Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?
Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?

Als allgemeine Grundregel für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gilt: Lassen Sie sich Zeit und recherchieren Sie gründlich, bevor Sie sich für ein Auto entscheiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen können oder wollen Käufer nicht die nötige Zeit aufbringen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Unfall dringend ein neues Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Ein weiteres denkbares Szenario ist das tolle Schnäppchen, das Sie sich nicht entgehen lassen wollen und mit dem Sie den Traum vom Wunschauto endlich wahrmachen können.

Was geschieht jedoch, wenn Sie nach dem Kauf Mängel entdecken oder doch noch ein anderes Fahrzeug bei einem Verkäufer finden, welches eigentlich viel besser für Sie geeignet wäre?

Rücktritt vom Kaufvertrag: Kurz und Knapp
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag fürs Auto kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Wie kann ich von einem privaten Kaufvertrag zurücktreten?

Welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt von Kaufvertrag von privat möglich ist, lesen Sie hier.

Was gilt bezüglich der Beweispflicht bei einem Mangel?

Hier können Sie nachlesen, für wie lange der Verkäufer beweisen muss, dass ein Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.

Ist in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Rückabwicklung beim Autokauf funktioniert und was zu beachten ist.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf?

Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.
Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.

In Deutschland ist folgende Annahme weit verbreitet: Der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos durchgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Diese Regelung gilt lediglich für den Widerruf von Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte – etwa über das Internet oder Kataloge – zustande gekommen sind.

Dementsprechend besteht beim Autokauf kein allgemeines Rücktrittsrecht. Überlegen Sie also stets gut und wägen Sie alle Eventualitäten ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine strenge Begutachtung des Kfz von größter Wichtigkeit, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto ist nicht ohne Weiteres möglich.

Autokauf von privat: Rücktritt

Ein privater Verkäufer hat im Gegensatz zum gewerbetreibenden Händler das Recht, die Haftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies hat Auswirkungen auf einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto.

Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn Ihnen ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, der Verkäufer also von ihnen wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat. Auch wenn im Kaufvertrag eine Garantie für gewisse Eigenschaften des Autos festgelegt wurde, ist der Rücktritt unter Umständen machbar.

Vom Autokauf zurücktreten – So ist es möglich

Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.

Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es darf sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handeln. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen.
  2. Der Schaden muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, sonst können Sie den Rücktritt vom Autokauf nicht erklären.

Konnten Sie nachweisen, dass der erhebliche Mangel schon beim Kauf bestanden hat, dürfen Sie jedoch nicht die sofortige Rückabwicklung vom Kaufvertrag für Ihr Auto fordern. Vielmehr müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt bzw. sich der Händler weigert, die Reparatur vorzunehmen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto in die Wege leiten. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.

Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto: Die Beweispflicht

Beachten Sie, dass es eine gewisse Beweispflicht gibt, wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweispflicht um. Nach einem halben Jahr liegt es also am Käufer, zu belegen, dass die Mängel bereits bestanden, als er den Pkw erworben hat.

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

122 Gedanken zu „Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

  1. Andre L.

    Hallo,
    möchte mein Auto verkaufen und habe mit einem Käufer einen Kaufvertrag über E-Mail Kontakt aufgesetzt. Das geschah vor zwei Tagen.
    Jetzt hat sich noch ein Interessent angekündigt der mir den gewünschten Betrag für das Fahrzeug zahlt.
    Kann ich oder wie kann ich von dem Kaufvertrag zurück treten.

