Totalschaden beim Auto: Was bedeutet das?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Täglich kommt es in Deutschland zu Kollisionen im Straßenverkehr. In einigen Fällen sind von diesen Unfällen auch Personen betroffen, häufig entsteht allerdings glücklicherweise nur ein Schaden an den jeweiligen Fahrzeugen.

Hierbei kann es zu so großen Beschädigungen kommen, dass der Wagen einen Totalschaden aufweist. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Zwischen welchen Arten vom Totalschaden wird unterschieden?

Totalschaden: Kurz und Knapp
Wann spricht man von einem Totalschaden?

Ein Totalschaden bei einem Kraftfahrzeug liegt vor, wenn dieses einen so großen Unfallschaden erlitten hat, dass eine Reparatur nicht möglich ist oder die Wiederinstandsetzung des Wagens wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, so könnte das Fahrzeug theoretisch noch repariert werden. Allerdings übersteigen in diesem Fall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kfz, sodass es wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, eine Reparatur durchzuführen.

Was ist ein unechter Totalschaden?

Beim unechten Totalschaden handelt es sich quasi um ein Abrechnungsmodell mit der Kfz-Versicherung. Zwar wäre der Schaden in diesem Fall grundsätzlich zu reparieren, allerdings möchte der Fahrzeugbesitzer diesen nicht reparieren lassen, sondern lässt ihn als Totalschaden abrechnen. Dieses Konzept funktioniert aber nur, wenn der Wiederherstellungsaufwand höher ist als die Differenz aus Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich des Restwerts vom Kfz.

Wie wird zum Beispiel ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto bei der Versicherung abgerechnet? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Wenn das Auto einen Totalschaden erleidet

Wie erfolgt die Abrechnung bei einem Totalschaden?
Wie erfolgt die Abrechnung bei einem Totalschaden?

Die Diagnose Totalschaden ist meist die schlimmste Nachricht, die ein Fahrzeughalter bezüglich des Wagens erhalten kann. Dieser Begriff lässt sich grundsätzlich in zwei unterschiedliche Fälle einteilen:

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Dieser entsteht meist als Folge eines Unfalls. Zwar könnte das Fahrzeug noch repariert werden, allerdings macht dies aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Liegt ein solcher Totalschaden vor, übersteigen die Reparaturkosten den Widerbeschaffungswert des Fahrzeugs. In aller Regel wird der Wagen also nicht repariert.
  • Technischer Totalschaden: Handelt es sich um einen technischen Totalschaden, so kann der Wagen nicht mehr repariert werden. Das ist gewöhnlich der Fall, wenn das Fahrzeug stark bzw. vollständig zerstört wurde.

Um zu ermitteln, ob ein Totalschaden vorliegt, wird ein Kfz-Gutachter den Wagen genau unter die Lupe nehmen. Dieser bestimmt auch den Restwert des Kfz, welcher in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur eine wichtige Rolle spielt.

Wie wird ein Totalschaden von der Versicherung abgerechnet? 

Tragen Sie keine Schuld an dem Unfall, welcher zu einem Totalschaden Ihres Kfz geführt hat, so muss die Haftpflichtversicherung des Gegners für die Kosten aufkommen. Um zu ermitteln, in welcher Höhe Ihnen eine Zahlung zusteht, sind zwei Komponenten besonders wichtig:

  • Wiederbeschaffungswert (auch Zeitwert genannt): Dabei handelt es sich um den Wert, welches das Kfz unmittelbar vor dem Totalschaden hatte. Der Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert anhand der üblichen Marktpreise für das jeweilige Modell. Häufig kommt auch die Schwacke-Liste dabei zum Einsatz.
  • Restwert: Das ist der Wert, welchen das Fahrzeug trotz des Totalschadens noch hat. Um diesen zu ermitteln, holt der Kfz-Sachverständige in aller Regel Angebote von unterschiedlichen Händlern ein. Liegt ein technischer Totalschaden vor, beträgt der Restwert null Euro.

Liegt nun ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält der Geschädigte von der Versicherung die Summe aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts vom Kfz.

Gut zu wissen: In Bezug auf den Totalschaden gibt es auch die sogenannte 130-Prozent-Regel. Diese greift, wenn der Besitzer seinen Wagen trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen möchte. Ihm steht dann die Erstattung der Reparaturkosten zu, sofern diese 130 Prozent vom Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Zahlt bei einem Totalschaden die Vollkasko? 

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist eine Reparatur aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist eine Reparatur aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.

Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie einen Unfall verursacht haben, bei welchem an Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden entstanden ist? Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, welche Sie an Dritten verursachen.

Damit das eigene Kfz geschützt ist, müssen Sie eine Teil- oder Vollkasko abschließen. Erstere gewährt allerdings in aller Regel keine Entschädigungen bei einem selbstverschuldeten Unfall. Es bleibt also nur noch die Vollkasko übrig.

Diese kann bei einem Totalschaden im Normalfall in Anspruch genommen werden. Nach welchem Modell die Abrechnung erfolgt, bestimmt die Versicherung in den Vertragsdaten. Sollte ein Totalschaden eintreten, empfiehlt sich also ein Blick in die Versicherungsunterlagen.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

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