Kfz-Haftpflichtversicherung: Das Auto muss versichert sein

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Brauchen Sie für Ihren Pkw eine Haftpflicht?
Brauchen Sie für Ihren Pkw eine Haftpflicht?

Versicherungen werden in allen Lebensbereichen angeboten. Während sich Fußballstars sogar die Beine versichern lassen, spielen für Verbraucher mit einem durchschnittlichen Einkommen meist eher die Renten-, Hausrat- oder Krankenversicherung eine wichtige Rolle.

Wer ein eigenes Fahrzeug besitzt und dieses für die Teilnahme am Straßenverkehr zulassen möchte, kommt auch um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum. Diese ist nämlich Voraussetzung für eine Zulassung des Wagens.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Kurz und Knapp
Muss ich mein Kfz versichern?

Der Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung dafür, dass ein Kraftfahrzeug in Deutschland für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung des Kfz soll sicherstellen, dass Unfallopfer im Schadensfall entsprechend entschädigt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen.

Wie kann ich Schäden am eigenen Auto versichern?

Da die für ein Kfz abgeschlossene Haftpflichtversicherung nur Schäden an anderen Autos abdeckt, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko abzuschließen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend für die Kfz-Zulassung.

Doch wieso muss das Auto über eine Haftpflicht verfügen, damit Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren dürfen? Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung? Warum kann zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

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Warum ist eine Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Fahrzeugen von Dritten ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Fahrzeugen von Dritten ab.

Obwohl in Deutschland grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt, gibt es sogenannte Pflichtversicherungen, in welche jeder Bürger einzahlen muss. Arbeitnehmer sind beispielsweise verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen.

Diese besteht aus fünf Teilgebieten: Arbeitslosenversicherung (ALV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Pflegeversicherung (PV), Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Weitere Pflichtversicherungen können die Berufshaftpflichtversicherung und Jagdhaftpflichtversicherung darstellen.

Wer mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dies ist in § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Die Pkw-Haftpflichtversicherung dient also in erster Linie als Sicherheit, dass Schäden, die ein Verkehrsteilnehmer für einen Dritten verursacht, abgedeckt sind und der Geschädigte nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Gut zu wissen: Kommt es nach einem Unfall zu einer Fahrerflucht und der Unfallverursacher kann im Anschluss nicht ermittelt werden, muss der Geschädigte die Reparaturkosten an seinem Kfz in aller Regel selbst tragen. Allerdings gibt es einen Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer, welcher in einem solchen Fall in Anspruch genommen werden kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Welche Leistungen sind inbegriffen? 

Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung fürs Auto?
Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung fürs Auto?

Die Haftpflichtversicherung fürs Auto muss Leistungen erbringen, sobald der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug Schäden an Dritten verursacht hat. Dabei kann es sich sowohl um Sach- als auch um Personenschäden handeln.

Bei Letzteren können beispielsweise folgende Posten durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rente, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.

Für folgende Schäden, die an einem fremden Fahrzeug entstanden sind, muss die fürs Auto abgeschlossene Haftpflichtversicherung ebenfalls aufkommen:

  • Reparaturkosten 
  • Nutzungsausfall 
  • Anwaltskosten
  • Wertminderung 
  • Kosten für einen Mietwagen 
  • Gutachterkosten 
  • Abschleppkosten 
  • Wiederbeschaffungswert (nur bei einem Totalschaden)

Wichtig: Es gibt eine gesetzlich festgelegte mindeste Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht: bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Es handelt sich dabei allerdings nur um einen Mindestbetrag. Einige Versicherungsanbieter bieten deutlich höhere Deckungssummen im Schadensfall an.

Autohaftpflicht zahlt nicht: Welche Gründe das haben kann 

Autoversicherung: Die Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Pkw.
Autoversicherung: Die Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Pkw.

