Arglistige Täuschung beim Autokauf – Tipps für den Rücktritt vom Kaufvertrag

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Arglistige Täuschung beim Autokauf: Laut BGB ist der Kaufvertrag dann anfechtbar.
Arglistige Täuschung beim Autokauf: Laut BGB ist der Kaufvertrag dann anfechtbar.

Sie haben nach langem Suchen endlich den perfekten Gebrauchtwagen gefunden. Die Besichtigung und die Probefahrt verlaufen problemlos, das Fahrzeug macht einen guten Eindruck und bei der Preisverhandlung können Sie noch ein paar hundert Euro herausschlagen.

Der Verkäufer versichert Ihnen zudem, dass das Auto unfallfrei ist. Sie unterschreiben also den Kaufvertrag, überweisen das Geld und holen das Auto ab.

Doch schon nach kurzer Zeit kommt es zu Problemen mit dem Fahrzeug. Ein Besuch in der Werkstatt bringt die Gewissheit: Ein unsachgemäß reparierter Unfallschaden ist die Ursache des Übels. Was können Sie nun unternehmen?

FAQ: Arglistige Täuschung beim Autokauf
Was ist eine arglistige Täuschung beim Autokauf?

Der Verkäufer muss wahrheitsgemäß auf Ihre Fragen antworten und einen wichtigen Mangel auch ungefragt offenbaren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, liegt beim Autokauf eine arglistige Täuschung vor.

Begründet eine arglistige Täuschung den Rücktritt vom Kaufvertrag?

Kann der Käufer eine arglistige Täuschung beweisen, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen möglich.

Handelt es sich hierbei um eine arglistige Täuschung beim Autokauf? Wie beweisen Sie, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat? Können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

Wann liegt arglistige Täuschung beim Autokauf vom Händler vor?

Arglistige Täuschung beim Autokauf liegt vor, wenn der Verkäufer Schäden verschweigt.
Arglistige Täuschung beim Autokauf liegt vor, wenn der Verkäufer Schäden verschweigt.

Sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer haben gewisse Aufklärungspflichten. Stellt der potenzielle Käufer eine konkrete Frage zum Zustand des Fahrzeugs, muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Außerdem darf der Verkäufer Fragen nicht ins Blaue hinein beantworten. Hat er also keinen genauen Kenntnisstand über den Zustand des Fahrzeugs, so muss er dies zugeben und angeben, dass es sich bei seinen Einschätzungen um Vermutungen handelt.

Des Weiteren muss der Verkäufer auf einen Mangel, der von wesentlicher Bedeutung ist, auch ohne Nachfrage hinweisen. Ein solcher Mangel liegt beispielsweise bei einem Unfallschaden vor.

Kommt der Verkäufer diesen Pflichten nicht nach, liegt eine arglistige Täuschung beim Autokauf vor.

Es ist häufig sehr schwierig, die arglistige Täuschung beim Autokauf zu beweisen. Aus diesem Grund sollten Sie immer einen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen mitnehmen. Achten Sie außerdem darauf, dass der Verkäufer alle besprochenen Punkte im Kaufvertrag vermerkt.

Gibt es arglistige Täuschung auch beim Autokauf von privat?

Private Verkäufer können die Haftung im Kaufvertrag ausschließen. Sie sind demnach in der Regel nicht dazu verpflichtet, einen Mangel, der schon vor dem Verkauf bestand, zu beheben. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Käufer keine Rechte hat, wenn ihm ein Mangel am Gebrauchtwagen vorsätzlich verschwiegen wurde.

Auch beim Autokauf von privat können Sie die Rückabwicklung fordern, wenn Sie die arglistige Täuschung nachweisen können.

Das können Sie tun, wenn Sie vorsätzlich getäuscht wurden

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt Folgendes:

Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (§ 123 Abs. 1 BGB)

Handelt es sich um arglistige Täuschung beim Autokauf, sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten aber zeitnah reagieren.
Handelt es sich um arglistige Täuschung beim Autokauf, sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten aber zeitnah reagieren.