    Gruß
    Andre

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Andre,

      haben beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet, ist dieser auch in der Regel für beide Parteien bindend. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  2. R.F

    Hallo Ihr Lieben.
    Ich habe da eine Frage was ich machen kann bzw wie ich mich verhalten soll. Und zwar habe ich die Zusage im Januar bekommen ein Auto von einem Bekannten zu bekommen sobald sein neues vom Händler da ist. Erst hieß es Lieferschwierigkeiten des neuen Autos,dann fehlten Anbauteile als Entschädigung wollten sie den alten den ich bekommen sollte Inspektion und Reinigung bekommen. Immer wieder würde ich vertröstet, inzwischen ist es ein Monat her und ich habe ihm ein Ultimatum gesetzt da ich schon ein paar mal extra gewartet hatte und doch versetzt wurde. Aufgrunddessen kam von ihm dann das er Verkauf vom Verkauf zurück tritt. Dieses würde gehen da noch kein Geld bzw Auto übergeben wurde.
    Bitte um Rat.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      grundsätzlich ist ein unterzeichneter Kaufvertrag für beide Parteien bindend. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Lina

    Hallo,

    Habe heute einen Gebrauchtwagen von Händler gekauft 18.2.19 allerdings nur unterschrieben Auto ist noch nicht hier und bezahlt habe ich ebenfalls noch nicht. Mir ist allerdings aufgefallen das der Wagen einige Mängel hat die mich im Nachhinein stören der Verkäufer aber durch mein hinweisen drauf aufmerksam gemacht habe. Er ist allerdings nicht viel vom Preis runter gegangen ich würde viel mehr bezahlen als gedacht viel mehr hinterher gerenne als ich mich aufs Auto grade freue. Kann ich von dem Kaufvertrag dann zurücktreten ? Weil sie nur einen Mängel behoben hätten aber das auch zu einen teuren Preis..
    – Lina

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lina,

      liegen erhebliche Mängel vor, muss der Verkäufer diese auf eigene Kosten beheben. Schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl oder wird die Reparatur verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Liegt arglistige Täuschung vor, ist dies in der Regel auch schon früher möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Anja

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 04.01 einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Im Vertrag war die 4.KW der voraussichtliche Liefertermin. Zuerst war der Brief nicht da, daher weigerte sich die Bank die Finanzierung frei zu geben. Mittlerweile ist der Brief beim Autohaus, aber die Verwaltung muss laut Händler noch grünes Licht geben, so dass ich das Auto endlich abholen und anmelden kann.
    Zweimal habe ich das Autohaus schon angemahnt, und jetzt zum 18.01 möchte ich vom Kaufvertrag zurück treten.

    Geht das so einfach? Der Verkäufer selbst hatte so einen Fall auch noch nicht, versteht aber meinen Schritt.

    Danke für schnelle Antwort.
    Lg
    Anja

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Anja,

      wurde lediglich ein unverbindlicher Liefertermin festgelegt, darf der Verkäufer diesen in der Regel um einen gewissen Zeitraum überschreiten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Eduard D.

    Hallo zusammen,

    ich habe vorgestern am Sonntag den 25.11.2018 einen Opel Agila für 1 200, Euro gekauft.
    In der Ebay-Kleinanzeige stand, dass das Auto scheckheftgepflegt ist, Zahnriemenwechsel bei 180 000 war und vor kurzem Brems- und Ölwechsel statt gefunden hat. Der Verkäufer konnte das alles nicht vorweisen, aber er versprach dem Vorbesitzer zu kontaktieren und entsprechende Unterlagen einzuholen.
    Jetzt sagt er mir das er den Vorbesitzer nicht erreichen kann, also es gibt keine Unterlagen.
    Ich sagter ihm, dass ich vom Vertrag zurücktretten möchte, worauf er mir sagt, das es nicht möglich ist.

    Hat er tatsächlich recht?

