Was ist Teilkasko? Leistungen der Versicherung

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was zahlt die Teilkasko-Versicherung?
Was zahlt die Teilkasko-Versicherung?

Ein Kraftfahrzeug kann einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Neben den meist hohen Anschaffungskosten, müssen Kfz-Steuer, Benzin, mögliche Reparaturen und zumindest auch die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt werden.

Wer sein Kraftfahrzeug durch eine Teilkasko weiter abdecken möchte, um nicht bei jedem Schaden am eigenen Auto selbst dafür aufkommen zu müssen, zahlt noch einmal einen zusätzlichen monatlichen Betrag.

FAQ: Teilkasko
Was deckt die Teilkasko fürs Auto ab?

Durch ein Teilkasko werden Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Tiere oder Umwelteinflüsse entstehen, abgedeckt. Auch Brandschäden, sowie Diebstahl und Raub sind mit einer Teilkasko in aller Regel abgedeckt.

Wird Vandalismus von der Teilkasko abgedeckt?

Werden Schäden an Ihrem Fahrzeug mutwillig durch unbekannte Personen verursacht, kommt die Teilkasko meist nicht für diese auf. Vandalismus fällt in aller Regel unter die Leistungen einer Vollkaskoversicherung.

Ist die Teilkasko eine Pflichtversicherung?

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist eine Teilkasko nicht vorgeschrieben. Allerdings greifen viele Verkehrsteilnehmer auf diese zurück, um den Wagen bei unverschuldeten Schäden abzusichern.

Doch was beinhaltet die Teilkasko eigentlich alles? Wann wird eine Selbstbeteiligung bei der Teilkasko angesetzt? Kann eine Teilkasko auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

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Was ist die Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge? 

Die Teilkasko deckt keine Schäden am eigenen Kfz ab, wenn Sie einen Unfall verursachen.
Die Teilkasko deckt keine Schäden am eigenen Kfz ab, wenn Sie einen Unfall verursachen.

Nicht wenige Menschen investieren viel Zeit und Geld in das eigene Kraftfahrzeug, schließlich soll das Gefährt auch etwas hermachen und möglichst lange halten. Umso ärgerlicher, wenn der Wagen beschädigt wird.

Passiert dies im Rahmen eines Unfalls, den Sie selbst nicht verschuldet haben, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden begleichen. Doch wer kommt eigentlich für den Schaden auf, wenn Hagel fette Dellen in der Karosserie hinterlassen hat oder es zu einer Kollision mit einem Wildschwein kam?

Das Tier kann hierfür natürlich nicht belangt werden. Verfügen Sie über eine Teilkasko, kommt diese in aller Regel für Schäden, welche durch Umwelteinflüsse entstanden sind, auf. Es handelt sich dabei um eine Kfz-Versicherung, welche Sie zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht buchen können.

Wichtig: Haben Sie keinerlei zusätzliche Versicherung abgeschlossen, müssen Sie in aller Regel selbst für die beschriebenen Schäden aufkommen.

Was zahlt die Teilkasko: Vandalismus, Diebstahl & Steinschläge? 

Schließen Sie eine Teilkasko ab, entstehen dadurch zusätzliche monatliche Kosten. Die Investition will also gut überlegt sein. Daher stellt sich zunächst erst einmal die Frage, welche Leistungen diese freiwillige Versicherung überhaupt enthält.

Das Leistungspaket kann je nach Anbieter variieren. Ebenso die maximale Schadenssumme, welche durch die Teilkasko gedeckt wird. Folgenden Schäden sind in aller Regel durch diese Versicherungsart abgedeckt:

  • Diebstahl (das gesamte Kfz oder auch einzelne Teile)
  • Brand und Explosionen
  • Schmorschäden durch einen Kurzschluss
  • Glasbruch
  • Kollisionen mit Haarwild (muss als Haarwild laut Bundesjagdgesetz gelten)
  • Sturm-, Hagel-, Blitz und Überschwemmungsschäden

Doch werden auch Schäden übernommen, die durch unbekannte Dritte am Fahrzeug verursacht werden? Beispielsweise nach einer Fahrerflucht oder wenn schlicht Vandalismus betrieben wurde? In solchen Fällen greift die Teilkasko nicht. Sollen diese Schäden auch abgedeckt sein, müssen Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie den Täter auf frischer Tat ertappen oder die Polizei diesen ermitteln kann. Neben strafrechtlichen Konsequenzen muss der Verursacher dann auch die Kosten für die Beseitigung der angerichteten Schäden tragen. Allerdings ist die Aufklärungsquote bei Sachbeschädigungen an Kfz nicht sonderlich hoch, sodass viele Betroffene mit Teilkasko auf den Kosten sitzen bleiben.