Wenn Sie die arglistige Täuschung beim Autokauf nachweisen können, haben Sie demnach die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Hierdurch wird dieser aufgehoben und Sie können den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurückverlangen.

Möchten Sie das Auto behalten, können Sie sich auf die Gewährleistung berufen. Dies ist auch dann möglich, wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Sie können dann als Käufer folgende Rechte geltend machen:

  • Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz
Im Fall der Fälle ist für den Käufer die kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen. Dieser spezialisierte Rechtsanwalt ist nämlich auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.
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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

36 Gedanken zu „Arglistige Täuschung beim Autokauf – Tipps für den Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Erwin D.

    Ich habe letztes Jahr über w. eine VW Bus T4 1996 in Tirol gefunden.
    Die Bilder sahen fantasitisch aus und der Wagen hat nur so gestrahlt.
    Der Verkäufer war als Autohändler E-Auto Tirol gekennzeichnet und ich habe mir den Wagen dann im Beisein meiner Freunding und eines Freundes vorort angesehen. Da der Wage zu dem Zeitpunkt bei der Überprüfung sind wir in die Werkstatt gefahren. Er meint diese Werkstatt macht das Pickerl damit man nicht glaubt er würde etwas vertuschen wollen. Wir haben uns den Wagen auf der Hebebühne angesehen und ich haben nach Roststellen gesucht. Offensichtlich waren nur kleine alterübliche Roststellen. Auch auf die Frage ob der Wagen einen Unfall hatte oder gröbere Roststellen hat wurden verneint. Der Verkäufer erzählte mir das er das Fahrzeug miut seiner Tochter gefahren sei und sich nun einen neuen kaufen möchte. Grund des Verkaufes. Ich habe eine Anzahlung getätigt und den Wagen eine Woche später abgeholt. Beim der Vertragsunterzeichnung in seinem Autohaus ist mir aufgefallen das der Name des Verkäufers nicht er sondern eine gewissen Frau xxxx. war. Was er gekonnt umspielt hat und mir mit dem Preis engegebgekommen ist.

    Nun ein Jahr danach bei der jährlichen Überprüfung hat mein Meachniker neben einer Menge an Verschleißteil wie (Servopumpe, Ganschaltung, Auspuff und Bremsen ) festgestellt das der Wagen am Unterboden unzählige Roststellen aufweist. Im Radkasten und an weiteren Stellen am Unterboden.
    Diese wurden mit Klebeband überklebt und mit einer dicken Schicht Unterbodenschutz konserviert. Mein Mechaniker meinte das nur die Ausbesserung der Roststellen zw. 5.000-10.000 EUR (Abtragen, Blech rausschneiden, neues Blech schweißen, versiegeln etc. ) kosten. ohne die Reperaturen der Verschleissteile welche so um die 1500-1800 EUR ausmachen werden.

    Kann mann hier arglistige Täuschung gelten machen und wie hoch sich die Erfolgschancen?
    Freue mich auf eure Meinungen.

  2. Timo

    Ich habe ein Auto von privat erworben und bei der Übernahmefahrt nach Hause (nach 20 km Fahrt) fiel das Getriebe aus.
    Am nächsten Tag wurde in der Vertragswerkstätte ein Getriebeschaden festgestellt mit 6000€ Schaden.
    Weiters stellte die Vertragswerkstatt fest, dass das Auto nicht dem Serienzustand (es wurde getunt) entspricht.

    Der Verkäufer hat zu keiner Zeit ein Tuning erwähnt, es ist auch keines am Kaufvertrag vermerkt.

    Habe ich Anspruch auf Vertragsrückabwickung, da ich nichts von dem Tuning wusste?

