Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

Von Autokauf.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?
Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?

Als allgemeine Grundregel für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gilt: Lassen Sie sich Zeit und recherchieren Sie gründlich, bevor Sie sich für ein Auto entscheiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen können oder wollen Käufer nicht die nötige Zeit aufbringen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Unfall dringend ein neues Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Ein weiteres denkbares Szenario ist das tolle Schnäppchen, das Sie sich nicht entgehen lassen wollen und mit dem Sie den Traum vom Wunschauto endlich wahrmachen können.

Was geschieht jedoch, wenn Sie nach dem Kauf Mängel entdecken oder doch noch ein anderes Fahrzeug bei einem Verkäufer finden, welches eigentlich viel besser für Sie geeignet wäre?

Rücktritt vom Kaufvertrag: Kurz und Knapp
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag fürs Auto kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Wie kann ich von einem privaten Kaufvertrag zurücktreten?

Welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt von Kaufvertrag von privat möglich ist, lesen Sie hier.

Was gilt bezüglich der Beweispflicht bei einem Mangel?

Hier können Sie nachlesen, für wie lange der Verkäufer beweisen muss, dass ein Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.

Ist in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Rückabwicklung beim Autokauf funktioniert und was zu beachten ist.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf?

Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.
Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.

In Deutschland ist folgende Annahme weit verbreitet: Der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos durchgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Diese Regelung gilt lediglich für den Widerruf von Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte – etwa über das Internet oder Kataloge – zustande gekommen sind.

Dementsprechend besteht beim Autokauf kein allgemeines Rücktrittsrecht. Überlegen Sie also stets gut und wägen Sie alle Eventualitäten ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine strenge Begutachtung des Kfz von größter Wichtigkeit, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto ist nicht ohne Weiteres möglich.

Autokauf von privat: Rücktritt

Ein privater Verkäufer hat im Gegensatz zum gewerbetreibenden Händler das Recht, die Haftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies hat Auswirkungen auf einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto.

Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn Ihnen ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, der Verkäufer also von ihnen wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat. Auch wenn im Kaufvertrag eine Garantie für gewisse Eigenschaften des Autos festgelegt wurde, ist der Rücktritt unter Umständen machbar.

Vom Autokauf zurücktreten – So ist es möglich

Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.

Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es darf sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handeln. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen.
  2. Der Schaden muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, sonst können Sie den Rücktritt vom Autokauf nicht erklären.

Konnten Sie nachweisen, dass der erhebliche Mangel schon beim Kauf bestanden hat, dürfen Sie jedoch nicht die sofortige Rückabwicklung vom Kaufvertrag für Ihr Auto fordern. Vielmehr müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt bzw. sich der Händler weigert, die Reparatur vorzunehmen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto in die Wege leiten. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.

Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto: Die Beweispflicht

Beachten Sie, dass es eine gewisse Beweispflicht gibt, wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweispflicht um. Nach einem halben Jahr liegt es also am Käufer, zu belegen, dass die Mängel bereits bestanden, als er den Pkw erworben hat.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung
Loading...

120 Gedanken zu „Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

  1. Hardy

    Hallo wertes autokauf-team!
    Habe am 31.1.2018 ein neues Fahrzeug beim Händler gekauft! Vertrag und Finanzierung wurden gemacht!
    Habe durch Zufall bei einem anderem Händler das gleiche Fahrzeug mit mehr Ausstattung und günstigerer Finanzierung angeboten bekommen!!

    1. M. Shelan

      Hallo Autokauf Team

      Ich habe am 20.06 ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich habe das am 25.06.18 abgeholt. Am Abend beim Fahren, kam es zu krasse elektrische Geräuche. Ich habe der Händler sofort kontaktiert. Ich war im Ausland und konnte erst am 30.06.18 das Auto zur Reparatur zurückgeben. Ich bin wegen Arbeit auf das Auto angewiesen. Ich muss mit Zug fahren (kostet 120 Euro pro Strecke) und kommt noch dazu Zeitverlust durch Umsteigen usw. Ich habe der Händler einen Frist zur Mängelbesitigung bis zum 06.07.18 aber bisher keine Rückmeldung.

      Was meintet ihr:

      – Kann ich nach Ablauf des Fristes eine Abwicklung durch Rechtsanwalt veranlassen?

      – Habe ich Recht auf die extra kosten Naczufördern?

      Vielen Dank im Voraus

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo,

        weigert sich der Händler, die Nachbesserung vorzunehmen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel möglich. Sie können sich bezüglich des weiteren Vorgehens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann auch Ihre Frage bezüglich des Schadensersatzes beantworten.

        Ihr Team von autokauf.org

      2. Valentin

        Ich habe da ein bmw gekauft nagel neu ende 2017 25.12.2017 geliefert.von werk. München. Garantie 2 jahre. C.a nach halben jahr oder 8 monaten hat angefangen beim mir der motor zu vebrieren. Beim kalten motor selten. Aber beim anfahren mit kalten motor vebriert er wie traktor… da gebe ich auch bei sowas keinn gas.. sondern gehe erst recht von gas. Komplet. Und drücke wieder langsam drauf Dan nach ca 2-3 meter fahrt ist es wieder gut. Das war das erste problem. Das 2. Ist Und mir ist auffefallen auch nach 8 monaten das der lenker net richtig lenkt . z.b autobahn.. beim uberholen. Will rechts … geht net er fehr gerade aus… erst wenn ich srärker lenke reagiert er. Was kann ich den da alles machen?

    2. Julius

      Hallo Autokauf Team,

      habe mir vorkurzem Auto gekauft von Autohaus bzw Autohändler, jedenfalls habe ich jetzt Motorprobleme bzw Motorlampe leuchtet auf, habe ihm bereits das Auto abgegeben gehabt um diesen Fehler beseitigen zu lassen. Später hat er mir das Auto wieder gegeben und meinte er habe dieses reparieren lassen. Habe ihm vertraut jedoch ist die Lampe wieder aufgegangen nun möchte ich Vertrag auflösen… allerdings habe ich 15k Finanzierung von der Bank bekommen, nun ist die Frage wenn ich diesen Vertrag auflöse muss ich weiterhin die Schulden bezahlen oder wie wird das dann am ende geklärt?

  2. Tanja S.

    Hallo wertes Autokauf Team,
    ich habe eine ganz andere Situation. Ich habe einem Händler einen Vertrag unterschrieben, der mein Privatauto kaufen wollte. Ich hatte bei ihm auch ein Auto gekauft. Ich bin etwas unzufrieden, da einige Dinge noch gemacht werden müssen, die vorher nicht bekannt waren. Deshalb bin ich jetzt vom Vertrag zurückgetreten und zwar über das Auto was der Händler bei mir abholen will (mein privat Auto). Jetzt droht der Händler mir mit Klage , da er das Auto angeblich schon verkauft hat, obwohl er es noch nicht abgeholt hat.
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? bzw. vom Verkaufvertrag?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tanja,

      in der Regel sollte ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustandegekommen sein. Von diesem können beide Seiten, wie dem obigen Text zu entnehmen ist, im Normalfall nicht einfach zurücktreten. Das gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie nach Durchsicht der Vertragsunterlagen genauer beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Timm

        Hallo liebes Autokauf-Team,

        Greift bei einer mündlichen Zusage am Telefon das Wiederrufsrecht auch wenn eine verbindliche Bestellung über das Internet unterzeichnet wurde?
        Es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben!

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Timm,

          handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, sollte ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich sein.