    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüsse Eduard

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Eduard,

      laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 191 C 8106/15) muss ein Fahrzeug die in einer Verkaufsanzeige genannten Eigenschaften besitzen. Auch wenn die Angaben nicht explizit im Kaufvertrag wiederholt werden, muss das Fahrzeug die genannten Eigenschaften besitzen. Wurde zu viel gesprochen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag laut diesem Urteil möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Larissa

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Jahr im Janur einen Golf (Jahreswagen) in Stuttgart gekauft. Seit Anfang November kriege ich eine Meldung (es handelt sich hierbei um eine Meldung, nicht um einen Fehler. Diese Meldung schränkt mich beim Fahren dennoch ein, da der Motor dadurch immer aufstockt, wenn diese Meldung kommt) bezüglich der Kupplung. Das Auto wurde bereits zwei Mal in einer VW Werkstatt in meiner Stadt abgegeben. Allerdings ist die Meldung bis heute nicht verschwunden. Normalerweise sollte ich das Auto diese Woche, nun ein drittes Mal bei der Werkstatt abgeben. Allerdings bin ich schon so genervt, dass ich das Auto nicht mal mehr möchte. Es hieß Sie melden sich nochmals, habe aber seit 3 Tagen nichts gehört.
    Nun meine Frage. Ist VW vepflichtet, bzw. besteht die Möglichkeit, dass ich das Auto wieder zurückgebe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Larissa

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Larisaa,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nur möglich, wenn das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat, der bereits vor der Übergabe bestand. Da der Kauf bei Ihnen schon mehr als sechs Monate her ist, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssten also beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Frank

    Hallo Liebes Autokauf Team,
    im Sep. habe ich meinen Neuwagen Seat Ibiza beim Händler abgeholt. Davor habe ich den Kaufpreis bezahlt und den Wagen auf meinen Namen zugelassen. Danach erst wurde mir das Fahrzeug mit dem Hinweis übergeben, dass von den 5 Sitzen nur max. 4 Sitze genutzt werden können, da ein „Technisches Problem“ besteht (im Ernstfall kann sich ein Gurtschloß öffnen und bietet somit keine Sicherheit).
    Ich hatte hierzu dem Händler 2x eine 2 Wöchige Nachfrist gesetzt mit der Androhung der Rückabwicklung des KV, welche jeweils tatenlos verstrich. Der Händler weigert sich jedoch, das Fzg. zurückzunehmen und verweis hier auf Seat.
    Ich bin allerdings der Meinung, dass der Händler mein Vertragspartner ist.
    Meine Fragen:
    – Kann ein nicht nutzbarer Sitz als grober Mangel eingeschätzt werden ?
    Handelt es sich evtl um arglistige Täuschung, da der Mangel erst nach Kaufpreiszahlung / Anmeldung auf meinen Namen angezeigt wurde?
    Berechtigt dies nach 2 Maliger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung zur Rückabwicklung?
    Ist die Rückabwicklung vom Händler oder von Seat durchzuführen?
    Oder muss ich all diese Fragen mir einem Anwalt klären?
    Vielen Dank vorab.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug die im Kaufvertrag festgehaltenen Eigenschaften haben muss. Wurde Ihnen ein Fünfsitzer verkauft, müssen auch alle fünf Sitze nutzbar sein. Wer genau nun Ihr Ansprechpartner ist und wie Sie am besten vorgehen, ist am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu klären, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Elke S.

    Hallo liebes Team!
    Unser gebraucht gekauftes Fahrzeug hatte gleich bei der ersten Heimfahrt vom Händler einen Getriebeschaden, der vom Händler auch zu beseitigen versucht wurde. Leider war der Versuch nur kurz von Erfolg gekrönt. Das Fahrzeug steht wieder. Es steht allerdings jetzt in der Schweiz, da mein Mann, der das Auto gefahren hat, dort arbeitet.
    Der Verkäufer hat einer Rückabwicklung zugestimmt. Wer muss das Auto jetzt zum Händler bringen? Muss er selbst für den Transport sorgen oder müssen wir das tun? Und wer bezahlt im zweiten Fall die Kosten?
    Vielen Dank für eine Antwort!