Grundsätzlich muss eine Kfz-Haftpflicht Leistungen erbringen, wenn Schäden an fremden Fahrzeugen entstanden sind. Doch kann es auch vorkommen, dass sich die Versicherung weigert, Zahlungen an den Geschädigten zu leisten?

Grundsätzlich nicht. Allerdings kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer im Anschluss an geleistete Zahlungen in Regress genommen wird. Das bedeutet, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung erst einmal die Kosten übernimmt, sich das Geld im Anschluss allerdings vom eigenen Versicherungsnehmer, der den Unfall verursacht hat, zurückholt.

Wann Sie eine Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung erwarten kann, können Sie in aller Regel Ihrem Vertrag mit dem Versicherungsanbieter entnehmen. Üblicherweise ist diese Maßnahme in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) 
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis 
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis 
  • Fahrten unter Alkohol oder Drogeneinfluss

Übrigens: Der Regressanspruch einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in aller Regel auf höchstens 5.000 Euro pro Verstoß begrenzt.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Welche Kosten müssen Sie einplanen?    

Was kostet die Haftpflichtversicherung fürs Auto?
Was kostet die Haftpflichtversicherung fürs Auto?

Wollen Sie eine Haftpflicht für Ihr Kfz abschließen, stehen Ihnen eine Vielzahl an Versicherungsanbietern zur Verfügung. Die Höhe der monatlichen Beiträge kann dabei variieren und hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Typklasse: Marke und Modell Ihres Kfz spielen bei der Beitragsberechnung für die Kfz-Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass es unterschiedliche Daten über die Schadens- und Unfallbilanzen der einzelnen Fahrzeugtypen gibt. 
  • Jährliche Laufleistung: Legen Sie mit Ihrem Wagen jährlich viele Kilometer zurück, steigt natürlich auch die Gefahr für Unfälle. 
  • Schadensfreiheitsrabatt: Fahren Sie viele Jahre unfallfrei, verbessert sich Ihre Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse, was den Beitragssatz für die Kfz-Versicherung deutlich senken kann. 
  • Nutzerkreis und -alter: Ein weiterer wesentlicher Faktor zur Beitragsberechnung ist die Anzahl der Personen, welche das Kfz nutzen dürfen. Je mehr Fahrer eingetragen werden, desto höher können die Beiträge ausfallen. Zudem zeigen Statistiken, dass junge und ältere Fahrer in mehr Unfälle im Straßenverkehr verwickelt sind, sodass für diese Personengruppen eine höhere Beitragszahlung angesetzt wird. 

Es kann sich durchaus lohnen, Angebote mehrerer Versicherungsanbieter zu vergleichen, damit Sie das Angebot finden können, welches für Sie die besten Konditionen zu einem guten Preis anbietet.

Zusätzlich zur Autohaftpflichtversicherung: Teilkasko oder Vollkasko?

Neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung, welche abgeschlossen werden muss, lassen viele Fahrzeugbesitzer Ihren Wagen auch noch Teil- oder Vollkasko versichern. Was das genau bedeutet, erklären wir in den nachfolgenden Abschnitten.

Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug

Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Versicherungsnehmer an Dritten verursacht hat, auf, allerdings sind Reparaturkosten für das eigene Kfz damit nicht abgedeckt. Daher entscheiden sich viele Fahrzeughalter zusätzlich für eine Teilkaskoversicherung.

Durch diese sind folgende Fälle abgesichert: Kollisionen mit Haarwild (Wildunfall), Glasbruch, Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile, Hagel- oder Sturmschäden sowie ein entstandener Schaden durch Brand oder Überschwemmung.

Achtung: Durch eine Teilkaskoversicherung werden keine Schäden, die bei einem Unfall an Ihrem eigenen Kfz entstehen, abgedeckt.

Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug

Wollen Sie, dass Schäden an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug auch durch die Versicherung abgedeckt sind, müssen Sie eine Vollkasko abschließen. Auch hier kann der Versicherungsnehmer die Zahlung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Unfalls vorliegt.

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