          Ihr Team von autokauf.org

  3. Jörg R.

    Hallo wertes Autokauf Team,
    Ich habe am Freitag 16.02.2018 eine Verbindliche Bestellung eines Neuwagens gemacht. Haben noch über den Kaufpreis verhandelt. Am Sonntag den 18.02.2018 bekomme ich Werbung von diesem Autohaus F. in der Sonntagszeitung wo genau das Fahrzeug mit der Ausstattung im Angebot ist und 1000€ günstiger ist. Bin Montags den 19.02.2018 in das Autohaus um Rücksprache mit dem Verkäufer zu nehmen. Man sagt mir er ist die ganze Woche in Urlaub. Gut dann Frage ich nach der mir denn sonst diesbezüglich helfen kann ! Man teilt mir mit das nur der Verkäufer das könne nur er kennt den Vorgang. Die Verkaufsleitung könne dies auch nicht. Kann ich auf Nachverhandlung des Kaufpreises bestehen? Oder habe ich überhaupt eine Möglichkeit?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jörg,

      Sie haben eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Eine Nachverhandlung sollte deshalb in der Regel nur aus Kulanz des Autohauses möglich sein. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Tobias

    Guten Tag,

    wir haben im November 2017 einen Gebrauchtwagen gekauft. Am Tag nach der Abholung haben wir festgestellt, daß die Sitzheizung fehlt. Wir haben den Händler mehrmals telefonisch oder per Mail kontaktiert. Dieser vertröstet seitdem bzw. reagiert wochenlang nicht. Bis heute.
    Welche Möglichkeit des Rücktritts vom Kauf besteht in diesem Fall?

    Viele Grüße und vielen Dank.
    Tobias

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      dem obigen Text können Sie Folgendes entnehmen: Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und dieser bereits bei der Übergabe bestand. Ein Mangel liegt etwa vor, wenn ein im Kaufvertrag festgehaltener Punkt nicht eingehalten wird. Sie müssen dem Verkäufer zunächst Zeit geben, um den Mangel zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch fehlschlägt oder sich der Verkäufer gänzlich weigert, dann ist ein Rücktritt möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Nele

    Ich habe beim Händler einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben. Nach fast einer Woche habe ich weder den Kredit Vertrag bekommen, noch die Papiere oder etwas anderes dass ich weiter komme. Emails die sonst nach 20 min beantwortet wurden, werden nicht mehr beantwortet. Angerufen habe ich noch nicht. Aber wie sieht es hier aus? Auto ist aktuell weder bezahlt noch der Finanzierungsvertrag. Das Geschäft ist 5 Tage her. Kann ich zurück treten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nele,

      in der Regel sollte ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Tobias

    Sehr geehrtes Autokauf Team,
    habe einen PKW über das Internet gekauft. Der Händler hat mir gegen eine Anzahlung von 1000€ den Fahrzeugbrief zur Anmeldung gesendet. Ist nach der Anmeldung (Eintragung im KFZ-Brief) noch ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz möglich?
    Vielen Dank.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      im Regelfall sollte ein Widerruf möglich sein. Allerdings ist zu beachten, dass es durch die Zulassung zu einem Wertverlust kommen kann, den der Verkäufer unter Umständen einfordern kann. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Alex

    Hallo,

    in der Anzeig und um Kaufvertrag war nicht aufgeführt dass das Fahrzeug noch produziert werden muss.
    Online Anzeige ist mittlerweile offline.
    Telefonisch wurde gesagt das Fahrzeug ist in einem anderem Standort ist und in zwei Wochen verfügbar.
    Nun wird gesagt Fahrzeug muss noch produziert werden.

    Kann ich und wenn ja wie zurücktreten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Alex,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen (siehe https://www.autokauf.org/widerrufsrecht/). Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Nicole

    Hallo meine Frage wir haben am 1.3.eine verbindliche Bestellung bei ein Autohaus gemacht und haben den auch gleich gesagt das wir auf unseren Kredit also zusage warten 1woche drauf haben wir die Papiere für das Fahrzeug bekommen obwohl wir noch nicht bezahlen konnten so der Kredit würde leider abgelehnt daraufhin habe ich eine rücktrittserklärung geschrieben und haben auch gleich per Einschreiben die Papiere mit rücktrittserklärung am 12.3.zurück geschickt jetzt fordert uns das Autohaus auf das Fahrzeug abzuholen bis 23.3. Wie sollen wir uns nun verhalten

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      grundsätzlich scheint es so, als hätten Sie eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die vorliegenden Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Monique H.

    Wir haben 22.09.2017 einen Citroen Cactus gekauft, waren mit dem Auto auch sehr zufrieden. Am 11.12.2017 wurde das Auto in die Werkstatt geschleppt (Motorkabelbaum) und seit da an steht er dort. Mit den Datum von heute 22.03.2018 steht das Auto nun 102 Tage in der Werkstatt. 2mal wurde ein falscher Kabelbaum von Citroen geschickt. Jetzt soll der 2te Kabelbaum geprüft werden. Wir bezahlen monatlich schön unsere Rate für ein Auto was wir nicht fahren können. Es wurde uns zwar ein Leihwagen übergeben was es für uns aber nichts ändert. Ich kauf ja nicht ein Diesel um jetzt ein Benziner zu fahren. Es kommen nur leere Versprechungen und nichts ändert sich. Auf Anfrage das wir ein anderes Auto im gleichen wert bekommen könnten, kam keine Reaktion. Nur das wir warten sollen was raus kommt.

  10. Marcel

    Hallo wertes Autokauf Team,
    ich habe vor 10 Tagen bei einem VW Vertragshändler einen 5 Jahre alten Gebrauchtwagen mit 75tkm gekauft nun bin ich gestern nach ca 900km wahrscheinlich mit einem Getriebeschaden ( 7gang Automatik) stehengeblieben. Das Fahrzeug nicht fahrbereit und wird Montag zunächst vom ADAC zu meinem Wohnort geschleppt weil die Werkstatt wo ich das Fahrzeug gekauft habe weiter weg ist. Ich bin natürlich sehr enttäuscht und sauer und habe kein Vertrauen mehr in das Fahrzeug. Weshalb ich eigentlich gerne von Kauf zurücktreten möchte. Ich muss mich natürlich erstmal mit dem autohaus auseinandersetzen wer für den Schaden aufkommt und ob ein sachmangel vorliegt. Eine gebrauchtwagen Garantie hab ich zum Glück. Ist es in meinem Fall möglich das Fahrzeug zurückzugeben weil nach so kurzer Zeit das Fahrzeug nicht fahrbereit ist? Ist es ratsam in meinem Fall noch schnell eine Rechtsschutzversicherung für verkehrsrecht abzuschließen? Vielen Dank für eure Mühe

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcel,

      in der Regel ist ein sofortiger Rücktritt nicht sofort möglich. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie detailliert beraten. Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Zeichnet sich jetzt ein Rechtsstreit ab, springt eine Versicherung, auch wenn Sie diese jetzt noch abschließen, in der Regel nicht ein. Zunächst muss eine bestimmte Wartezeit abgeleistet werden.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Nicole

    Hallo
    Haben ein Auto gekauft(gebraucht vom Händler) für meine Tochter die erst den Führerschein bekommen hat. Einen Tag nach Abholung stellten wir fest das da ein Ölfleck (nicht gerade wenig) auf dem Parkplatz war. Also sind wir zu einem Bekannten gefahren der eine Hebebühne hat und das Fahrzeug mal von unten begutachtet. Wir stellten fest das es erhebliche Mängel gab, also fuhren wir mit dem Kfz zum TÜV der es sich angeschaut hat mit dem Resultat, noch einen Mangel mehr und das Fahrzeug wäre still gelegt worden.

  12. Karolin

    Hallo,
    habe mir ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft.
    Am Tag nach der Abholung wies das Auto einen Fehler auf. Dieser Fehler wurde in einer freien Werkstatt ausgelesen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer wurde der Fehler durch diesen behoben.
    Wenige Tage später zeigte sich der selbe Fehler erneut.
    Wenn der Fehler dieses Mal erneut nicht richtig behoben wird, ist es dann möglich dem Kaufvertrag zurück zu treten? Auch wenn die 14-Tage-Frist überschritten ist? Werden Belege von der Reperatur benötigt? Solche existieren nicht. Wann muss der Schriftliche Rücktritt erfolgen? Nach der 2. gescheiterten Reperatur?
    Vielen Dank im Vorraus!

