Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?
Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?

Als allgemeine Grundregel für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gilt: Lassen Sie sich Zeit und recherchieren Sie gründlich, bevor Sie sich für ein Auto entscheiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen können oder wollen Käufer nicht die nötige Zeit aufbringen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Unfall dringend ein neues Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Ein weiteres denkbares Szenario ist das tolle Schnäppchen, das Sie sich nicht entgehen lassen wollen und mit dem Sie den Traum vom Wunschauto endlich wahrmachen können.

Was geschieht jedoch, wenn Sie nach dem Kauf Mängel entdecken oder doch noch ein anderes Fahrzeug bei einem Verkäufer finden, welches eigentlich viel besser für Sie geeignet wäre?

Rücktritt vom Kaufvertrag: Kurz und Knapp
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag fürs Auto kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Wie kann ich von einem privaten Kaufvertrag zurücktreten?

Welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt von Kaufvertrag von privat möglich ist, lesen Sie hier.

Was gilt bezüglich der Beweispflicht bei einem Mangel?

Hier können Sie nachlesen, für wie lange der Verkäufer beweisen muss, dass ein Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.

Ist in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Rückabwicklung beim Autokauf funktioniert und was zu beachten ist.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf?

Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.
Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.

In Deutschland ist folgende Annahme weit verbreitet: Der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos durchgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Diese Regelung gilt lediglich für den Widerruf von Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte – etwa über das Internet oder Kataloge – zustande gekommen sind.

Dementsprechend besteht beim Autokauf kein allgemeines Rücktrittsrecht. Überlegen Sie also stets gut und wägen Sie alle Eventualitäten ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine strenge Begutachtung des Kfz von größter Wichtigkeit, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto ist nicht ohne Weiteres möglich.

Autokauf von privat: Rücktritt

Ein privater Verkäufer hat im Gegensatz zum gewerbetreibenden Händler das Recht, die Haftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies hat Auswirkungen auf einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto.

Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn Ihnen ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, der Verkäufer also von ihnen wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat. Auch wenn im Kaufvertrag eine Garantie für gewisse Eigenschaften des Autos festgelegt wurde, ist der Rücktritt unter Umständen machbar.

Vom Autokauf zurücktreten – So ist es möglich

Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.

Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es darf sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handeln. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen.
  2. Der Schaden muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, sonst können Sie den Rücktritt vom Autokauf nicht erklären.

Konnten Sie nachweisen, dass der erhebliche Mangel schon beim Kauf bestanden hat, dürfen Sie jedoch nicht die sofortige Rückabwicklung vom Kaufvertrag für Ihr Auto fordern. Vielmehr müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt bzw. sich der Händler weigert, die Reparatur vorzunehmen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto in die Wege leiten. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.

Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto: Die Beweispflicht

Beachten Sie, dass es eine gewisse Beweispflicht gibt, wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweispflicht um. Nach einem halben Jahr liegt es also am Käufer, zu belegen, dass die Mängel bereits bestanden, als er den Pkw erworben hat.

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Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung
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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

122 Gedanken zu „Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

  1. Martin K.

    Hallo,
    Ich habe einen Gebrauchtwagen aus der Nachbarschaft gekauft für 3700€ .
    Nach üblicher besichtigung und einer Probefahrt habe ich nach abschluss eines Kaufvertrags den Wagen genommen.
    Das der Wagen innen sehr schmutzig war habe ich in Kauf genommen , dann habe ich aber festgestellt das die Kupplung verschlissen ist und erneuert werden muss. Die Reparatur wird wohl mindestens 500€ kosten.
    Muss der Verkäufer den Wagen zurück nehmen wenn er die Reparaturkosten ganz oder mind. zur hälfte übernimmt?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Martin,

      hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen – was er als Privatperson darf – gilt: Gekauft wie gesehen. Ausnahmen bestehen, wenn im Kaufvertrag gewissen Eigenschaften festgelegt wurden, das Fahrzeug diese jedoch nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer Ihnen Mängel arglistig verschwiegen hat. Das müssen Sie jedoch beweisen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  2. Gloede

    Hallo liebes Autokauf-Team,

    wir haben am vergangenen Montag einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschrieben und bereits 1000 € angezahlt. Die Anzahlung gilt hier zur Sicherung, da wir den vollen Kaufpreis erst ein gut einer Woche zahlen können. Das Fahrzeug befindet sich weiterhin beim Autohaus.

