Kosten mehr übernehmen.
    LG Vanessa

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Vanessa,

      bei Gebrauchtwagen ist häufig nur schwer einschätzen, wo die Grenze zwischen Verschleiß und Sachmangel verläuft. Häufig ist das Gutachten eines Sachverständigen nötig. Inwiefern der Verkäufer zur Kostenübernahme verpflichtet ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  2. Michael

    Habe im Januar 2019 ein Auto gekauft, Bj 2008, 207.000km, nun ist der Klimakompressor defekt und der Trockner.
    Fällt das unter die Gewährleistung, Händler sagt nein, da Auto über 10 Jahre alt und mehr als 200Tsd. Km drauf hat.
    Habe Gebrauchtwagengarantie muss aber 60% Materialkosten übernehmen, ist das korrekt?

    LG
    Michael

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Michael,

      welche Mängel unter die Gebrauchtwagengarantie fallen, hängt von den Garantiebedingungen ab, welche Sie genau studieren sollten. Die Gewährleistung greift, wenn ein erheblicher Mangel bereits bei der Übergabe bestand.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Elvira

    Hallo zusammen,
    Ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, älteres Modell, aber noch gut in Schuss. Dachte ich zumindest. 5 Tage nachdem ich das Auto hatte ist mir aufgefallen das in der Stoßstange rechts innen am Kofferraum ein Riss ist.
    Habe dies dem Verkäufer mitgeteilt, und er meinte das er mir den Riss, natürlich kostenfrei , mit Panzerband kleben würde. Eine neue Stoßstange für das Auto würde er kaum bekommen. Ich dächte erst ich höre schlecht. Der verkauft mir ein Auto, wo nach 1 Woche fahren ein Riss in der Stoßstange ist, und will es mit Panzerband kleben !!??
    Darf er das, oder muss er eine neue hinmachen??

    LG Elvira

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Elvira,

      wie in diesem Fall nachgebessert werden muss bzw. kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Merhove

    Habe mir am 24.09.2018 ein Ford Focus C-Max gekauft mit einem Kilometer stand von 119500 km und TÜV bis 8 / 2019 der Wagen sollte 3950€ kosten ,habe auch eine Probefahrt gemacht , bei der Probe Fahrt viel mir auf das der Wagen nicht richtig Bremste hinten das habe ich den Verkäufer auch gesagt der meinte das es normal seihe mit dem Belägen würde ich locker über den nächstente TÜV kommen er sei den Wagen auch gefahren und er habe nichts bemerkt ,darauf sprach ich wegen Ölwechselservice an Wuste nicht lies mich 250€ vom Kauf runter also habe ich 3700€ Bezahlt .
    habe ein par Tage später ein Ölwechselservice durchführen am 5.10.2018 bei 120223 km ( Bezahlt 145€ ) in einen Kfz Meisterbetrieb hat er auch gemacht stellte fest das die Bremsen Belege / Scheiben hinten auf sind müsste auch gemacht werden habe ich auch gemacht bei 122888 km ( Bezahlt 140€ ) stellte dann nach fest das die Bremssättel hinten am Ölen sind und die Bremsschläuche perrös sind, habe dann den Verkäufer Angerufen und im das geschildert er hatte nur die Antwort ich habe ja den Wagen so gekauft und er hätte mir ja schon 250€ den Wagen billiger gegeben.
    habe am 24.12.2018 war ich mit dem Wagen unterwegs hatte auf ein mal keine Bremswirkung bin dann in einer Kfz Werkstatt gewesen haben dann fest gestählt Bremssättel Ölen und Schlauche perös erneuert 125439 km ( Bezahlt 309€ ) haben dann noch Fest gestählt das die Wasserpumpe Undicht ist Starker Wasser Verlust ( habe ich auch schon gemerkt den Wasser Verlust Wuste aber nicht wahr rum …
    Habe ich auch Bezahlt 474€ weil ich den Wagen jeden Tag zur Arbeit brauch.. habe darauf den Verkäufer noch mal Angerufen und das auch gesagt meinte er nur das gehörte nicht zu eine Gewährleistung das währ meine Sache..
    Bin dann doch noch mal zum Verkäufer hin Gefahren um das zu Klären aber der meinte Auto gekauft wie gesehen ..