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karolin,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei erheblichen Mängeln möglich. Die Reparaturkosten müssen mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Sollte dies der Fall sein und schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, müssen Sie den Verkäufer zunächst über Ihr Vorhaben, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Eine zweiwöchige Frist gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Das scheinen Sie mit dem allgemeinen Widerrufsrecht zu verwechseln. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen im Detail beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Rolf T.

    Hallo,
    ich habe einen Oldtimer ( VW Käfer Cabrio, BJ. 1972 ) auf einer Verkaufsplattform gekauft. Ich bin zum Verkäufer gefahren und habe mir den Wagen angesehen. Der Verkäufer hatte in der Verkaufsanzeige angegeben, dass Lackschäden an einer Stelle vorhanden sind, dass keine Roststellen oder Durchrostungen vorhanden wären. Nach einer Begutachten mit meinen laienhaften Kenntnissen habe ich noch weitere Lackschäden gesehen. Der Verkäufer hat mir einen Nachlass gegeben und ich habe den Wagen dann gekauft und mit einem Hänger nach Hause geholt. Dort haben wir in einer Werkstatt den Wagen auf eine Bühne gefahren und haben teils komplette Durchrostungen, die mit einer schwarzen Klebemasse überdeckt waren, festgestellt. Daraufhin habe ich den Verkäufer mit einem Hinweis auf die verschiedenen Mängel aufgefordert, das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis wieder zurück zu zahlen. Dies hat er abgelehnt. Ich fühle mich arglistig getäuscht und möchte das Fahrzeug nicht mehr.
    Was kann ich tun, um das Fahrzeug in diesem Zustand, zurück zu geben und wie lange ich habe ich Zeit? Muss ich ein Gutachten erstellen lassen, damit die Mängel festgestellt werden?
    Bitte eine kurze Info. Vielen Dank.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Rolf,

      grundsätzlich ist ein Rücktritt bei erheblichen Mängeln sowie bei einer arglistigen Täuschung möglich. Es liegt jedoch an Ihnen, die arglistige Täuschung zu beweisen, was sich häufig als schwierig erweisen kann. Wir empfehlen die Beratung durch einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Marcus M.

    Hallo,
    Ich habe am 19.04.18 bei einem Händler ein Auto gefunden und es hat gleich den Vertrag klar gemacht den ich dann auch unterschrieben habe.
    Bezahlung und Abholung sollte am nächsten Tag sein.
    Nach dem ich eine Nacht drüber geschlafen hatte und mir aus meiner Familie geraten wurde das Auto nicht zu nehmen, habe ich dem Verkäufer mitgeteilt das ich das Auto doch nicht möchte.
    Nun will er 10% vom Kaufpreis und droht mit Gerichtlichen Folgen.
    Ist es im Recht oder komme ich da wieder raus?
    MfG Marcus

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcus,

      durch Ihre Unterschrift wurde der Kaufvertrag bindend. Da es sich um kein Fernabsatzgeschäft handelt, haben Sie kein Widerrufsrecht. Nimmt er das Auto zurück, handelt er lediglich aus Kulanz. Er kann des Weiteren eine Entschädigung fordern, da Sie Ihren Pflichten, welche aus dem Kaufvertrag hervorgehen, nicht nachkommen. Für eine nähere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Nadine

    Hallo,
    Habe am Samstag den 28.4. Einen Kaufvertrag im Autohaus unterschrieben. Es geht um einen Gebrauchtwagen, der noch aufbereitet und eine neue HU Prüfung durch den Händlet bekommen soll. Dieses Fahrzeug ist also noch nicht in meinem Besitz. Ich bekam einen anruf, indem mir mitgeteilt wurde, dass jemand das Auto beim Ausparken touchiert hat. Der Wagen hat ein paar Kratzer abbekommen und würde vom Händler ausgebessert werden. Nun würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, da sich das Auto nicht mehr in dem Zustand befindet, indem es war, als ich unterschrieben habe. Kann ich das?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt in der Regel nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Um einen solchen handelt es sich, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Wie Sie nun am besten vorgehen sollten, ist am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abzusprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Caroline

    Hallo, habe mir bei einem Händler ein Auto gebraucht angesehen und Probe fahren, mich aber für ein anderes Auto bei ihm entschieden. Habe keinen Vertrag unterschrieben, aber eine Anzahlung gemacht! Möchte nun aber zurück treten vom Kauf?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Caroline,

      ein Kaufvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln zustande kommen. Eine Anzahlung kann als solches Handeln gewertet werden. Das weitere Vorgehen sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht absprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Olaf

    Hallo zusammen,

    Wir haben vor 12 Tagen ein Auto bei einem Autohaus gekauft, bei dem uns verschwiegen wurde, dass das Auto vor 2-3000 km einen neuen Turbolader bekommen hat.

    Jetzt hat gestern die Katalysatorleuchte aufgelichtet und wir haben massiven Leistungsverlust. Lt. Autohaus vor Ort haben ihr etwa 15PS weniger Leistung.

    Ist dies ein Grund unter Umständen vom kaufvetrag zurückzutreten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Olaf,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, ist ein Rücktritt nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. In Ihrem Fall müsste zunächst die Gewährleistung greifen. Ob ein Rücktritt möglich ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Niko

    Hallo, Danke für die Ausführung,

    wir haben ein Auto gekauft und nach 2 Wochen einen Motorschaden erlitten. Nun wollen wir mit dem privaten Verkäufer eine Lösung finde.

    In dem Artikel beschreiben Sie die Fälle in denen das unter zwei gegnerischen Parteien geregelt wird, Arlist etc.

    Wie ist es jedoch, wenn man den Vertrag rückgängig machen möchte, mit beiderseitigem Wunsch?

    Was muss man dann beachten, einfach alten Vertrag zerreißen, Geld (zumindest in Teilen zurück)?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Niko,

      sind beide Seiten einverstanden, sollten Sie die Konditionen so festlegen können, wie es beide wünschen. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Vereinbarungen schriftlich festhalten und von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Gloede

    Hallo liebes Autokauf-Team,

    wir haben am vergangenen Montag einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschrieben und bereits 1000 € angezahlt. Die Anzahlung gilt hier zur Sicherung, da wir den vollen Kaufpreis erst ein gut einer Woche zahlen können. Das Fahrzeug befindet sich weiterhin beim Autohaus.

    Nun überlegen wir hin und her, ob dies doch so die richtige Entscheidung war. Nur für den Fall der Fälle … Haben wir hier eine Möglichkeit zum Rücktritt des Vertrages und was passiert im schlimmsten Falle mit der bereits geleisteten Anzahlung?

    Herzliche Grüße
    MAW.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Gloede,

      mit Ihrer Unterschrift sind Sie ein bindendes Geschäft eingegangen. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt ist in der Regel nur dann möglich, wenn Ihnen der Verkäufer aus Kulanz entgegenkommt. Er kann für dafür, dass Sie Ihren im Kaufvertrag genannten Pflichten – nämlich die Abnahme des Autos – nicht nachgekommen sind, eine Entschädigung fordern.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Martin K.

    Hallo,
    Ich habe einen Gebrauchtwagen aus der Nachbarschaft gekauft für 3700€ .
    Nach üblicher besichtigung und einer Probefahrt habe ich nach abschluss eines Kaufvertrags den Wagen genommen.
    Das der Wagen innen sehr schmutzig war habe ich in Kauf genommen , dann habe ich aber festgestellt das die Kupplung verschlissen ist und erneuert werden muss. Die Reparatur wird wohl mindestens 500€ kosten.
    Muss der Verkäufer den Wagen zurück nehmen wenn er die Reparaturkosten ganz oder mind. zur hälfte übernimmt?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Martin,

      hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen – was er als Privatperson darf – gilt: Gekauft wie gesehen. Ausnahmen bestehen, wenn im Kaufvertrag gewissen Eigenschaften festgelegt wurden, das Fahrzeug diese jedoch nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer Ihnen Mängel arglistig verschwiegen hat. Das müssen Sie jedoch beweisen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  21. Kerstin M.