    Nun überlegen wir hin und her, ob dies doch so die richtige Entscheidung war. Nur für den Fall der Fälle … Haben wir hier eine Möglichkeit zum Rücktritt des Vertrages und was passiert im schlimmsten Falle mit der bereits geleisteten Anzahlung?

    Herzliche Grüße
    MAW.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Gloede,

      mit Ihrer Unterschrift sind Sie ein bindendes Geschäft eingegangen. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt ist in der Regel nur dann möglich, wenn Ihnen der Verkäufer aus Kulanz entgegenkommt. Er kann für dafür, dass Sie Ihren im Kaufvertrag genannten Pflichten – nämlich die Abnahme des Autos – nicht nachgekommen sind, eine Entschädigung fordern.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Niko

    Hallo, Danke für die Ausführung,

    wir haben ein Auto gekauft und nach 2 Wochen einen Motorschaden erlitten. Nun wollen wir mit dem privaten Verkäufer eine Lösung finde.

    In dem Artikel beschreiben Sie die Fälle in denen das unter zwei gegnerischen Parteien geregelt wird, Arlist etc.

    Wie ist es jedoch, wenn man den Vertrag rückgängig machen möchte, mit beiderseitigem Wunsch?

    Was muss man dann beachten, einfach alten Vertrag zerreißen, Geld (zumindest in Teilen zurück)?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Niko,

      sind beide Seiten einverstanden, sollten Sie die Konditionen so festlegen können, wie es beide wünschen. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Vereinbarungen schriftlich festhalten und von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Olaf

    Hallo zusammen,

    Wir haben vor 12 Tagen ein Auto bei einem Autohaus gekauft, bei dem uns verschwiegen wurde, dass das Auto vor 2-3000 km einen neuen Turbolader bekommen hat.

    Jetzt hat gestern die Katalysatorleuchte aufgelichtet und wir haben massiven Leistungsverlust. Lt. Autohaus vor Ort haben ihr etwa 15PS weniger Leistung.

    Ist dies ein Grund unter Umständen vom kaufvetrag zurückzutreten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Olaf,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, ist ein Rücktritt nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. In Ihrem Fall müsste zunächst die Gewährleistung greifen. Ob ein Rücktritt möglich ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Caroline

    Hallo, habe mir bei einem Händler ein Auto gebraucht angesehen und Probe fahren, mich aber für ein anderes Auto bei ihm entschieden. Habe keinen Vertrag unterschrieben, aber eine Anzahlung gemacht! Möchte nun aber zurück treten vom Kauf?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Caroline,

      ein Kaufvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln zustande kommen. Eine Anzahlung kann als solches Handeln gewertet werden. Das weitere Vorgehen sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht absprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Nadine

    Hallo,
    Habe am Samstag den 28.4. Einen Kaufvertrag im Autohaus unterschrieben. Es geht um einen Gebrauchtwagen, der noch aufbereitet und eine neue HU Prüfung durch den Händlet bekommen soll. Dieses Fahrzeug ist also noch nicht in meinem Besitz. Ich bekam einen anruf, indem mir mitgeteilt wurde, dass jemand das Auto beim Ausparken touchiert hat. Der Wagen hat ein paar Kratzer abbekommen und würde vom Händler ausgebessert werden. Nun würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, da sich das Auto nicht mehr in dem Zustand befindet, indem es war, als ich unterschrieben habe. Kann ich das?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt in der Regel nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Um einen solchen handelt es sich, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Wie Sie nun am besten vorgehen sollten, ist am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abzusprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Marcus M.