Sind Sie verpflichtet, eine Kfz-Teilkasko abzuschließen?

Wollen Sie einen Steinschlag oder Hagelschaden per Teilkasko versichern lassen, geschieht dies stets auf freiwilliger Basis. Die einzige Versicherung, über welche jedes Kraftfahrzeug verfügen muss, ist die Haftpflicht.

Eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung ist günstiger 

Ein Wildschaden wird von der Teilkasko in aller Regel übernommen.
Ein Wildschaden wird von der Teilkasko in aller Regel übernommen.

Glasschaden, Steinschlag, Marderschaden: Die Teilkasko deckt all diese Umwelteinflüsse, welche das Kfz schädigen, ab. Doch natürlich gibt es diese Leistung nicht umsonst. Ein Versicherungsprämie wird fällig. Diese können Sie meist monatlich, einmal im Quartal, halbjährlich oder für das ganze Jahr leisten.

Doch wie teuer ist eine Teilkasko für Hagelschaden und Co eigentlich? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe der Versicherungssumme stets individuell berechnet wird. Folgende Faktoren können bei der Preisermittlung eine wichtige Rolle spielen:

  • Fahrzeugtyp und Alter
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Alter des Halters, auf welchen das Fahrzeug versichert wird
  • Mögliche weitere Versicherte Fahrer
  • Ggf. wirkt sich ein vorhandener Stellplatz für das Kfz Preismindernd aus

Anders als bei einer Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung, spielt der Schadensfreiheitsrabatt für die Teilkasko keine Rolle. Dafür kann sich ein anderer Faktor wesentlich auf die Beitragshöhe auswirken: die Selbstbeteiligung.

Vereinbaren Sie einen gewissen Betrag, den Sie im Schadensfall dazuzahlen müssen, so reduzieren sich die Kosten der Teilkasko meist deutlich. Ohne Selbstbeteiligung wird es demnach deutlich teurer.

Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko 

Während ein Marderbiss von der Teilkasko abgedeckt ist, gibt es eine Reihe von Schäden, bei welchen die Versicherung nicht aufkommen muss. Dafür ist dann eine Vollkasko vonnöten. Dadurch erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen:

  • Abdeckung von Vandalismusschäden
  • Übernahme der Reparaturkosten am eigenen Kfz bei einem selbstverschuldeten Unfall
  • Kostenübernahme durch Schäden, welche auf Fremdverschulden zurückgeführt werden können

Mit einer Vollkasko sind Sie also rundum abgedeckt, was Ihren Wagen angeht. Die Teilkasko ist in dieser Versicherungsart ebenfalls enthalten.

Fazit: Ist eine Teilkasko sinnvoll? 

Da eine Teilkasko beim Sturmschaden oder anderen witterungsbedingten Schäden greift, sollten Sie darüber nachdenken, die Versicherung abzuschließen.
Da eine Teilkasko beim Sturmschaden oder anderen witterungsbedingten Schäden greift, sollten Sie darüber nachdenken, die Versicherung abzuschließen.

Abschließend stellt sich die Frage, ob der Abschluss einer Teilkasko sinnvoll ist oder nicht. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Schäden, welche durch Umwelteinflüsse entstehen können, hohe Kosten verursachen.

Insofern lohnt es sich, eine Teilkasko abzuschließen, da Sie in diesem Fall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings muss die Versicherung auch finanziell zu stemmen sein, andernfalls können Sie schnell in eine Schuldenfalle tappen.

Eine Vollkasko empfiehlt sich hingegen nur bei Neuwagen oder Fahrzeugen, welche noch einen hohen Restwert besitzen. Andernfalls rechnet sich der Rundumschutz für das Kraftfahrzeug eher nicht.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

Ein Gedanke zu „Was ist Teilkasko? Leistungen der Versicherung

  1. Uwe

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Mein Fhz. ist bei der Teilkaskoversichert mit 150.€ SB. Nach der Reparatur meiner Frontscheibe bekomme ich nach 10 Monaten eine Rep.rechnung über 147.€ . Bei meiner telef. Schadensmeldung wurde ich nicht auf eine Werkstattbindung bei Glasbruch hingewiesen. Jetzt zahlt die Versicherung nicht, was kann ich tun.
    Velen Dank für Ihre Hilfe.
    MfG Uwe

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