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Merhove,

      bestanden die Mängel bereits vor der Übergabe, ist der Händler in der Regel zur Gewährleistung verpflichtet. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt die Beweispflicht beim Händler. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Jan

    Hello,

    A month ago I bought a 2008 Lotus Elise with 18.500km on it. At a trader, with „Gewaerleistung“.
    After driving the car for more than an hour I get a sore back. Now I found out that he put in 2005 seats without the more comfortable Probax padded seats. A 2008 model comes originally from factory with Probax seats. During a 30 minutes testdrive you don’t feel the difference. And from the outside it’s hard to tell the difference. I see now that he is selling the original seats on E-bay, for a hefty price. He didn’t tell me he downgraded the car to 2005 model seats. The price of the car was also not according to this.
    I made a reclamation that he sold me the car as being 100% original 2008 model, but it isn’t. It’s seriously downgraded. He tells me I bought the car „as seen and tested“.
    Is he in his right according to German law, or is he obliged to replace the seats for 18.500km’s 2008 or later seats? Is this part of the „Gewaerleistung“?

    Thanks,

    Jan

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hello Jan,

      a lawyer can check the purchase contract and advise you on what’s best to do.

      The editorial staff of autokauf.org

  6. René Z

    Hallo

    ich hab vor mir demnächst einen gebrauchten PKW von einen Händler zukaufen und habe oft gelesen das sie keine Gewährleistung geben oder Gewährleistung nur gegen Aufpreis.

    Jetzt meine frage kann ein Händler die Gewährleistung umgehen und ist das Rechtens.

    Wenn ja auf was muss ich achten.

    Gruß René

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo René,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, dürfen gewerbliche Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Bei Gebrauchtwagen kann diese jedoch von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Manche Händler versuchen durch Tricks, die Gewährleistung zu umgehen – etwa, indem sie angeblich im Auftrag einer Privatperson den Verkauf tätigen. Prüfen Sie den Vertrag deshalb genau. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat bitten – so gehen Sie auf Nummer sicher.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Puhbaer77

    Mein Mann hat sein ersten gebrauchten 318i gekauft.mit Oel Verlust.. nächsten Tag Werkstatt.kein Oel Verlust.war ein motoradschild am Motor angebracht.nach dem entfernen würde lagerschaden hörbar.im Vertrag steht ohne Garantie ohne Gewährleistung. Rechtens?nun auf kolanzbasis für 1500 ersatzmotor ..nun ist dieser wieder defekt.händler meint .wir müssen zahlen..verzweifelt

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Puhbaer77,

      in der Regel dürfen Händler die gesetzlich vorgschriebene Gewährleistung nicht ausschließen. Sie dürfen diese lediglich bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Kerstin

    Guten Tag,
    habe im Januar 2017 einen Tiguan Reimport Jahreswagen gekauft. Beim erstmaligen Benutzen des Navis vor 6 Wochen habe ich gemerkt, dass die Karten nicht aktuell sind. Dachte, es liegt am Reimport und wollte die aktuelle VW Version aufspielen. Beim Installiern kam die Fehlermeldung „Gerät defekt“. Es lässt sich nicht wieder starten. Der Händler meint, fällt nicht unter Gewährleistung und nach der langen Zeit hätte ich keinen Anspruch.
    es hat funktioniert beim Verkauf. Soll mir ein neues kaufen bei ebay und er würde sich an den Kosten beteiligen..bis 100 EUR. Ist das nicht schon ein Widerspruch?
    Kerstin

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Kerstin,

      damit die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) greift, muss der Mangel schon bei der Fahrzeugübergabe bestanden haben. In Ihrem Fall hat das Navi jedoch funktioniert. Dass er sich an den Kosten beteiligen würde, kann aus Kulanz geschehen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Erich

    Hallo guten Tag.