    Hallo,
    Ich habe am 19.04.18 bei einem Händler ein Auto gefunden und es hat gleich den Vertrag klar gemacht den ich dann auch unterschrieben habe.
    Bezahlung und Abholung sollte am nächsten Tag sein.
    Nach dem ich eine Nacht drüber geschlafen hatte und mir aus meiner Familie geraten wurde das Auto nicht zu nehmen, habe ich dem Verkäufer mitgeteilt das ich das Auto doch nicht möchte.
    Nun will er 10% vom Kaufpreis und droht mit Gerichtlichen Folgen.
    Ist es im Recht oder komme ich da wieder raus?
    MfG Marcus

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcus,

      durch Ihre Unterschrift wurde der Kaufvertrag bindend. Da es sich um kein Fernabsatzgeschäft handelt, haben Sie kein Widerrufsrecht. Nimmt er das Auto zurück, handelt er lediglich aus Kulanz. Er kann des Weiteren eine Entschädigung fordern, da Sie Ihren Pflichten, welche aus dem Kaufvertrag hervorgehen, nicht nachkommen. Für eine nähere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Rolf T.

    Hallo,
    ich habe einen Oldtimer ( VW Käfer Cabrio, BJ. 1972 ) auf einer Verkaufsplattform gekauft. Ich bin zum Verkäufer gefahren und habe mir den Wagen angesehen. Der Verkäufer hatte in der Verkaufsanzeige angegeben, dass Lackschäden an einer Stelle vorhanden sind, dass keine Roststellen oder Durchrostungen vorhanden wären. Nach einer Begutachten mit meinen laienhaften Kenntnissen habe ich noch weitere Lackschäden gesehen. Der Verkäufer hat mir einen Nachlass gegeben und ich habe den Wagen dann gekauft und mit einem Hänger nach Hause geholt. Dort haben wir in einer Werkstatt den Wagen auf eine Bühne gefahren und haben teils komplette Durchrostungen, die mit einer schwarzen Klebemasse überdeckt waren, festgestellt. Daraufhin habe ich den Verkäufer mit einem Hinweis auf die verschiedenen Mängel aufgefordert, das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis wieder zurück zu zahlen. Dies hat er abgelehnt. Ich fühle mich arglistig getäuscht und möchte das Fahrzeug nicht mehr.
    Was kann ich tun, um das Fahrzeug in diesem Zustand, zurück zu geben und wie lange ich habe ich Zeit? Muss ich ein Gutachten erstellen lassen, damit die Mängel festgestellt werden?
    Bitte eine kurze Info. Vielen Dank.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Rolf,

      grundsätzlich ist ein Rücktritt bei erheblichen Mängeln sowie bei einer arglistigen Täuschung möglich. Es liegt jedoch an Ihnen, die arglistige Täuschung zu beweisen, was sich häufig als schwierig erweisen kann. Wir empfehlen die Beratung durch einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Karolin

    Hallo,
    habe mir ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft.
    Am Tag nach der Abholung wies das Auto einen Fehler auf. Dieser Fehler wurde in einer freien Werkstatt ausgelesen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer wurde der Fehler durch diesen behoben.
    Wenige Tage später zeigte sich der selbe Fehler erneut.
    Wenn der Fehler dieses Mal erneut nicht richtig behoben wird, ist es dann möglich dem Kaufvertrag zurück zu treten? Auch wenn die 14-Tage-Frist überschritten ist? Werden Belege von der Reperatur benötigt? Solche existieren nicht. Wann muss der Schriftliche Rücktritt erfolgen? Nach der 2. gescheiterten Reperatur?
    Vielen Dank im Vorraus!

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karolin,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei erheblichen Mängeln möglich. Die Reparaturkosten müssen mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Sollte dies der Fall sein und schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, müssen Sie den Verkäufer zunächst über Ihr Vorhaben, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Eine zweiwöchige Frist gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Das scheinen Sie mit dem allgemeinen Widerrufsrecht zu verwechseln. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen im Detail beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Nicole

    Hallo
    Haben ein Auto gekauft(gebraucht vom Händler) für meine Tochter die erst den Führerschein bekommen hat. Einen Tag nach Abholung stellten wir fest das da ein Ölfleck (nicht gerade wenig) auf dem Parkplatz war. Also sind wir zu einem Bekannten gefahren der eine Hebebühne hat und das Fahrzeug mal von unten begutachtet. Wir stellten fest das es erhebliche Mängel gab, also fuhren wir mit dem Kfz zum TÜV der es sich angeschaut hat mit dem Resultat, noch einen Mangel mehr und das Fahrzeug wäre still gelegt worden.