    Hallo wir haben im Mai ein Auto beim Händler gekauft. Es sollte mit neuem TÜV sein weil das Auto schon ein halbes Jahr da stand. Die Übergabe verzögerte sich, weil auch noch die steuerkette gewechselt werden musste. Gleich am 2.tag leuchtete eine Lampe. Wir haben in der am naheliegensten Werkstatt die Fehler auslesen lassen. Das Autohaus hat es in er vertragswerkstatt reparieren lassen. 2 Tage später das selbe noch mal. Dann war das Auto 1 Woche weg. 1 Tage später das selbe noch mal und jetzt leuchtet noch mehr. Wir trauen uns gar nicht mit dem Auto zu fahren zumal er auch schon komische Geräusche macht. Was sollen wir tun? LG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Kerstin,

      der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mängel, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, zu beheben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  22. Mathias B.

    Hallo zusammen,

    habe gestern mein Auto privat an einen Händler verkauft. Habe dazu den Mustervertrag von M. genommen. Im Vertrag steht unter Anmerkungen ,,wie gesehen“

    Heute ruft der Händler mich an das er einen Steinschlag in der Scheibe gefunden hat und ich ihm diesen verschwiegen habe. Der Steinschlag ist allerdings direkt dort wo die grüne Plakette klebt, auf der Beifahrerseite ganz rechts.
    Den hab ich selbst nie bemerkt da er ja von der Plakette verdeckt wird. Bzw es kann ja auch sein das dass auf der Überführungsfahrt auf der Autobahn passiert ist.

    Der Händler will von mir jetzt einen Preisnachlass weil ich ihm angeblich den Steinschlag verschwiegen habe. Er drot sogar glecih mit dem Anwalt…

    Eigendlich ist das doch ein offensichtlicher Mängel. Kann ich dann dafür überhaupt belangt werden?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mathias,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  23. Vaness

    Hallo,
    Brauche dringend Hilfe
    Ich habe mir ein gebraucht Auto gekauft privat,
    Das Auto habe ich gestern abgeholt als meine Kennzeichen gekommen sind .
    Die Kupplung funktioniert nicht mehr,
    Hab ich noch das Recht das Auto wieder zurück zu geben ?
    Mir wurde gesagt das Auto hat keine Mängel!!!

    Kann mir jemand da behilflich sein
    Wie ich das klären soll

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Vaness,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist der Rücktritt nur unter gewissen Umständen möglich. Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen und dem Verkäufer muss ausreichend Zeit gegeben werden, um diesen zu beheben. Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann der Rücktritt früher erfolgen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  24. Sezer

    Guten Abend,
    Ich habe vor drei Jahren ein Neufahrzeug geleast, das ich nachdem Leasing auch zu kaufen beabsichtigte. Das Leasing endete zum 21.07.18 und ich bin gerade in Gesprächen das Fahrzeug zu kaufen.
    Das Problem ist, ich habe einen Kasko Schaden, einen Hagelschaden und einen fremdverschuldeten Schaden die ich nicht reparieren lassen habe.
    Nun verkauft das Autohaus den Wagen im Sollzustand.
    Und ich beabsichtige die volle Summe zu zahlen jedoch unter der Voraussetzung das ich das Versicherungs Geld auch bekomme.
    Anscheinend geht das mittels einer fiktiven Abrechnung und einer abtretungserklärung, wie weit das Autohaus da mitspielt ist noch ungewiss.
    Fakt ist ich kaufe das auto als hätte er keinen Schaden.
    Meine Frage lautet daher, kann ich nach dem Kauf zurücktreten falls ich das Geld doch nicht ausgezahlt bekomme. Denn, Mängel wären ja vorhanden und das Autohaus wird’s mir aber im Sollzustand verkaufen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sezer,

      der Vertrag ist bindend. Zwar lägen Mängel vor, diese sind Ihnen aber im Vorhinein bekannt. Ein Rücktritt wäre demnach wahrscheinlich nur möglich, wenn sich das Autohaus kulant zeigt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann nähere Angaben machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  25. Stöckel

    Hallo,

    wir haben am 01.03.2018 einen Neuwagen beim Autohändler gekauft, seitdem haben wir jeden Monat Probleme mit dem Wagen.
    Schon 3 Mal ein Lamdasondenproblem und einmal ein RTM Modulwechsel (der Wagen stand dann über eine Woche in der Werkstatt).
    Jetzt leuchtet meine Motorkontrolllampe wieder und es ist wieder die Lamdasonde, der Wagen ist 5 Moante alt und so langsam haben wir keine Lust mehr.
    Können Sie und helfen und sagen welche Möglichkeiten wir haben ?

    Stöckel

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Stöckel,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und sich der Verkäufer weigert, diesen zu beheben bzw. die zweite Nachbesserung fehlschlägt. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum genauen Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  26. Ilona W.

    Hab einen Kaufvertrag beim Händler unterschrieben. Jetzt habe ich ein besseres Angebot bei einem anderen Händel gesehen,mit besser Ausstattung und kostet auch weniger. Kann ich von dem Vertrag zurück treten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ilona,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist der Vertrag bindend. Nur bei einem Fernabsatzgeschäft ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht gesetzlich festgelegt. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn sich der Verkäufer kulant zeigt. Er kann jedoch eine Entschädigung dafür fordern, dass der vetraglich zugesicherte Verkauf nicht zustande kam.

      Ihr Team von autokauf.org

  27. Helligrath

    Hallo,

    ich habe am 1.3.2018 ein gebrauchtes Auto gekauft (VW Käfer). Frischer TÜV wurde mir versprochen und auch eingehalten. Jetzt wurde mir von meiner Werkstatt (wollte eigentlich nur eine einfache Inspektion machen lassen) gesagt, dass es an diversen Teilen im Bereich des Unterbodens starken Rost/ Durchrostungen gibt, mit denen es eigentlich keinen Tüv hätte geben dürfen. Laut Aussage des Mechanikers kann das so nicht innerhalb des halben Jahres in meinem Besitz neu dazu gekommen sein. Besteht in diesem Fall noch die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, bzw eine Reparatur zu verlangen?

    Mit freundlichen Grüßnen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Helligrath,

      grundsätzlich muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs bestanden. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem kauf wird davon ausgegangen, dass die Mängel schon früher vorlagen. In dieser Zeit ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen, wenn er nicht nachbessern möchte. Nach Ablauf der ersten sechs Monate geht jedoch die Beweislast auf Sie auf Käufer über. Sie müssen also belegen, dass die Mängel schon vorher bestanden. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  28. Petra L.

    Habe beim Händler ein Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto unterschrieben. Aber es noch nicht beim AA abgegeben.Das AA finanziert mir es.Weil ich von Anfang an unsicher war was das Auto betrifft. Jetzt habe ich bei einem anderen Händler ein besseres Angebot gesehen.Ohne Rost etc. Wie komme ich aus dem Kaufvertrag? Susi

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Petra,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, haben Sie mit Ihrer Unterschrift ein verbindliches Geschäft getätigt. Ein allgemeines Rücktrittsrecht haben Sie nicht. In manchen Fällen kommt der Verkäufer einem Käufer entgegen. Er hat jedoch die Möglichkeit, eine Entschädigung zu fordern, da das festgelegte Geschäft nicht zustande gekommen ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  29. Oberhoff

    Hallo liebes Autokauf.org Team.

    Ich habe folgendes Problem.

    Und zwar habe ich einen Gebrauchtwagen von privat gekauft. Der Käufer teilte uns vor dem Kauf mit, dass das Kombiinstrument (Tachometer, km Zähler und Tankuhr) des Fahrzeugs defekt ist.

    Wir einigten uns darauf , dass wir den Wagen anzahlen und der Käufer umgehend das defekte Teil repariert.

    Diese Reparatur verzögerte sich immer weiter. Im Kaufvertrag wurde eine Frist bis zum 24.09.2018 gesetzt, in der das Kombiinstrument auf Kosten des Verkäufers repariert / ausgetauscht wird.

    Bereits 2x haben wir den Wagen in die Hände des Käufers gegeben, da dieser Teile bestellt habe, um den defekt zu beheben.