    Habe einen gebrauchten Renault Espace gekauft vor 10 Monaten. 3 davon hat er locker wieder beim Händler verbracht wegen etlicher Mängel.
    Es geht darum das die servolenkung zum 3 mal nun ausgefallen ist. Einmal hat der Händler sie ausgetauscht und das zweite mal würde in meiner Werkstatt festgestellt das sie kein Servo Öl nachgefüllt hätten. Der Händler meinte das fällt nicht in die Gewährleistung hinnein. Meine Frage nun muss ich die servolenkungs selbst reparieren oder es wieder zu Händler bringen und auf meine Gewährleistung pochen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Erich,

      inwiefern hier die Gewährleistung greift, lässt sich aus der Ferne leider nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Christian B.

    Hallo.
    Haben vor 3 Monaten ein Fahrzeug gekauft mit neuer HU.
    Es stellte sich heraus, dass die Klimaanlage nicht funktioniert und die warnlampe der Kühlflüssigkeit aufleuchtet. Gingen zum Händler und haben reklamiert. Nun möchte er die Reparatur (Klimakühler, Kühlerlüfter) bezahlt haben. Was ich noch verweigere, da ich auf gewährleistung poche. Er meinte Verschleiß. Was soll ich tun?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christian,

      um zwischen Sachmangel und Verschleiß zu unterscheiden, wird oft ein Gutachten nötig. Pauschale Angaben lassen sich aus der Ferne nur schwer machen. Sie sollten sich zunächst an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Stefanie E.

    Guten Tag,
    ich habe ein gebrauchtes Auto von einem Händler mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft.
    Vor der Abholung hat der PKW einen neuen TÜV bekommen für 24 Monate.
    Da das Auto nicht serienmäßige Alufelgen montiert hat, habe ich auch nach einer ABE für die Felgen gefragt.
    Die lag dem Händler nicht vor, wäre aber problemlos im Internet über die KAB-Nummer zu bekommen.
    Ich habe nach 2 Tagen die ABE gefunden. Leider sind die Felgen nicht für den gekauften PKW freigegeben.
    Der TÜV hat dieses aber nicht bemängelt bzw. gar nicht geprüft.
    Kann ich als Nachbesserung andere Felgen verlangen? Mein Auto verliert die Betriebserlaubnis durch nicht zugelassene Felgen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Stefanie,

      sollten die Felgen tatsächlich freigegeben sein, sollte dies einen Sachmangel darstellen, der vom Verkäufer nachgebessert werden muss. Für eine genaue Einschätzung sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Sonja

    Hallo, ich hätte auch mal eine Frage, wir haben Mitte Januar einen Touran gebraucht gekauft mit 45000km vor 2 Wochen musste das Auto abgeschleppt werden laut Werkstatt Getriebe und Kupplungsschaden kosten ca 6000€ die Gebrauchtwagengarantie würde nur 1500 Euro übernehmen. Gefahren sind wir mit dem Auto gerade mal 5000 km. Meines Erachtens nicht soviel um ein komplettes Getriebe zu zerstören. Vor dem Kauf wurde extra noch einmal TÜV gemacht. Nun meine Frage fällt das unter Gewährleistung oder hab ich jetzt einfach Pech gehabt. Und bleibe auf den Kosten sitzen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, greift die Gewährleistung, wenn ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst später entstand.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Julian

    Hallo,
    Habe vor einigen Wochen einen alten Opel Corsa C Twinport erworben. Baujahr 2004 und Laufleistung: 120.000 KM.
    Nun sind mir einige Mängel am Wagen aufgefallen.
    Als erstes war es die lambdasonde die Probleme machte. Diese wurde ohne Probleme vom Händler ausgetauscht, jedoch eine gebrauchte von einem der anderen Gebrauchtwagen des Händlers.
    Nun, habe ich erneut ein Mängel festgestellt.
    Laut Auslesegerät hat einer der Zylinder einen Zündaussetzer. Nun soll die Spule am Motor ausgewechselt werden, jedoch aber wieder mit einer gebrauchten.
    Ist es rechtens, dass der Händler gebraucht Teile verbaut, oder ist er verpflichtet, neue Teile zu verbauen?
    Danke im voraus

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Julian,

      ein defektes Bauteil muss durch ein funktionstüchtiges ersetzt werden, welches nach Alter und Beschaffenheit des Fahrzeugs erwartet werden kann. Der Käufer hat also keinen Rechtsanspruch auf ein neuwertiges Teil.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Martin K.