  11. Marcel

    Hallo wertes Autokauf Team,
    ich habe vor 10 Tagen bei einem VW Vertragshändler einen 5 Jahre alten Gebrauchtwagen mit 75tkm gekauft nun bin ich gestern nach ca 900km wahrscheinlich mit einem Getriebeschaden ( 7gang Automatik) stehengeblieben. Das Fahrzeug nicht fahrbereit und wird Montag zunächst vom ADAC zu meinem Wohnort geschleppt weil die Werkstatt wo ich das Fahrzeug gekauft habe weiter weg ist. Ich bin natürlich sehr enttäuscht und sauer und habe kein Vertrauen mehr in das Fahrzeug. Weshalb ich eigentlich gerne von Kauf zurücktreten möchte. Ich muss mich natürlich erstmal mit dem autohaus auseinandersetzen wer für den Schaden aufkommt und ob ein sachmangel vorliegt. Eine gebrauchtwagen Garantie hab ich zum Glück. Ist es in meinem Fall möglich das Fahrzeug zurückzugeben weil nach so kurzer Zeit das Fahrzeug nicht fahrbereit ist? Ist es ratsam in meinem Fall noch schnell eine Rechtsschutzversicherung für verkehrsrecht abzuschließen? Vielen Dank für eure Mühe

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcel,

      in der Regel ist ein sofortiger Rücktritt nicht sofort möglich. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie detailliert beraten. Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Zeichnet sich jetzt ein Rechtsstreit ab, springt eine Versicherung, auch wenn Sie diese jetzt noch abschließen, in der Regel nicht ein. Zunächst muss eine bestimmte Wartezeit abgeleistet werden.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Monique H.

    Wir haben 22.09.2017 einen Citroen Cactus gekauft, waren mit dem Auto auch sehr zufrieden. Am 11.12.2017 wurde das Auto in die Werkstatt geschleppt (Motorkabelbaum) und seit da an steht er dort. Mit den Datum von heute 22.03.2018 steht das Auto nun 102 Tage in der Werkstatt. 2mal wurde ein falscher Kabelbaum von Citroen geschickt. Jetzt soll der 2te Kabelbaum geprüft werden. Wir bezahlen monatlich schön unsere Rate für ein Auto was wir nicht fahren können. Es wurde uns zwar ein Leihwagen übergeben was es für uns aber nichts ändert. Ich kauf ja nicht ein Diesel um jetzt ein Benziner zu fahren. Es kommen nur leere Versprechungen und nichts ändert sich. Auf Anfrage das wir ein anderes Auto im gleichen wert bekommen könnten, kam keine Reaktion. Nur das wir warten sollen was raus kommt.

  13. Nicole

    Hallo meine Frage wir haben am 1.3.eine verbindliche Bestellung bei ein Autohaus gemacht und haben den auch gleich gesagt das wir auf unseren Kredit also zusage warten 1woche drauf haben wir die Papiere für das Fahrzeug bekommen obwohl wir noch nicht bezahlen konnten so der Kredit würde leider abgelehnt daraufhin habe ich eine rücktrittserklärung geschrieben und haben auch gleich per Einschreiben die Papiere mit rücktrittserklärung am 12.3.zurück geschickt jetzt fordert uns das Autohaus auf das Fahrzeug abzuholen bis 23.3. Wie sollen wir uns nun verhalten

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      grundsätzlich scheint es so, als hätten Sie eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die vorliegenden Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Alex

    Hallo,

    in der Anzeig und um Kaufvertrag war nicht aufgeführt dass das Fahrzeug noch produziert werden muss.
    Online Anzeige ist mittlerweile offline.
    Telefonisch wurde gesagt das Fahrzeug ist in einem anderem Standort ist und in zwei Wochen verfügbar.
    Nun wird gesagt Fahrzeug muss noch produziert werden.