    Als wir dann den Wagen zum Ende der Frist am 24.09.2018 bei ihm abgeholt haben, war der defekt immer noch nicht behoben.

    Als ich ihn darauf angesprochen habe, sagte er desinteressiert ich solle ohne Tachometer und Tankuhr fahren, und „drauf schei…. ob ich geblitzt werde oder stehen bleibe“

    Des weiteren würde er demnächst einen weiteren Versuch starten, den Wagen zu reparieren.

    Verständlicherweise ist unsere Geduld nun am Ende..

    Was können wir nun machen ? Können wir rechtlich gesehen vom Vertrag zurücktreten und unser Geld zurück verlangen?

    Gruß C.O.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo C.,

      wurde die Reparatur vertraglich festgelegt, muss der Verkäufer dieser Pflicht auch nachkommen. Unter gewissen Umständen sollten Sie dazu berechtigt sein, den Kaufpreis zu mindern oder vielleicht auch vom Vertrag zurückzutreten. Wie Sie genau vorgehen sollten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  30. Conrad H

    Hallo wertes von Autokauf.org,
    ich würde mich über Ihren Rat freuen.
    Kurz der Sachverhalt:
    Kauf vom Jahreswagen bei 14000km in Mitte 11/2017 von einem Autohaus.
    Das Getriebe machte dann Probleme.
    In 05/2018 habe ich die Mängel per Telefon angezeigt
    1. Reparaturversuch in 06/18 -> keine Besserung
    2. Reparaturversuch in 07/18 -> keine Besserung
    Beide Versuche jeweils 2 Tage Werkstattaufenthalt
    3. Reperaturversuch in 09 bis 10/18 -> teilweise Besserung + neue Mängel, man hat mir für diese Reparatur das Auto einen Monat vorenthalten. Man hat Reparaturen für mehr als 10% des Kaufpreises durchgeführt. Ein neues Getriebe mit Einbau wäre ebenso in dieser Preisklasse.
    Für alle Reparaturversuche liegen Schriftstücke vor.
    Ist diese Sachlage Grund genug für eine erfolgreiche Rückabwicklung? Bei diesem Verkäufer sehe ich ansonsten kein vorankommen.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
    C

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Conrad,

      dem oben stehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der schon vor der Übergabe bestand und schlägt der zweite Versuch der Nachbesserung fehl, kann eine Rückabwicklung stattfinden. Ein Anwalt sollte den Fall prüfen und kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  31. Patrick N.

    Guten Abend,
    ich habe 2016 einen gebrauchten BMW 320D bei einem Autohändler gekauft.
    Stimmt es, dass ich aufgrund des Dieselskandals die Möglichkeit habe, vom Kaufvertrag zurückzutreten?
    Mir wurde seitens BMW eine Nachbesserung durch Softwareanpassung angeboten, da man hier aber nicht weiß, welchen Einfluss dies auf andere Werte wie z.B. Krafstoffverbrauch, Leistung o.Ä. hat, werde ich dies nicht annehmen.

    Falls der Rücktritt vom Kaufvertrag wirklich möglich sein sollte, muss der Händler dafür in den sauren Apfel beißen oder kann der Händler das direkt an BMW weiterleiten?

    Für eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick N.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      so haben bereits einige Gerichte geurteilt (z. B. LG Dortmund, Az: 12 O 45/17). Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  32. Klaus

    Hallo, ich habe ein Neu Fahrzeug gekauft. Im Kaufvertrag steht eindeutig. Art( PKW/LKW usw.) : PKW. Laut Fahrzeugbrief ist es allerdings ein LKW bis 3,5t was höhere Versicherungsbeiträge bedeutet.
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Klaus,

      in der Regel können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt oder der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  33. Elke S.

    Hallo liebes Team!
    Unser gebraucht gekauftes Fahrzeug hatte gleich bei der ersten Heimfahrt vom Händler einen Getriebeschaden, der vom Händler auch zu beseitigen versucht wurde. Leider war der Versuch nur kurz von Erfolg gekrönt. Das Fahrzeug steht wieder. Es steht allerdings jetzt in der Schweiz, da mein Mann, der das Auto gefahren hat, dort arbeitet.
    Der Verkäufer hat einer Rückabwicklung zugestimmt. Wer muss das Auto jetzt zum Händler bringen? Muss er selbst für den Transport sorgen oder müssen wir das tun? Und wer bezahlt im zweiten Fall die Kosten?
    Vielen Dank für eine Antwort!

  34. Frank

    Hallo Liebes Autokauf Team,
    im Sep. habe ich meinen Neuwagen Seat Ibiza beim Händler abgeholt. Davor habe ich den Kaufpreis bezahlt und den Wagen auf meinen Namen zugelassen. Danach erst wurde mir das Fahrzeug mit dem Hinweis übergeben, dass von den 5 Sitzen nur max. 4 Sitze genutzt werden können, da ein „Technisches Problem“ besteht (im Ernstfall kann sich ein Gurtschloß öffnen und bietet somit keine Sicherheit).
    Ich hatte hierzu dem Händler 2x eine 2 Wöchige Nachfrist gesetzt mit der Androhung der Rückabwicklung des KV, welche jeweils tatenlos verstrich. Der Händler weigert sich jedoch, das Fzg. zurückzunehmen und verweis hier auf Seat.
    Ich bin allerdings der Meinung, dass der Händler mein Vertragspartner ist.
    Meine Fragen:
    – Kann ein nicht nutzbarer Sitz als grober Mangel eingeschätzt werden ?
    Handelt es sich evtl um arglistige Täuschung, da der Mangel erst nach Kaufpreiszahlung / Anmeldung auf meinen Namen angezeigt wurde?
    Berechtigt dies nach 2 Maliger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung zur Rückabwicklung?
    Ist die Rückabwicklung vom Händler oder von Seat durchzuführen?
    Oder muss ich all diese Fragen mir einem Anwalt klären?
    Vielen Dank vorab.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug die im Kaufvertrag festgehaltenen Eigenschaften haben muss. Wurde Ihnen ein Fünfsitzer verkauft, müssen auch alle fünf Sitze nutzbar sein. Wer genau nun Ihr Ansprechpartner ist und wie Sie am besten vorgehen, ist am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu klären, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  35. Larissa

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Jahr im Janur einen Golf (Jahreswagen) in Stuttgart gekauft. Seit Anfang November kriege ich eine Meldung (es handelt sich hierbei um eine Meldung, nicht um einen Fehler. Diese Meldung schränkt mich beim Fahren dennoch ein, da der Motor dadurch immer aufstockt, wenn diese Meldung kommt) bezüglich der Kupplung. Das Auto wurde bereits zwei Mal in einer VW Werkstatt in meiner Stadt abgegeben. Allerdings ist die Meldung bis heute nicht verschwunden. Normalerweise sollte ich das Auto diese Woche, nun ein drittes Mal bei der Werkstatt abgeben. Allerdings bin ich schon so genervt, dass ich das Auto nicht mal mehr möchte. Es hieß Sie melden sich nochmals, habe aber seit 3 Tagen nichts gehört.
    Nun meine Frage. Ist VW vepflichtet, bzw. besteht die Möglichkeit, dass ich das Auto wieder zurückgebe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Larissa

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Larisaa,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nur möglich, wenn das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat, der bereits vor der Übergabe bestand. Da der Kauf bei Ihnen schon mehr als sechs Monate her ist, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssten also beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  36. Eduard D.

    Hallo zusammen,

    ich habe vorgestern am Sonntag den 25.11.2018 einen Opel Agila für 1 200, Euro gekauft.
    In der Ebay-Kleinanzeige stand, dass das Auto scheckheftgepflegt ist, Zahnriemenwechsel bei 180 000 war und vor kurzem Brems- und Ölwechsel statt gefunden hat. Der Verkäufer konnte das alles nicht vorweisen, aber er versprach dem Vorbesitzer zu kontaktieren und entsprechende Unterlagen einzuholen.
    Jetzt sagt er mir das er den Vorbesitzer nicht erreichen kann, also es gibt keine Unterlagen.
    Ich sagter ihm, dass ich vom Vertrag zurücktretten möchte, worauf er mir sagt, das es nicht möglich ist.