  3. ulrich

    Hallo.
    Ich habe einen Neuwagenkaufvertrag abgeschlossen.
    Im Vertrag sind keine sonstigen Vereinbarungen, auch die Bedingungen sind handelsüblich.
    Jetzt habe ich im Nachhinein festegestellt, weil mir auffiel das der Schaltknauf in Kunstoff ist und nicht in Leder wie im Prospekt für alle Modelle beschrieben, das daß Fahrzeug am 28.08.2018 genaut wurde und jetzt am 17.10.2019 zugelassen wurde/gekauft wurde es mit Vertrag am 25.09.2019.
    Man hat mir zwar gesagt das mein Fahrzeug vorrätig sei, aber nicht das es schon so alt ist.

    Rückabwicklung möglich?
    BGH Urteil dazu gibt es ja…
    Oder nchverhandeln, beim Restwert nach vier Jahren?

    Danke für die Rückmeldung.
    LG. Uli

  4. Simon

    Guten Tag. Ich habe letzte Woche ein Auto gekauft von Privat ohne Garantie und Gewährleistung. Verkäufer sagte beim verkauf 1A Zustand. Ich habe der verkeufer konkretes geschrieben/gefragr ob der Wagen rost Probleme habe. Er schreibt per whats app, der wagen ist rostfrei. Nach eine Woche als ich in Werkstatt war wegen Ölwechsel, sehe Ich Unterboden und Auspuff komplett durchgerostet. Werkstatt meister hat mir gesagt das mein Auto nicht Verkehr sicher ist und ein kurz Protokolle geschrieben. Welche Möglichkeiten habe Ich jetzt bitte.. MfG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Simon,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten, wie Sie in diesem Fall am besten vorgehen.

      Ihr Team von autokauf.org

  5. Erik

    Erik
    Hallo ich hab ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft und es wurde mir zugesichert,das Bluetooth
    geht was für mich eine kaufentscheidung war
    Jetzt fand ich heraus das mit dem radio etwas nicht stimmt und eventuell das modul defekt ist
    was hab ich für Möglichkeiten .
    Kann ich auf Nachbesserung bestehen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Erik,

      entspricht das Fahrzeug nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben, dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Sie können den Kaufpreis mindern. Wie Sie am besten vorgehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Petra H.

    Hallo,mein Sohn hat vor kurzen ein Auto gekauft von privat.Der Verkäufer sagte beim verkauf nicht von Mängeln.Er ist auch probe gefahren.Darauf hat er das Auto auch gekauft.Nach ca einer Woche auch abgeholt.Dann wurde das Auto nach 4.Tagen angemeldet.Als mein Sohn das Auto dann starten wollte sprang es sehr schlecht an.So auch die nächsten Tage ,darauf schaute er nach der Batterie daran lag es nicht.Dann fand er heraus das es ein Schaden der größer war und mit dem Motor zusammen hängt.Er fand heraus das es bei diesem Auto oft solche Schäden gibt. Er ist selbst Automechaniker.Es ist ungefähr ein Schade von 4500 Euro.Dieser Schaden muß schon vorher gewesen sein .Er fällt nur auf wenn er mindestens einen Tag nicht gestartet wird.Ist er am Tag gestartet worden springt er an.Der Verkäufer hat das Auto höchstwahr scheinlich vor meine Ankunft gestartet dadurch war auch alles in Ordnung .Der Verkäufer hatte das Auto ca 3. Monate.Kann ich von dem Kaufvertrag zurück treten oder kann man verlangen das Auto zurück zu nehmen?Würde es etwas nützen einen Anwalt einzuschalten?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Petra,

      Privatverkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann ein Rücktritt möglich sein. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Christian H.

    Hallo!
    Ich habe im August 2018 ein gebrauchtes, scheckheftgepflegtes (alle Stempel und Alles unterschrieben) ATV erstanden.
    Nun ist der komplette Antrieb kaputt, es stellt sich bei der fälligen Inspektion heraus, das die Inspektionen unsachgemäß, bzw. garnicht durchgeführt wurden. Entsprechende Service und Rechnungsunterlagen habe ich nicht.
    Der entstandene Schaden ist zu 100% auf fehlende Serviceleistungen -schleichend- entstanden.
    Was kann ich nun unternehmen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christian,

      hat der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen, kann das ein Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Karin W.

    Hallo, mein Bruder hat am 26.07.2018 in einem bekannten Autohaus einen D. Fahrzeug, Tageszulassung gekauft. (Ich und mein Mann waren dabei). Am PKW war ein Schild angebracht mit 13.490,- € Bruttopreis-kein Hinweis auf zusätzliche Überführungskosten
    Beim Ausfüllen des Kaufvertrags sagte der Verkäufer, dass die Überführungskosten von 890,- € noch hinzukamen und das dieses so üblich sei. (Die anderen machen das auch so). Den Satz Winterreifen berechnete er ebenfalls mit 890, €. Dann kamen noch Gebühren für TÜV, Fußmatten, Deutsche Betriebsanleitung) . Komplett 15.400,00 €
    Mein Bruder zahlte 15.200.- € in bar. Den Rest zur Überweisung. 2 Tage bekam ich den Ausdruck dieses
    Fahrzeuges in die Hand(hatte in zufällig ausgedruckt Uhrzeit 14.32 Uhr Preis 12.950.-€
    Meine Frage: Kann ich dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen bzgl. den doppelt berechneten Überführungskosten? Kann ich den Vertrag widerrufen?Habe heute den selben Typ Auto auf anderen Namen
    angefragt, Pre.is : 13.490.-€ inkl. Überführung + Winterreifen auf ATS_LM Felgen für 740,00 €.
    Das ist doch reine Abzocke von dem Geschäftsführer. PKW steht noch beim Händler, Schein hat mein Bruder aber noch nicht angemelde. Morgen sind es 14 Tage ab Verkaufsdatum. Was tun?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karin,

      Überführungskosten sind ein variabler Bestandteil des Fahrzeugpreises. Die Preisgestaltung ist in der Regel dem Händler überlassen. Dass zusätzliche Leistungen (etwa ein weiterer Satz Reifen) weitere Kosten mit sich bringen, sollte bekannt sein. Aus diesem Grund sollten Käufer in der Preisverhandundlung auch nach diesen Posten fragen und entsprechend verhandeln. Passt dem Käufer der Preis nicht, muss er den Vertrag nicht unterschreiben. Ein allgemeines Rücktrittsrecht besteht nicht, das gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt ist in der Regel nur möglich, wenn sich der Verkäufer kulant zeigt.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Manfred H.

    Ich habe am 7.6.2017 einen Mercedes E220 CDI von Privat gekauft mit Gewährleistungsausschluss. Im Verkaufsgespräch hat mir der Verkäufer zugesichert, der Wagen sei öldicht. Nach ca. 200 km entdeckte ich die erste Öllache. (Haftung des Verkäufers wegen Zusicherung einer Beschaffenheitsvereinbarung? Nach 5 Wochen hatte ich mit dem Fahrzeug einen Motorschaden.
    Weiter hat der Verkäufer von einem Loch im Kolben und einen Austausch des Kolbens gesprochen. Dann hat er von einem Seitenschaden links gesprochen, der in der Fachwerkstatt repariert wurde.
    Am 29.07.2018 nahm ich Kontakt zu dem Vorbesitzer auf. Der berichtete mir von einem Unfallschaden, bei dem ihm ein Fahrzeug in die offene hintere Tür gefahren ist, wobei die Tür fast herausgerissen wurde. Des weiteren berichtete er von einem kapitalen Motorschaden, bei dem Mercedes die Auskunft gab, dass der Wagen nicht mehr zu reparieren sein bzw. es sich nicht lohnen würde, bei 8-9 tausend Euro Kosten. Der Verkäufer hat weder von dem Unfallschaden noch von dem Motorschaden berichtet. (Arglist?) Da er bei der Mercedeswerkstatt tätig ist, die das Fahrzeug vom Vorbesitzer übernommen hat, wusste er von beiden Vorfällen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Manfred,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Heike