    Kann ich und wenn ja wie zurücktreten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Alex,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen (siehe https://www.autokauf.org/widerrufsrecht/). Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Tobias

    Sehr geehrtes Autokauf Team,
    habe einen PKW über das Internet gekauft. Der Händler hat mir gegen eine Anzahlung von 1000€ den Fahrzeugbrief zur Anmeldung gesendet. Ist nach der Anmeldung (Eintragung im KFZ-Brief) noch ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz möglich?
    Vielen Dank.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      im Regelfall sollte ein Widerruf möglich sein. Allerdings ist zu beachten, dass es durch die Zulassung zu einem Wertverlust kommen kann, den der Verkäufer unter Umständen einfordern kann. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Nele

    Ich habe beim Händler einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben. Nach fast einer Woche habe ich weder den Kredit Vertrag bekommen, noch die Papiere oder etwas anderes dass ich weiter komme. Emails die sonst nach 20 min beantwortet wurden, werden nicht mehr beantwortet. Angerufen habe ich noch nicht. Aber wie sieht es hier aus? Auto ist aktuell weder bezahlt noch der Finanzierungsvertrag. Das Geschäft ist 5 Tage her. Kann ich zurück treten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nele,

      in der Regel sollte ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Tobias

    Guten Tag,

    wir haben im November 2017 einen Gebrauchtwagen gekauft. Am Tag nach der Abholung haben wir festgestellt, daß die Sitzheizung fehlt. Wir haben den Händler mehrmals telefonisch oder per Mail kontaktiert. Dieser vertröstet seitdem bzw. reagiert wochenlang nicht. Bis heute.
    Welche Möglichkeit des Rücktritts vom Kauf besteht in diesem Fall?

    Viele Grüße und vielen Dank.
    Tobias

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      dem obigen Text können Sie Folgendes entnehmen: Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und dieser bereits bei der Übergabe bestand. Ein Mangel liegt etwa vor, wenn ein im Kaufvertrag festgehaltener Punkt nicht eingehalten wird. Sie müssen dem Verkäufer zunächst Zeit geben, um den Mangel zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch fehlschlägt oder sich der Verkäufer gänzlich weigert, dann ist ein Rücktritt möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Jörg R.

    Hallo wertes Autokauf Team,
    Ich habe am Freitag 16.02.2018 eine Verbindliche Bestellung eines Neuwagens gemacht. Haben noch über den Kaufpreis verhandelt. Am Sonntag den 18.02.2018 bekomme ich Werbung von diesem Autohaus F. in der Sonntagszeitung wo genau das Fahrzeug mit der Ausstattung im Angebot ist und 1000€ günstiger ist. Bin Montags den 19.02.2018 in das Autohaus um Rücksprache mit dem Verkäufer zu nehmen. Man sagt mir er ist die ganze Woche in Urlaub. Gut dann Frage ich nach der mir denn sonst diesbezüglich helfen kann ! Man teilt mir mit das nur der Verkäufer das könne nur er kennt den Vorgang. Die Verkaufsleitung könne dies auch nicht. Kann ich auf Nachverhandlung des Kaufpreises bestehen? Oder habe ich überhaupt eine Möglichkeit?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jörg,

      Sie haben eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Eine Nachverhandlung sollte deshalb in der Regel nur aus Kulanz des Autohauses möglich sein. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Tanja S.