    Hat er tatsächlich recht?

    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüsse Eduard

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Eduard,

      laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 191 C 8106/15) muss ein Fahrzeug die in einer Verkaufsanzeige genannten Eigenschaften besitzen. Auch wenn die Angaben nicht explizit im Kaufvertrag wiederholt werden, muss das Fahrzeug die genannten Eigenschaften besitzen. Wurde zu viel gesprochen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag laut diesem Urteil möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

  37. Anja

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 04.01 einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Im Vertrag war die 4.KW der voraussichtliche Liefertermin. Zuerst war der Brief nicht da, daher weigerte sich die Bank die Finanzierung frei zu geben. Mittlerweile ist der Brief beim Autohaus, aber die Verwaltung muss laut Händler noch grünes Licht geben, so dass ich das Auto endlich abholen und anmelden kann.
    Zweimal habe ich das Autohaus schon angemahnt, und jetzt zum 18.01 möchte ich vom Kaufvertrag zurück treten.

    Geht das so einfach? Der Verkäufer selbst hatte so einen Fall auch noch nicht, versteht aber meinen Schritt.

    Danke für schnelle Antwort.
    Lg
    Anja

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Anja,

      wurde lediglich ein unverbindlicher Liefertermin festgelegt, darf der Verkäufer diesen in der Regel um einen gewissen Zeitraum überschreiten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  38. Lina

    Hallo,

    Habe heute einen Gebrauchtwagen von Händler gekauft 18.2.19 allerdings nur unterschrieben Auto ist noch nicht hier und bezahlt habe ich ebenfalls noch nicht. Mir ist allerdings aufgefallen das der Wagen einige Mängel hat die mich im Nachhinein stören der Verkäufer aber durch mein hinweisen drauf aufmerksam gemacht habe. Er ist allerdings nicht viel vom Preis runter gegangen ich würde viel mehr bezahlen als gedacht viel mehr hinterher gerenne als ich mich aufs Auto grade freue. Kann ich von dem Kaufvertrag dann zurücktreten ? Weil sie nur einen Mängel behoben hätten aber das auch zu einen teuren Preis..
    – Lina

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lina,

      liegen erhebliche Mängel vor, muss der Verkäufer diese auf eigene Kosten beheben. Schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl oder wird die Reparatur verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Liegt arglistige Täuschung vor, ist dies in der Regel auch schon früher möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  39. R.F

    Hallo Ihr Lieben.
    Ich habe da eine Frage was ich machen kann bzw wie ich mich verhalten soll. Und zwar habe ich die Zusage im Januar bekommen ein Auto von einem Bekannten zu bekommen sobald sein neues vom Händler da ist. Erst hieß es Lieferschwierigkeiten des neuen Autos,dann fehlten Anbauteile als Entschädigung wollten sie den alten den ich bekommen sollte Inspektion und Reinigung bekommen. Immer wieder würde ich vertröstet, inzwischen ist es ein Monat her und ich habe ihm ein Ultimatum gesetzt da ich schon ein paar mal extra gewartet hatte und doch versetzt wurde. Aufgrunddessen kam von ihm dann das er Verkauf vom Verkauf zurück tritt. Dieses würde gehen da noch kein Geld bzw Auto übergeben wurde.
    Bitte um Rat.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      grundsätzlich ist ein unterzeichneter Kaufvertrag für beide Parteien bindend. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  40. Andre L.

    Hallo,
    möchte mein Auto verkaufen und habe mit einem Käufer einen Kaufvertrag über E-Mail Kontakt aufgesetzt. Das geschah vor zwei Tagen.
    Jetzt hat sich noch ein Interessent angekündigt der mir den gewünschten Betrag für das Fahrzeug zahlt.
    Kann ich oder wie kann ich von dem Kaufvertrag zurück treten.

    Gruß
    Andre

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Andre,

      haben beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet, ist dieser auch in der Regel für beide Parteien bindend. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  41. Viola S.

    Hallo mein Sohn hat ein gebrauchte Auto beim Händler gekauft. (12000,-)Er war bereits 2x da um das Auto abzuholen und würde 2 x weg geschickt da das Auto noch nicht fertig ist und Teile bestellt werden müssen für den TÜV. Beide Abholtermine wurden also von Händler nicht gehalten. Das Auto wird zwingend benötigt…. Kann er vom Kaufvertrag zurück treten.
    Vielen Dank für die Antwort

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Viola,

      wurde im Kaufvertrag ein verbindliches Abholdatum festgelegt, so ist dieses in der Regel bindend. Ein unverbindliches Datum darf jedoch meist um einen gewissen Zeitraum überschritten werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  42. Frank S.

    Hallo Autokauf Team. Ich habe ein Auto bei einem Autohaus gekauft und nun ein knappes 1 Jahr danach habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen indem ich zur Klärung des Sachverhalts“tatsächliches Eigentum des Fahrzeugs“bzw zur Wahrheitsfindung beitragen soll.Grund ist das mein Fahrzeug in einem Leasing Betrugsfall in Spanien verwickelt ist und die spanischen Behörden es zur Fahndung und Beschlagnahmung ausgeschrieben haben.Somit ist es im SIS Fahndungsregister.Ich habe nun ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten welches mich zum Besitzer der Fahrzeuges erklärt und ich ständig dieses bei mir haben soll wenn ich mit dem Auto fahre.Somit wird mein Auto nicht beschlagnahmt in Deutschland.Dieses Schreiben gilt allerdings nicht für das Ausland…dort kann es beschlagnahmt werden.Meine Frage ist:Kann ich aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten und es dem Autohaus zurückgeben?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      das entzieht sich unserer Kenntnis. In einem solchen speziellen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  43. Lukas

    hallo liebes autokauf team.

    habe ende jänner 2019 bei einem audi autohaus einen gebrauchten (6 jahre alt, 80t km) a4 gekauft. nun hatte ich probleme mit der automatik und fuhr zum händler. der teilte mir allerdings mit, dass ein chiptuning verbaut ist.
    wurde bei neuauslieferung in dem autohaus verbaut. (steht auch in der fahrzeughistorie)
    im kaufvertrag steht davon nichts und mir wurde beim kauf nichts mitgeteilt auf diese technische veränderung.
    kann ich jetzt noch vom kaufvertrag zurücktreten, da dadurch sehr viele folgeschäden entstehen können und das ja eigentlich illegal ist??

    Mit freundlichen Grüßen lukas

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lukas,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann in diesem speziellen Fall prüfen, ob ein Rücktritt möglich ist.

      Ihr Team von autokauf.org

  44. Anna

    Hallo.

    Habe ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler vor etwa 2 Monaten gekauft. Dieses hat nun einen Motorschaden.

    Der Händler hat nach ewigen hin und her sich darauf eingelassen mir den Kaufpreis zu erstatten- jedoch mit Abzügen für die gefahrenen Kilometer. Ich bin mit dem Fahrzeug etwa 3.000km gefahren. Darf er das, und wenn ja in welcher Höhe?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Anna,

      in der Regel darf der Händler einen Ersatz fordern, schließlich wurde das Fahrzeug genutzt. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  45. Mario

    Ich unterzeichnete einen Vorvertrag zum Kauf eines Autos und bezahlte 250 Euro, das Auto kostete 7990 Euro und 3 Tage später informierte ich das Geschäft, dass ich das Auto nicht kaufen wollte und ich meine 250 Euro zurück brauchte. Der Händler sagte, dass er die 250 Euro behalten wird.
    Habe ich das Recht, mein Geld zurückzubekommen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mario,

      haben Sie einen Vorvertrag unterschrieben, sind Sie ein verbindliches Rechstgeschäft eingegangen. Hinsichtlich der Anzahlung gelten die im Vertrag gemachten Angaben. Häufig darf der Verkäufer Schadensersatz fordern, wenn Sie Ihren vertraglich zugesicherten Pflichten nicht nachkommen.