        hallo, mein Mann hat ein Porsch Cayenne bei einem Händler gekauft, der den Wagen im Auftrag eines Kunden anbot. Es wurde meinem Mann gesagt, es wäre ein Unfallwagen (Stoßstange hinten) wurde repariert. Die Motorraumleuchte war an beim Kauf und der Händler sagte die Zündkerzen müssen erneuert werden. Das hat mein Mann sofort in der Werkstatt erledigen lassen und seitdem ist die Leuchte aus. Eine Woche nach dem Kauf sah mein Mann Ölflecke in der Garage. Wieder zur Werkstatt und da stellte man fest das im Motorblock ein Loch ist. Es wurde repariert, hat leider nicht gehalten. Den Ölverlust hätte der Händler und Verkäufer beim Kauf doch erwähnen müssen. Zählt das auch zur arglistigen Täuschung.

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Heike,

          grundsätzlich lässt sich sagen, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt, wenn ein Verkäufer auf bestehende Mängel nicht hinweist, obwohl er von diesen Kenntnis hat. Wie es sich in Ihrem Fall verhält und wie Sie am besten handeln sollten, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht absprechen.

          Ihr Team von autokauf.org

  10. Ralf S.

    Hallo,

    habe mir privat ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat auf Anfragen ein bisschen Ölverlust zugegeben. Nach 80 Km fahrt nach Kauf wollten wir nachsehen woher es kommt. Es war ein riesen Ölfleck auf dem Boden. Ein Freund sagte auch der Motor habe einen Lageschaden. Haben den Verkäufer das mitgeteilt. Seit dem ist er nicht mehr zu erreichen.
    Was muß ich tun um den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung anzuzeigen?
    Reicht es zur Polizei zu gehen oder muß es über einen Anwalt geschehen?

    MfG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ralf,

      Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

    2. Tolga A.

      Hallo,

      Ich habe mir letzte woche ein auto von einem privat Händler gekauft und mir ist aufgefallen das die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet wenn ich die Zündung anhaben. Deshalb hab ich das Fahrzeug gleich auslesen lassen und es hat sich herausgestellt das die Steuerzeiten vom Motor nicht überein stimmen wo eigentlich die Motorkontrollleuchte leuchten sollte da es schon nach paar Kilometer zu einem Motorschaden führen kann. Es wurde auch eine Überprüfung durch einen Tester gemacht um die Lampen im Tacho aufleuchten zu lassen. Es haben alle Lampen gebrannt außer eben die Motorkontrollleuchte. Der Mechaniker meinte das die leucht Diode abgeklemmt oder eben überklebt worden sei das es nicht leuchtet und der fehler ohne Tester nicht zu sehen ist. Der Verkäufer meinte er weis nichts davon. Er habe das auto überprüfen lassen bei VW und da waren keine mängel. Mir konnte aber kein Nachweis gebracht werden das es auch wirklich überprüft wurde auch in der Fahrzeug historie ist kein Eintrag das es nahe der verkaufzeit eine Überprüfung gab. Seit dem tüv am 9.2018 wurde das auto auch nur 5 tausend Kilometer bewegt. Das Fahrzeug hat keinen Serviceheft. Der Verkäufer meinte auch zu mir das der Motor keine Probleme macht da ich im Netz gelesen habe das man unbedingt nach der Steuerkette fragen soll da die Probleme machen können und die Reparatur kosten sich auf über 1 tausend euro belaufen können.

  11. Melanie

    Hallo,

    ich habe über Mobile DE ein Citröne C3 von einem Händler gefunden, besichtigt auf dem Händlergelände und Probe gefahren. Kaufvertrag kam zu stande und wurde wieder auf dem Händlergelände unterschrieben.
    Im Inserat war auch nicht beschrieben „im Auftrag von“

    Bei dem Citröne C3 ist das Automatikgetriebe kaputt.
    Laut Handler besteht keine Gewährleistung-er hat mir daraufhin gesagt das ein Privatkauf ist, was ich bis dahin nicht wusste

    Es wurde bei allen Gesprächen nicht erwähnt das es sich um einen Privatverkauf handelt.

    ich wurde in keiner Weise darauf hingewiesen das es sich um einen Privatverkauf handelt und auch bei Unterzeichnung wurde ich nicht darauf hingewiesen das ich solchen unterschreibe.

    Ist das arglistige Täuschung???

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Melanie,

      es kommt unter anderem darauf an, ob dieser Umstand den Vertragsunterlagen zu entnehmen war. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Küster

    Guten Tag,
    ich habe vor einer Woche bei einem Händler eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben und diesen angezählt. Jetzt stellte sich heraus, dass dieser statt der angegebenen Euro 4 norm nur euro 3 norm hat. Da ich in einer Umweltzone wohne kann ich diesen wagen nicht fahren. Es wurde extra ein Euro 4 auto verlangt.
    Kann ich von dem Vertrag zurück treten? Des weiteren hat der Händler unerlaubterweise die gewährleistung ausgeschlossen.
    Vielen Dank vorab!
    Mit freundlichen Grüßen

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ein gewerblicher Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Bei Gebrauchtwagen hat er lediglich das Recht, diese auf ein Jahr zu verkürzen. Eine solche Klausel im Vertrag ist also nicht gültig. Das Fahrzeug muss die im Vertrag genannten Merkmale aufweisen, ansonsten haben Käufer ein Recht auf Ausbesserung (in diesem Fall kaum möglich), Kaufpreisminderung oder Rückgabe. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. André S.

    Hallo, ich habe am 25.1.2018 einen Golf 7 Variante gekauft.
    Der Verkäufer versicherte mir dass das Auto unfallfrei und eine deutsche Ausführung sei was auch auf dem Kaufvertrag steht. Jedoch bemerkte ich dass das Auto ein reimport ist.
    Meine Frage hier, ist es arglistige Täuschung bzw ein Mangel ?
    Im fahrtenbuch stehen Wartung und Inspektion auf Polnisch sowie die ganzen Bedienungsanleitungen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo André.

      in der Regel ist es so, dass es sich um einen Mangel handelt, wenn ein im Kaufvertrag genanntes Merkmal nicht zutrifft bzw. nicht vorhanden ist. Inwiefern es sich in Ihrem Fall um einen Mangel oder gar um arglistige Täuschung handelt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Brigitte F.

    Am 7.03.18 unterschrieb ich die verbindliche Bestellung für einen Dacia Logan MCV, Bj 06/16 mit 32.000 km bei einem grossen Gebrauchtwagenhändler. Auf dieser Bestellung ist auch auf Seite 1 der grosse Vermerk “ Das Fahrzeug wurde lt. Vorbesitzer nicht als Taxi/Miet und Fahrschulwagen genutzt.“
    Das Kfz wurde von mir am 08.03.18 bezahlt und heute erhielt ich die Fahrzeugpapiere bzw. Zulassungsunterlagen übersandt. Nun stellt sich heraus, Vorbesitzer war eine …F. GmbH, ein Mietwagenverleih wie die Google Recherche ergab!!!!
    Hilfe!!!!!! Was tun?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Brigitte,

      entspricht das Fahrzeug nicht den im Vertrag festgehaltenen Kriterien, liegt ein Mangel vor. In einem solchen Fall ist unter gewissen Umständen ein Rücktritt bzw. eine Kaufpreisminderung möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. L. B.

    Ich habe vor ca. 5 Wochen ein Gebrauchtwagen privat gekauft. Der Verkäufer versicherte mir der Wagen sei in einem 1a zustand. Er hatte den Wagen im Januar „TüV-fertig“ machen lassen und somit auch neuen TüV bekommen. Der Verkäufer zeigte mir und meinen Eltern anhand der Fotos auf seinem Handy, welche Teile alle neu verbaut worden sind. Unter anderem Bremsscheiben + Bremsklötze hinten, Endtopf des Auspuffs, neue Spurstangenköpfe sowie neue Koppelstange. Der wagen soll Tiefergelegt sein durch Sportfedern. Der Verkäufer sagte mir es müsse nur noch die Spur eingestellt werden ansonsten sei der Wagen tip top. Eine Probefahrt konnten wir leider nicht machen da der Wagen abgemeldet war.

    Nun habe ich den Wagen meiner KFZ-Freundin des Vertrauens mitgegeben um die Spur einstellen zu lassen. Beim Durchchecken des Wagens stellte sie allerdings fest das der Wagen in einem äußerst Mangelhaftem Zustand ist. Der Wagen hat hinten zwei verschiedene Reifen drauf, einen Sommerreifen und einen Allwetterreifen die beide von innen Glatt abgefahren sind. Die hinterachse ist gesenkt was evtl auf ein Unfallfahrzeug hinweisen kann. Hinzukommt das bei dem Wagen auf der einen seite Tieferlegungsfedern verbaut sind und auf der anderen seite ein Dämpfer verbaut ist. Die Freundin von mir sagte das die Mängel die der TüV vorher bemängelt hat, eigentlich immer noch vorhanden sind.
    Somit meine Frage : Liegt in diesem Fall eine arglistige Täuschung vor?
    Mit freundlichen Grüßen
    L. B.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo L.,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt, wenn ein Verkäufer auf bestehende Mängel nicht hinweist, obwohl er von diesen Kenntnis hat.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. C. G.

    Ich habe 2011 ein Auto gekauft von freiem Händler. Re-Import und mit einem Unfall vorne aber repariert. 6 Jahre später stelle ich bei einem Werkstattbesuch fest es hat kein Fahrer-Airbag vorne und hinten die Gurtstrafer funktionieren nicht und sind mit eingebauten Widerstände umgegangen. Ich hatte keinen Unfall mit dem Auto gehabt. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz ? Ist das ein Fall arglistiger Täuschung ?
    Mit freundlichen Grüßen
    C. G.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo C.,

      eine arglistige Täuschung liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer von bestehenden Mängeln wusste, diese dem Käufer aber nicht mitgeteilt hat. Dies müssten Sie nachweisen können. Inwiefern das in Ihrem Fall möglich ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Katharina K.

    Als ich privat ein Auto kaufte wurde uns mittgeteilt das die Schelle etwas kaputt ist. 1 1/2 Monate später bemerkte ich das mein Auto viel zu laut ist und etwas nicht stimmt. Nach einem Werkstattbesuch stellte sich heraus das die komplette Auspuffanlage kaputt ist ind ausgetauscht werden muss. Handelt es sich hierbei um eine arglistische Täuschung?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Katharina,

      um eine arglistige Täuschung handelt es sich dann, wenn der Verkäufer von den Mängeln wusste, ihnen dies jedoch bewusst nicht mitgeteilt hat. Inwiefern das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Alfred I.

    Ich habe am 25.April 2017 ein gebrauchtes Wohnmobil von Privat gekauft. Der Verkäufer versicherte auf Nachfrage im Beisein von meiner Frau, dass der Zahnriemen im letzten Jahr gewechselt worden sei. Es ist auch ein entsprechender Aufkleber im Türraum vorhanden , aber ohne Werkstattangabe ! Der Verkäufer wollte mir eine Rechnungskopie nachreichen – darüber gibt es SMS + Whats-App „Verkehr“. Bist heute ist die Kopie nicht eingetroffen. Auf das letzte nachfragen hin (vor 2 Wochen) erklärte er, er habe noch eine Kopie, die er mir dann zusenden wolle – die erste hätte er abgeschickt, die sei dann wohl auf dem Postwege verloren gegangen ?
    Könnte ich hier (Rechtsschutz vorhanden) mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag – bei gleichzeitiger Rücknahme des Wohnmobils – wegen arglistiger Täuschung drohen, damit es endlich klappt ? Eigentlich möchte ich es nicht zurück geben, denn es ist ansonsten i.O. Aber den nachweis des Zahnriemenwechsels hätte ich schon gern, denn das ist besonders wichtig für ein Fahrzeug mit 125.000 km Laufleistung .
    Es wäre schön, eine Antowrt von Ihnen zu bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred I.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Alfred,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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