    Hallo wertes Autokauf Team,
    ich habe eine ganz andere Situation. Ich habe einem Händler einen Vertrag unterschrieben, der mein Privatauto kaufen wollte. Ich hatte bei ihm auch ein Auto gekauft. Ich bin etwas unzufrieden, da einige Dinge noch gemacht werden müssen, die vorher nicht bekannt waren. Deshalb bin ich jetzt vom Vertrag zurückgetreten und zwar über das Auto was der Händler bei mir abholen will (mein privat Auto). Jetzt droht der Händler mir mit Klage , da er das Auto angeblich schon verkauft hat, obwohl er es noch nicht abgeholt hat.
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? bzw. vom Verkaufvertrag?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tanja,

      in der Regel sollte ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustandegekommen sein. Von diesem können beide Seiten, wie dem obigen Text zu entnehmen ist, im Normalfall nicht einfach zurücktreten. Das gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie nach Durchsicht der Vertragsunterlagen genauer beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Timm

        Hallo liebes Autokauf-Team,

        Greift bei einer mündlichen Zusage am Telefon das Wiederrufsrecht auch wenn eine verbindliche Bestellung über das Internet unterzeichnet wurde?
        Es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben!

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Timm,

          handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, sollte ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich sein.

          Ihr Team von autokauf.org

  20. Hardy

    Hallo wertes autokauf-team!
    Habe am 31.1.2018 ein neues Fahrzeug beim Händler gekauft! Vertrag und Finanzierung wurden gemacht!
    Habe durch Zufall bei einem anderem Händler das gleiche Fahrzeug mit mehr Ausstattung und günstigerer Finanzierung angeboten bekommen!!

    1. M. Shelan

      Hallo Autokauf Team

      Ich habe am 20.06 ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich habe das am 25.06.18 abgeholt. Am Abend beim Fahren, kam es zu krasse elektrische Geräuche. Ich habe der Händler sofort kontaktiert. Ich war im Ausland und konnte erst am 30.06.18 das Auto zur Reparatur zurückgeben. Ich bin wegen Arbeit auf das Auto angewiesen. Ich muss mit Zug fahren (kostet 120 Euro pro Strecke) und kommt noch dazu Zeitverlust durch Umsteigen usw. Ich habe der Händler einen Frist zur Mängelbesitigung bis zum 06.07.18 aber bisher keine Rückmeldung.

      Was meintet ihr:

      – Kann ich nach Ablauf des Fristes eine Abwicklung durch Rechtsanwalt veranlassen?

      – Habe ich Recht auf die extra kosten Naczufördern?

      Vielen Dank im Voraus

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo,

        weigert sich der Händler, die Nachbesserung vorzunehmen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel möglich. Sie können sich bezüglich des weiteren Vorgehens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann auch Ihre Frage bezüglich des Schadensersatzes beantworten.

        Ihr Team von autokauf.org

      2. Valentin

        Ich habe da ein bmw gekauft nagel neu ende 2017 25.12.2017 geliefert.von werk. München. Garantie 2 jahre. C.a nach halben jahr oder 8 monaten hat angefangen beim mir der motor zu vebrieren. Beim kalten motor selten. Aber beim anfahren mit kalten motor vebriert er wie traktor… da gebe ich auch bei sowas keinn gas.. sondern gehe erst recht von gas. Komplet. Und drücke wieder langsam drauf Dan nach ca 2-3 meter fahrt ist es wieder gut. Das war das erste problem. Das 2. Ist Und mir ist auffefallen auch nach 8 monaten das der lenker net richtig lenkt . z.b autobahn.. beim uberholen. Will rechts … geht net er fehr gerade aus… erst wenn ich srärker lenke reagiert er. Was kann ich den da alles machen?

    2. Julius

      Hallo Autokauf Team,

      habe mir vorkurzem Auto gekauft von Autohaus bzw Autohändler, jedenfalls habe ich jetzt Motorprobleme bzw Motorlampe leuchtet auf, habe ihm bereits das Auto abgegeben gehabt um diesen Fehler beseitigen zu lassen. Später hat er mir das Auto wieder gegeben und meinte er habe dieses reparieren lassen. Habe ihm vertraut jedoch ist die Lampe wieder aufgegangen nun möchte ich Vertrag auflösen… allerdings habe ich 15k Finanzierung von der Bank bekommen, nun ist die Frage wenn ich diesen Vertrag auflöse muss ich weiterhin die Schulden bezahlen oder wie wird das dann am ende geklärt?

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