      Ihr Team von autokauf.org

  46. M. Bielefeldt

    Hallo. Haben am 2.3. ein Auto (Neuwagen über Finanzierung ) gekauft. Übergabe fand am 23.3. statt. Am 24.3. zeigte der wagen mit 150 km ein motororoblem an. Am 25.3. wurde er zurück gebracht und es wurde festgestellt das der Katalysator defekt ist. Heute ist der 29.5. und der Wagen befindet sich immer noch in der Werkstatt da es scheinbar unmöglich ist ein Ersatzteil zu besorgen. Die monatlichen Raten , Versicherung usw zahlen wir fleißig und gaben auch seit dem 25.3. einen mind.2 klassen tieferen Leihwagen bekommen. Ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Irgendwann ist die Geduld einfach zu Ende und mit Anzahlung, Versicherung, Raten, Steuern haben wir bis jetzt schon knapp 4000€ bezahlt für ein Auto was in der Werkstatt steht.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist, wie Sie dem obigen Text entnehmen können, möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, Sie den Verkäufer und den Mangel informiert haben und eine Frist zur Nechbesserung gesetzt haben, die verstrichen ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  47. Nicknamme

    Hallo,
    Ich habe am 22.05.2019 ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat zu mir gesagt, dass er alles machen will (Versicherun anmelden, Kredit anmelden usw.). Er hat das gemacht, aber nach eine Woche, das Auto kostet mehr als was er erst gesagt hat. Er gibt mir auch nicht mein Vertrag und wollte mich nicht abmelden, erst nächste Woche. Was soll ich alleine machen, wenn ich kein Vertrag bei mir habe. Kann ich Widerrufsrecht haben?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt ist bei erheblichen Mängeln möglich. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  48. Peter F.

    Hallo Autokauf Team.Ich bin Verkäufer eines Jahreswagen bei M .Nun habe ich fälschlicherweise Angaben zum Auto gemacht.Der Käufer wollte eine Utopische Summe(6000€) jetzt als Ausgleich. Ich habe angeboten eine Rückabwicklung zu machen.Der Käufer zieht alle Verhandlungen in die länge(bisher schon 2 Monate).Mein Verdachtist,das er das Auto(Mercedes amg 43 coupe)den Sommer über fahren will und anschließend den Kauf zur Rückabwicklung zusagt.Gibt es denn hier keine Möglichkeit da raus zu kommen.Mfg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Peter,

      in einem solchen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  49. Frank S.

    Hallo,
    ich habe im September 2018 ein Fahrzeug für 25000 Euro gekauft. Es soll der hintere Stoßfänger ausgetauscht worden sein. Nun beim Folieren der Scheiben wurden Schweißperlen auf der Innenseite der Heckscheibe und der hinteren Seitenscheibe festgestellt. Es stellte sich heraus das der Schaden doch mehr war als nur der hintere Stoßfänger. Das komplette Seitenteil wurde lackiert und ein Blech am Innenkotflügel neu eingeschweißt.
    Jetzt bin ich schon 14000 km damit gefahren. Einer Rückabwicklung stimmt der Händler zu. Was kann mir der Händler, der behauptet von dem Schaden nichts gewusst zu haben, vom Kaufpreis abziehen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      das kommt auf verschiedene Faktoren an (u. a. die Laufleistung), weshalb wir keine pauschalen Werte nennen können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  50. Daniel

    Hallo habe mir am 30.06.2019 ein auto gekauft(bmw 1er) der Verkäufer meinte er hätte nur einen wildunfall, denn wir dann auch sahen( hat es natürlich repariert und vorgezeigt). Dann habe ich das auto gekauft. Drei Tage späterhabe ich es dann in die wekstatt gegeben und es checken lassen. Und genau an diesem Tag angemeldet. Am nächsten Tag geh ich zur Werkstatt, ich war erschrocken als ich sah das dort steht das die kupplung defekt ist. Der Verkäufer sagt er wusste nichts davon und möchte nichts vom geld geben für die reperatur. Kann man dagegen irgendwas machen. Weil das auto hat 5600 gekostet und so eine kupplung kostet ca. 1000€-2000€.

    Mfg Daniel

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Daniel,

      wie nun vorzugehen ist, hängt davon ab, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Dies ist Ihrer Frage leider nicht zu entnehmen. Ein gewerblicher Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Schaden schon vor der Übergabe vorlag. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Bei arglistiger Täuschung haben Sie aber trotzdem Rechte. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  51. Tobias

    Hallo,

    ich habe mir am 10/2018 einen Neuwagen gekauft. Seit Anfang an war ein ganz leises Klackern an der Vorderachse (kaum wahrnehmbar, nur beim genauen hinhören) beim Einlenken vorhanden. Mittlerweile ist dies sehr laut und aufdringlich. Und es tritt nicht nur beim Einlenken auf. Umso wärmer das Auto wird umso lauter und häufiger. Das Auto war nun schon 2mal in Reparatur bei VW Vertragshändlern. Es wurden jeweils unterschiedliche Sachen ausgetauscht, jedoch besteht der Fehler weiterhin und keiner weiß was es ist. Da es an der Vorderachse ist, ist das sehr beunruhigend. Kontakt mit VW direkt habe ich auch bereits, jedoch zieht sich das ewig. Auto war nun gut 3 Wochen bei Autohäusern um das Problem zu lösen und es ist nichts passiert. Mittlerweile ist das Geräusch auch noch häufiger im kalten Zustand zu hören. Ich würde gerne vom Kauf/Finanzierungsvertrag zurücktreten. Ist das möglich bzw. was wären meine nächsten Schritte?

    Vielen Dank im Voraus

    MFG Tobias

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      ein Rücktritt ist in der Regel dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei den nächsten Schritten weiterhelfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  52. Remo K.

    Hallo.

    Ich habe ein Fahrzeug gekauft, bei welchem ich den Händler schon bei Abholung darauf hingewiesen hatte, dass der Wagen hinten verdächtig tief liegt. Er meinte, das wäre normal. Naja, ich bin halt kein Experte und hab ihm da vertraut. Etwa 3 Wochen später waren die Luftbälge hinten kaputt. Das war der Grund, weshalb er so tief lag. Knapp 1000€ Kosten. Weitere 2 Wochen später hat das Ansaugrohr den Geist aufgegeben. Wieder 1200€ Kosten.

    Jetzt hab ich nach so hohen Kosten innerhalb weniger Wochen die Nase voll und würde den Kauf gerne rückabwickeln. Da ich das Auto täglich brauchte und der Händler 600 km weit weg ist, hab ich die Reparaturen auf eigene Kosten durchführen lassen.

    Kann ich den Kauf jetzt noch rückgängig machen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Remo,

      eigentlich müssen Sie den Verkäufer zur Behebung des Mangels auffordern. Wie Sie sich nun nach der bereits erfolgten Reparatur am besten verhalten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  53. Penny

    Hallo,
    ich habe gestern 800€ als Anzahlung via Paypal( Freund) bezahlt ( Kauf via M) .
    Ich wollte das Auto spätestens in zwei Wochen abholen aber der Verkäufer geb mir nur 5 Tage zeit …Vertrag habe ich nicht unterschieben . Kann ich ohne Probleme aus dem Kauf abtreten ?
    Ich bitte um die Antwort, vielen dank .
    Vg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Penny,

      haben Sie eine Anzahlung geleistet, kann das als Hinweis darauf gewertet werden, dass ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Von diesem dürften Sie in der Regel nicht einfach zurücktreten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  54. Saskia

    Hallo,
    Wir haben unser Auto seit November 2017 und
    haben das Auto bei einen Händler gekauft.wir haben seit dem nur probleme mit dem Auto und wissen nicht wie es weiter gehen soll. Seit dem dieses Jahr im Februar unsere neuwagengarantie abgelaufen ist waren wir schon 2 bis 4 mal in der Werkstatt. Und jetzt könnten wir schon wieder in die Werkstatt weil das Auto nicht verkehrstauglich ist. Habt ihr ein Tipp was man machen kann

  55. Robert

    Hallo

    Ich habe die folgendes Probleme ich habe auf [Angabe von Redaktion entfernt] ein Fahrzeug ausgesucht und habe hingegangen. Hab ich angeschaut und habe festgestellt das entspricht nich die Ausstattung was auf Internet würde geschrieben habe gesagt okay trozdem nehme ich. Die Brief war nicht da musste Händler von Bank abholen und bis dahin haben wir Kaufvertrag unterschrieben und wurde mir gesagt schicken mit per Post die Unterlagen. Kam ich zu Hause gucke ich die kaufvertrag und habe festgestellt die Fahrzeug Baujahr ist ein Jahr ältere als auf Internet stand. Kann ich im dem Fall zurücktreten?