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Elke,

      zu den Kosten der Nacherfüllung zählen in der Regel auch Transportkosten.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Klaus

    Hallo, ich habe ein Neu Fahrzeug gekauft. Im Kaufvertrag steht eindeutig. Art( PKW/LKW usw.) : PKW. Laut Fahrzeugbrief ist es allerdings ein LKW bis 3,5t was höhere Versicherungsbeiträge bedeutet.
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Klaus,

      in der Regel können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt oder der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Patrick N.

    Guten Abend,
    ich habe 2016 einen gebrauchten BMW 320D bei einem Autohändler gekauft.
    Stimmt es, dass ich aufgrund des Dieselskandals die Möglichkeit habe, vom Kaufvertrag zurückzutreten?
    Mir wurde seitens BMW eine Nachbesserung durch Softwareanpassung angeboten, da man hier aber nicht weiß, welchen Einfluss dies auf andere Werte wie z.B. Krafstoffverbrauch, Leistung o.Ä. hat, werde ich dies nicht annehmen.

    Falls der Rücktritt vom Kaufvertrag wirklich möglich sein sollte, muss der Händler dafür in den sauren Apfel beißen oder kann der Händler das direkt an BMW weiterleiten?

    Für eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick N.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      so haben bereits einige Gerichte geurteilt (z. B. LG Dortmund, Az: 12 O 45/17). Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Conrad H

    Hallo wertes von Autokauf.org,
    ich würde mich über Ihren Rat freuen.
    Kurz der Sachverhalt:
    Kauf vom Jahreswagen bei 14000km in Mitte 11/2017 von einem Autohaus.
    Das Getriebe machte dann Probleme.
    In 05/2018 habe ich die Mängel per Telefon angezeigt
    1. Reparaturversuch in 06/18 -> keine Besserung
    2. Reparaturversuch in 07/18 -> keine Besserung
    Beide Versuche jeweils 2 Tage Werkstattaufenthalt
    3. Reperaturversuch in 09 bis 10/18 -> teilweise Besserung + neue Mängel, man hat mir für diese Reparatur das Auto einen Monat vorenthalten. Man hat Reparaturen für mehr als 10% des Kaufpreises durchgeführt. Ein neues Getriebe mit Einbau wäre ebenso in dieser Preisklasse.
    Für alle Reparaturversuche liegen Schriftstücke vor.
    Ist diese Sachlage Grund genug für eine erfolgreiche Rückabwicklung? Bei diesem Verkäufer sehe ich ansonsten kein vorankommen.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
    C

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Conrad,

      dem oben stehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der schon vor der Übergabe bestand und schlägt der zweite Versuch der Nachbesserung fehl, kann eine Rückabwicklung stattfinden. Ein Anwalt sollte den Fall prüfen und kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Oberhoff

    Hallo liebes Autokauf.org Team.

    Ich habe folgendes Problem.

    Und zwar habe ich einen Gebrauchtwagen von privat gekauft. Der Käufer teilte uns vor dem Kauf mit, dass das Kombiinstrument (Tachometer, km Zähler und Tankuhr) des Fahrzeugs defekt ist.

    Wir einigten uns darauf , dass wir den Wagen anzahlen und der Käufer umgehend das defekte Teil repariert.

    Diese Reparatur verzögerte sich immer weiter. Im Kaufvertrag wurde eine Frist bis zum 24.09.2018 gesetzt, in der das Kombiinstrument auf Kosten des Verkäufers repariert / ausgetauscht wird.

    Bereits 2x haben wir den Wagen in die Hände des Käufers gegeben, da dieser Teile bestellt habe, um den defekt zu beheben.

    Als wir dann den Wagen zum Ende der Frist am 24.09.2018 bei ihm abgeholt haben, war der defekt immer noch nicht behoben.

    Als ich ihn darauf angesprochen habe, sagte er desinteressiert ich solle ohne Tachometer und Tankuhr fahren, und „drauf schei…. ob ich geblitzt werde oder stehen bleibe“

    Des weiteren würde er demnächst einen weiteren Versuch starten, den Wagen zu reparieren.

    Verständlicherweise ist unsere Geduld nun am Ende..

    Was können wir nun machen ? Können wir rechtlich gesehen vom Vertrag zurücktreten und unser Geld zurück verlangen?

    Gruß C.O.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo C.,

      wurde die Reparatur vertraglich festgelegt, muss der Verkäufer dieser Pflicht auch nachkommen. Unter gewissen Umständen sollten Sie dazu berechtigt sein, den Kaufpreis zu mindern oder vielleicht auch vom Vertrag zurückzutreten. Wie Sie genau vorgehen sollten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Petra L.

    Habe beim Händler ein Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto unterschrieben. Aber es noch nicht beim AA abgegeben.Das AA finanziert mir es.Weil ich von Anfang an unsicher war was das Auto betrifft. Jetzt habe ich bei einem anderen Händler ein besseres Angebot gesehen.Ohne Rost etc. Wie komme ich aus dem Kaufvertrag? Susi

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Petra,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, haben Sie mit Ihrer Unterschrift ein verbindliches Geschäft getätigt. Ein allgemeines Rücktrittsrecht haben Sie nicht. In manchen Fällen kommt der Verkäufer einem Käufer entgegen. Er hat jedoch die Möglichkeit, eine Entschädigung zu fordern, da das festgelegte Geschäft nicht zustande gekommen ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Helligrath

    Hallo,

    ich habe am 1.3.2018 ein gebrauchtes Auto gekauft (VW Käfer). Frischer TÜV wurde mir versprochen und auch eingehalten. Jetzt wurde mir von meiner Werkstatt (wollte eigentlich nur eine einfache Inspektion machen lassen) gesagt, dass es an diversen Teilen im Bereich des Unterbodens starken Rost/ Durchrostungen gibt, mit denen es eigentlich keinen Tüv hätte geben dürfen. Laut Aussage des Mechanikers kann das so nicht innerhalb des halben Jahres in meinem Besitz neu dazu gekommen sein. Besteht in diesem Fall noch die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, bzw eine Reparatur zu verlangen?

    Mit freundlichen Grüßnen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Helligrath,

      grundsätzlich muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs bestanden. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem kauf wird davon ausgegangen, dass die Mängel schon früher vorlagen. In dieser Zeit ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen, wenn er nicht nachbessern möchte. Nach Ablauf der ersten sechs Monate geht jedoch die Beweislast auf Sie auf Käufer über. Sie müssen also belegen, dass die Mängel schon vorher bestanden. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Ilona W.

    Hab einen Kaufvertrag beim Händler unterschrieben. Jetzt habe ich ein besseres Angebot bei einem anderen Händel gesehen,mit besser Ausstattung und kostet auch weniger. Kann ich von dem Vertrag zurück treten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ilona,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist der Vertrag bindend. Nur bei einem Fernabsatzgeschäft ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht gesetzlich festgelegt. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn sich der Verkäufer kulant zeigt. Er kann jedoch eine Entschädigung dafür fordern, dass der vetraglich zugesicherte Verkauf nicht zustande kam.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Stöckel

    Hallo,

    wir haben am 01.03.2018 einen Neuwagen beim Autohändler gekauft, seitdem haben wir jeden Monat Probleme mit dem Wagen.
    Schon 3 Mal ein Lamdasondenproblem und einmal ein RTM Modulwechsel (der Wagen stand dann über eine Woche in der Werkstatt).
    Jetzt leuchtet meine Motorkontrolllampe wieder und es ist wieder die Lamdasonde, der Wagen ist 5 Moante alt und so langsam haben wir keine Lust mehr.
    Können Sie und helfen und sagen welche Möglichkeiten wir haben ?

    Stöckel

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Stöckel,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und sich der Verkäufer weigert, diesen zu beheben bzw. die zweite Nachbesserung fehlschlägt. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum genauen Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Sezer

    Guten Abend,
    Ich habe vor drei Jahren ein Neufahrzeug geleast, das ich nachdem Leasing auch zu kaufen beabsichtigte. Das Leasing endete zum 21.07.18 und ich bin gerade in Gesprächen das Fahrzeug zu kaufen.
    Das Problem ist, ich habe einen Kasko Schaden, einen Hagelschaden und einen fremdverschuldeten Schaden die ich nicht reparieren lassen habe.
    Nun verkauft das Autohaus den Wagen im Sollzustand.
    Und ich beabsichtige die volle Summe zu zahlen jedoch unter der Voraussetzung das ich das Versicherungs Geld auch bekomme.
    Anscheinend geht das mittels einer fiktiven Abrechnung und einer abtretungserklärung, wie weit das Autohaus da mitspielt ist noch ungewiss.
    Fakt ist ich kaufe das auto als hätte er keinen Schaden.
    Meine Frage lautet daher, kann ich nach dem Kauf zurücktreten falls ich das Geld doch nicht ausgezahlt bekomme. Denn, Mängel wären ja vorhanden und das Autohaus wird’s mir aber im Sollzustand verkaufen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sezer,

      der Vertrag ist bindend. Zwar lägen Mängel vor, diese sind Ihnen aber im Vorhinein bekannt. Ein Rücktritt wäre demnach wahrscheinlich nur möglich, wenn sich das Autohaus kulant zeigt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann nähere Angaben machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Vaness

    Hallo,
    Brauche dringend Hilfe
    Ich habe mir ein gebraucht Auto gekauft privat,
    Das Auto habe ich gestern abgeholt als meine Kennzeichen gekommen sind .
    Die Kupplung funktioniert nicht mehr,
    Hab ich noch das Recht das Auto wieder zurück zu geben ?
    Mir wurde gesagt das Auto hat keine Mängel!!!

    Kann mir jemand da behilflich sein
    Wie ich das klären soll

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Vaness,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist der Rücktritt nur unter gewissen Umständen möglich. Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen und dem Verkäufer muss ausreichend Zeit gegeben werden, um diesen zu beheben. Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann der Rücktritt früher erfolgen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Mathias B.

    Hallo zusammen,

    habe gestern mein Auto privat an einen Händler verkauft. Habe dazu den Mustervertrag von M. genommen. Im Vertrag steht unter Anmerkungen ,,wie gesehen“

    Heute ruft der Händler mich an das er einen Steinschlag in der Scheibe gefunden hat und ich ihm diesen verschwiegen habe. Der Steinschlag ist allerdings direkt dort wo die grüne Plakette klebt, auf der Beifahrerseite ganz rechts.
    Den hab ich selbst nie bemerkt da er ja von der Plakette verdeckt wird. Bzw es kann ja auch sein das dass auf der Überführungsfahrt auf der Autobahn passiert ist.

    Der Händler will von mir jetzt einen Preisnachlass weil ich ihm angeblich den Steinschlag verschwiegen habe. Er drot sogar glecih mit dem Anwalt…

    Eigendlich ist das doch ein offensichtlicher Mängel. Kann ich dann dafür überhaupt belangt werden?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mathias,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Kerstin M.

    Hallo wir haben im Mai ein Auto beim Händler gekauft. Es sollte mit neuem TÜV sein weil das Auto schon ein halbes Jahr da stand. Die Übergabe verzögerte sich, weil auch noch die steuerkette gewechselt werden musste. Gleich am 2.tag leuchtete eine Lampe. Wir haben in der am naheliegensten Werkstatt die Fehler auslesen lassen. Das Autohaus hat es in er vertragswerkstatt reparieren lassen. 2 Tage später das selbe noch mal. Dann war das Auto 1 Woche weg. 1 Tage später das selbe noch mal und jetzt leuchtet noch mehr. Wir trauen uns gar nicht mit dem Auto zu fahren zumal er auch schon komische Geräusche macht. Was sollen wir tun? LG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Kerstin,

      der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mängel, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, zu beheben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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