    Habe dein gebrauchtes Ford Focus Bj. 2008 gekauft und nach 2 Tagen ist die Chromleiste incl Heckklappenöffner abgebrochen ( Materialermüdung ) und der Händler sagt das wäre nicht in der Gewährleistung mit drin ?
    Muss ich den Schaden selber tragen ?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Martin,

      die Gewährleistung greift in der Regel nur dann, wenn es sich um einen Sachmangel und nicht um Verschleiß handelt. Die Grenze zwischen beiden zu ziehen ist oft nur schwer möglich. Wie es sich damit in Ihrem Fall verhält, lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Jas G

    Hallo,
    Ich habe am 06.03. 18 ein Gebrauchtwagen gekauft. Der Händler meinte das Wagen wäre Unfallfrei und checkheft Gepflegt. Darauf hin haben habe ich Kaufvertrag abgeschlossen und das Kaufvertrag beim Händler gelassen damit das Wagen anmelden kann. Eine Woche später war alles erledigt und als ich das Wagen abgeholt habe, hat der Händler mir keinen Kaufvertrag und TÜV Unterlagen vorgelegt und meinte die TÜV Unterlagen wären nicht dabei ( „hat die von Vorbesitzer nicht erhält und die brauche ich auch nicht, da auf Das Fahrzeugschein alles steht“) beim Kaufvertrag der wäre nicht beim sondern bei einem Kollegen. Nach hin und her habe ich das Kaufvertrag Gestern in Kopie erhalten. Aber mit Änderung der Händler hat auf dem Kaufvertrag per Hand „das Wagen ist nicht unfallfrei, hat Lack, Motor und Getriebe Schaden“ geschrieben. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte der Herr zu mir “ das wäre seine Sekretariat gewesen nicht er. Und ich hätte eh eine Garantie Gewehrleistung ( für 1 Jahr ) erhalten. Und soll mir keine sorgen machen.

    Jetzt meine Frage: könnte ich da aus dem Vertrag zurücktreten oder was könnte ich da machen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jas,

      ein Rücktritt ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich (zu finden unter https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/). Zum weiteren Vorgehen – gerade bezüglich der handschriftlichen Änderung – kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Marco P.

    Hallo habe vor 2 wochen ein Auto gekauft bei einem gebraucht wagen Händler. Er hat neu tüv bekommen und ich habe nach 2 wochen einige sachen bemerkt die nicht schön waren..habe ihn jetzt in eine Werkstatt gebracht und er hat ihn durch geschaut..das Auto hätte garkein tüv bekommen dürfen laut ihm da einige mängel dran sind…Das Auto hat 247 tausend gelaufen und ist Bj 2001…was soll ich jetzt machen ?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marco,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Grundsätzliche Informationen erhalten Sie auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Mike

    Bei meinem Gebrauchten wurden vom Händler Teile neu Lackiert.
    Diese waren bei der Besichtigung deutlich zu erkennen und wurden uns auf Nachfrage auch genannt.
    Das waren Radläufe, Schweller und die Heckklappe.
    Nun, ca. 5 Monate nach Kauf fängt alles wieder an zu blühen und der Rost ist unterm neulack zu erkennen.

    Wie verhält es sich damit?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mike,

      entscheidend sollte hierbei sein, was im Kaufvertrag vermerkt wurde. War Ihnen bekannt, dass das Fahrzeug über Roststellen verfügt und wurde im Kaufvertrag nicht explizit festgelegt, dass es rostfrei ist, könnte es sein, dass die Gewährleistung nicht mehr greift. Laut einem Urteil des AG Pankow-Weißensee ist außerdem bei alten Fahrzeugen mit Rostschäden zu rechnen (4 C 101/16). Genaue Angaben kann ein Anwalt nach Überprüfung der Unterlagen machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Boland

    Hallo
    Ich habe ein Neufahrzeug mit Tageszulassung auf den Händler gekauft und habe probleme mit der Kupplung.
    Dieser Mangel ist auch schon bei vorgängermodellen aufgetreten und daher bekannt gewesen.
    Der Händler und das Werk sagten das es bekannt sei aber nicht abzustellen ist.
    Ich habe dann auf volgeschäden hingewiesen die Auftreten könnten.
    Dieses wurde vom Werkstattmeister bejat.
    Das Fahrzeug ist nun 1 1/2 Jahre alt.
    Ist das nun ein Garantie oder eine Gewährleistungs angelegenheit?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung. Welche Leistungen sie umfasst, ist den jeweiligen Garantiebedingungen zu entnehmen. Die Gewährleistung besagt wiederum, dass der Händler für Mängel einstehen muss, die schon beim Kauf vorlagen. Lagen die Probleme also schon beim Kauf vor, handelt es sich um einen Fall der Gewährleistung. Sie müssten jedoch beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Berndt, S.

    Habe ein Fahrzeug vor drei Monaten erworben. Jetzt klappert der Wagen an der Vorderachse und die Lager vom Hilfsrahmen sind hinüber. Der Wagen hat 170 tkm runter. Der Händler schiebt die Sache auf Verschleiß und will nicht reparieren.
    Hat er recht oder nicht? Der Schaden ist ja innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten. Er ist in der Beweislast.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo S.,

      ich zitiere aus dem obigen Text: „Damit der Käufer die Gewährleistung vom Autohändler einfordern kann, muss der Schaden jedoch schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben. Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, wenn er den Schaden nicht beheben möchte.“ Dementsprechend läge es nun am Händler zu belegen, dass es sich tatsächlich um Verschleiß handelt. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Reinhard M.

    Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens stellt sich unmittelbar danach. heraus, dass Klimaanlage und Hupe defekt sind.Fallen diese Mängel unter die Gewährleistung ?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Reinhard,

      lag der Mangel bereits beim Kauf vor und wurde im Kaufvertrag nichts über eventuelle Mängel vermerkt, sollte der Händler für die Behebung der Probleme verantwortlich sein.

      Ihr Team von autokauf.org

    2. Andre K.

      Hallo.
      Habe mir die Tage einen Wagen gekauft der 1000,- Euro gekostet hat. Hab vor dem Kauf erst das kühlwasser geschaut ob es klar ist und es war klar. Darauf den Tag nach dem Kauf war das kühlwasser dunkel und hat sich heraus gestellt das die kopfdichtung hinüber ist. Jetzt kommt es der Händler bei dem ich das Auto gekauft habe schrieb in dem Kaufvertrag das es als bastlerfahrzeug verkauft wird und er keine Gewährleistung gibt. Ich aber habe gelesen das diese Klausel vom Händler rechtswidrig ist. Da ich selbst unterm Existenzminimum lebe und eine kleine Familie habe und wegen Arbeit auf das Auto angewiesen bin, fehlen mir die finanziellen Mittel um auf Vorkasse zum Anwalt zu gehen. Was nützt dann eine gesetzliche Gewährleistung wenn man das für den kleinen Mann der gerade so schafft die Familie zu ernähren kaum zutrifft da er die Kosten nicht tragen kann?

      Hinzukommt mein Arbeitsplatz ist 25 km von meinem Wohnort weg verdiene im schichtsystem 10,80€ .berechnen wir noch die Kosten für Sprit.

      Mfg andre

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Andre,

        ein Fahrzeug kann in der Regel nur dann als Bastlerfahrzeug verkauft werden, wenn es in seinem aktuellen Zustand nicht mehr für den Straßenbetrieb geeignet ist und erst mühsam wieder aufgearbeitet werden muss. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Fehlen die finanziellen Mittel dafür, haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

        Ihr Team von autokauf.org

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