  56. Heike

    Hallo , habe am 12.09 19 ein Auto für 2400 Euro gekauft wobei ich nur 2000 Euro bezahlt habe und die 400 Euro am 15.10 19 fällig ist .
    Beim Abholen des Fahrzeugs habe ich festgestellt das die Zentralverriegelung nicht funktioniert.
    Der Händler hatte dann das Fahrzeug drei Tage zur Nachbesserung bei sich und sagt mir das die Reparatur für ihn zu teuer wäre und er das Fahrzeug dann lieber zurück nimmt um es zu exportieren.
    Meine Fragen jetzt : kann er das Auto zurückverlangen ?
    Kann ich die 400 Euro einbehalten und selbst reparieren lassen ?
    Kann er bei zurückfordernd die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abziehen
    Der Verkäufer ist nicht sehr Kompromissbereit
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  57. Vivien

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mir vor knapp einem Monat ein neues Auto zugelegt. Dies habe ich mit einem Gutachter angesehen und es wurde für gut empfunden und gekauft. Doch seit dem läuft es mit Fehlern ich habe es schon 2x zurück gebracht zur Reperatur doch es kommen ständig neue Fehler dazu. Das größte Problem ist der Motor der nicht ruhig sondern nur ruckartig fährt

    Ich bitte um Antwort wie ich mein Geld zurück bekommen kann
    lg Vivien

  58. Black

    Hallo,
    ich habe am 29.11. einen Gebrauchtwagen gekauft bzw den Vertrag unterschrieben, am 5.12. habe I h den Restbetrag bezahlt und das Auto angemeldet, doch noch 10 km ging schon die Alarmmeldung an Motor ausschalten, daraufhin wurde das Auto vom Händler abgeholt und überprüft, die Zündkerzen und Anschlüsse wurden gleich erneuert, leider funktioniert die Kompression auf einem Zylinder nicht richtig und das Auto wurde in eine Vertragswerkstatt gebracht und nun steht es da seit dem 6.12. und vom Händler kam auch noch keine Meldung auf Ausfalldauer/Reparaturzeit. Wie sieht es mit einer Rückabwicklung aus, da ja ein erheblicher Schaden (denke fast Motorschaden) aus?
    Vielen Dank
    Mfg

  59. klaus

    hallo,habe privat ein Auto gekauft das mir gefallen hat,wir haben Kaufvertrag gemacht und ich habe das Auto übernommen,es wurde versichert das alles gemacht wäre und optimal passe.am nächsten tag nach übernahme leuchtet motorwarnleuchte auf und ich damit zum touring club,sowas kann öfters aufleuchten und es wurde gelöscht wurde gesagt,nach zwei tagen leuchtet wieder die Warnleuchte und ich fahre damit in die Werkstatt,vermutich der differenzdrucksensor,und nun wurde er ausgetauscht,nach zwei tagen leuchtet die motorwarnleuchte wieder,nun wurde der gegendrucksensor getauscht,firma macht probefahrt und die Warnleuchte ist wieder da,der meister sagt mir bei dem Auto muß getrickst worden sein,der partikelfilter hat ein loch,das Auto stößt alle Schadstoffe ungefiltert aus.was kann ich tun? den Verkäufer auf Schadenersatz klagen? denn mittlerweile 800 für sensoren und arbeit und jetzt vielleicht noch 2500 für neuen partikelfilter?
    lg klaus

  60. NIC

    Hallo
    Habe am Tag meiner Bestandenen Fahrprüfing ein Gebrauchtes Auto bei einem Ford Händler angeschaut. War voller Freude das ich bestanden habe und auch der Händler beglückwünschte mich. Anschließend hat er mir ein Auto Schmackhaft gemacht mit 225 PS als Erstauto und Fahrneuling für 9000 Euro. Ich ließ mich in meiner Glückseligkeit eines Fahrneulings überreden ein Verbindlich Angebot für.das Auto zu unterschreiben zudem anschließend noch eine Mängelliste kam und das Auto mir jetzt 10.000€ kostet, da das Gebrauchte Auto Mängel hatte. Sollte ich diese auch zahlen. Zu Haise angekommen erwachte ich am nächsten Tag mit einem Schock. Was hatte ich getan , ich hatte mich bequatschen lassen weil ich im Hoch und Glücksgefühl war meinen Führerschein bestanden zu haben und mir einen Auto Vertag unterjubeln lassen.
    Ich rufe direkt beim Händler an um den Vertrag zu stornieren , den meinLehrlingsgeld war auch nicht gerade viel.
    Der Händler sagte mir das ich an 10% gebunden bin die jetzt zu zahlen obwohl ihn keine kosten entstanden sind.
    Meine Frage muss ich zahlen weil ich Ausgenutzt wurde?

  61. Rene

    Hallo, wir haben im September 2019 ein Auto bestellt. Unverbindlich sollte das Auto im April geliefert werden, auf der Auftragsbestätigung steht kW 26. Jetzt hatte ich vorige Woche erfahren das dass Auto noch nicht in der Produktion ist. Ich wollte das Auto nicht weil wir einfach was neues wollten. Ich bin auf Rollstuhl und Unterarmstützen angewiesen und deshalb auf spezielle Sachen angewiesen. Hätte jetzt die Möglichkeit ein anders Auto zu bekommen und das innerhalb von 2 Wochen. Komme ich da aus dem Vertrag raus?

  62. Chris

    Guten Tag, ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft und eine Anzahlung vonn 1000Euro gegeben. Kaufvertrag wurde unterschrieben mit der Anmerkung Restzahlung bei Abholung. Ich habe aber seit dem ein maues Gefühl was das Fahrzeug angeht. Ich möchte bei Abholung vor der Zahlung nochmal eine Runde fahren. Wie sieht es aus wenn ich dabei dann doch noch einen gravierenden technischen Mängel feststelle?

  63. Jan

    Hallo,
    ich habe im August 2019 ein Auto von einen Händler in Süddeutschland gekauft (Neuwagen). Ich selbst wohne in Norddeutschland. Im Oktober 2020 war ich mit diesen Auto im Urlaub und auf der Rücktour bin ich damit liegen geblieben und konnte mich noch einer Vertragswerkstatt von der Marke retten. Leider konnte diese das Fahrzeug nicht reparieren. Daraufhin habe ich das Fahrzeug über meine Schutzbrief zu mir schleppen lassen, da ich dachte ich könnte es einfacher bei mir reparieren. Aktuell ist das Fahrzeug immer noch in Reparatur und das AH kann den Fehler nicht finden. Seit mehr als 3 Wochen steht er nun da. Problem ist, dass ich auch kein Ersatzfahrzeug bekomme und aufgrund von Kind und Arbeit auf Fahrzeug angewiesen bin. Das Autohaus, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, hat mich mehr od. weniger abgewascht sie können da nichts machen.
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Kann ich das Fahrzeug zurückgeben od. irgendwie ein Ersatzfahrzeug einfordern?
    Vielen Dank.

    1. ronny heidecke

      Nach 2 Wochen darf man auf Leihfahrzeug!
      Hat der Händler keinen muss er trotzdem einen Mietwagen zahlen. Allerdings niedrige Preisklasse

      Auch Ausfallenschädigung ist drinnen.

      Quelle

      Eigene Erfahrungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert