Gilt das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Sie einen Gebrauchtwagen einfach zurückgeben?
Können Sie einen Gebrauchtwagen einfach zurückgeben?

Auf dem deutschen Gebrauchtwagen­markt tummeln sich viele Anbieter – egal, ob Händler oder Privatverkäufer.

Für alle Geschmäcker und jeden Geldbeutel lässt sich im großen Angebot das passende Auto finden. Beim Autokauf ist jedoch einiges zu bedenken:

Der Gebrauchtwagen sollte gründlich begutachtet werden, eine ausgiebige Probefahrt ist unerlässlich und der Kaufvertrag muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer kritisch überprüft werden. rotz aller Vorsicht kann es jedoch passieren, dass erst nach der Übergabe des Fahrzeugs Mängel erkannt werden.

FAQ: Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen
Kann ich einen Gebrauchtwagen beim Händler einfach zurückgeben?

Nein. Sie haben beim Gebrauchtwagenkauf in aller Regel nicht einfach das Recht, diesen zurückzugeben, weil Sie es sich anders überlegt haben.

Wann habe ich ein Rückgaberecht beim Gebrauchtwagen?

Der Händler ist verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und der Verkäufer diesen nicht zeitnah beseitigen kann.

Kann ich einen privat gekauften Gebrauchtwagen zurückgeben?

In aller Regel ist das nur möglich, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, da bei einem Privatkauf in aller Regel die Haftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wird.

Müssen Käufer diese hinnehmen oder gibt es ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? Ist der Rücktritt vom Kaufvertrag beim Gebrauchtwagen, der vom Händler gekauft wurde, einfach so möglich? Und wie ist die Rechtslage beim Privatverkauf?

Gibt es für Gebrauchtwagen ein Rückgaberecht beim Kauf vom Händler?

Es gibt die weit verbreitete Annahme, dass der Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich problemlos innerhalb von 14 Tagen möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Rechtsirrtum. In Deutschland gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, die beim Händler gekauft wurden.

Sie haben demnach kein Recht dazu, einfach vom Gebrauchtwagenkauf zurückzutreten. Vielmehr müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Zum einen muss ein erheblicher Mangel und nicht bloß ein Bagatellschaden am Fahrzeug vorliegen. Zum anderen besteht eine Voraussetzung darin, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben muss, damit Sie das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen nutzen können.

Deutsches Recht besagt, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen.

Gebrauchtwagen zurückgeben wegen vorhandener Mängel – So ist es möglich

Ein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt es in Deutschland nicht.
Ein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt es in Deutschland nicht.

Stellen Sie nach dem Autokauf einen erheblichen Mangel fest, können Sie nicht einfach auf ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen pochen. Vielmehr sind folgende Schritte zu durchlaufen:

  • Die Mängel am Auto müssen dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden.
  • Der Verkäufer hat dann Zeit, diese nachzubessern oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Zur Beseitigung der Mängel wird ihm eine angemessene Frist gesetzt.
  • Erst wenn der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, oder der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt, ist beim Gebrauchtwagen eine Rückgabe möglich.
  • Möchten Sie den Gebrauchtwagen nicht zurückgeben, kann der Händler dazu verpflichtet werden, einen niedrigeren Kaufpreis anzusetzen.
Möchten Sie das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen nutzen, müssen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Tun Sie dies am besten schriftlich und lassen Sie sich dies vom Verkäufer quittieren. Anschließend können Sie das Auto zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückgezahlt.

Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen – Kauf von privat

Im Gegensatz zum gewerblichen Händler kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung und die Haftung im Kaufvertrag ausschließen. Sie haben nur dann ein Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen, wenn der Verkäufer eine Garantie für eine gewisse Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat oder Ihnen einen Mangel arglistig verschwiegen hat – er also von diesem wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat.

Möchten Sie beim Gebrauchtwagenkauf das Rückgaberecht nutzen, stehen Sie jedoch in der Beweispflicht. Sie müssen also belegen, dass eine Garantie bestand bzw. dass der Verkäufer den Mangel verschwiegen hat, obwohl er von diesem wusste.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, falls Sie das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie den Kaufvertrag gründlich überprüfen. Achten Sie vor allem darauf, dass alle vorhandenen Mängel am Auto und mögliche Garantievereinbarungen aufgeführt werden.
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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

52 Gedanken zu „Gilt das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen? – Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

  1. Karin

    Hallo,
    wir haben ein Auto bei einem Händler gekauft. Dieser wirbt ganz groß mit einer 7 Punkte-Garantie. Punkt 7: 15-Tage Umtausch recht: „Wenn Ihnen Ihr neuer Gebrauchter doch nicht gefällt, können Sie ihn innerhalb von 15 Tagen gegen ein anderes Fahrzeug aus unserem aktuellen Gebrauchtwagen-Angebot umtauschen.“ Als wir bereits am nächsten Tag das Auto umtauschen wollten, wurde uns erklärt, dass es lediglich zu einem „guten“ Preis zurückgekauft würde. Das Auto hat 9000,-€ gekostet und für 8000,-€ hat er es nun zurückgekauft und wir haben ein anderes Fahrzeug bei ihm gekauft. Das sind 1000,-€ weniger, das sind über 10% „Umtauschgebühr“
    Ist das aufgrund der massiven Werbung die gemacht wird rechtens?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
    Karin

  2. Franz

    Hallo. Ich habe einen 7er BMW mit Automatik gekauft. Das Getriebe hat bei der Probefahrt schon geruckelt und wirr geschaltet, der Händler sagte das wird vor der Übergabe alles gemacht. Als ich den Wagen geholt habe ( im Mai), ist mir auf der 200km Heimfahrt aufgefallen dass das gleiche Problem immernoch da ist, trotz Getriebeölwechsel.
    Ich habe das Auto wieder mit Aufwand ( 2 Autos ) 200 km zum Händler gefahren, er sagte er schaut nochmal. Nach 6 Wochen Diagnose durfte ich das Auto wieder abholen. Aussage vom Händler, das Auto schaltet einwandfrei, und er versteht nicht was ich meine. Ich sagte ok und bin Nachhause gefahren.
    Auf der Heimfahrt das gleiche wieder. Die Gänge „fallen“ teilweise rein, es gibt ab und zu starke Schläge beim Lastwechsel. Bei leichter bergauffahrt schaltet er wirr rauf und runter. Eine Katastrophe. Und ich kenne die BMW Automatik und weiß wie sie schalten muss.
    Ich glaube der Händler will dass ich aufgebe. Er kennt das Problem und will es nicht bezahlen.
    Noch dazu stehen im Kaufvertrag 2 Vorbesitzer, laut Fahrzeugbrief ( den ich nach dem unterschreiben geschickt bekam) sind es mindestens 4!!

    Es kann doch für mich als Käufer nicht zumutbar sein, 2,3,4 mal 400km hin und zurück zu fahren, ohne dass sich etwas ändert? Ich will die Problemkiste loswerden. Hab ich eine Chance auf Rückgabe?

  3. Sandro J.

    Hallo hab am Freitag ein Auto von privat gekauft und da der Wagen abgemeldet war konnte ich ihn nicht Probe fahren.Der Wagen ging nachdem starten 2 mal aus und dachte mir erst nichts bei.Nachdem der Verkäufer aber das Auto wieder in due Garage setzen wollte ging er 4 mal aus sodass ich nun stutzig bin und erfahren habe das der luftmassenmesser defekt ist was der Verkäufer aber abstreitet. Nun soll ich den Wagen heute am Montag abholen aber ich möchte ihn nicht mehr aber habe ihn schon bezahlt. Was kann ich nun tun?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sandro,

      das Fahrzeug muss den im Kaufvertrag gemachten Angaben entsprechen und der Verkäufer darf keine Mängel verschweigen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Enes

    Ich hab ein Auto von Privat gekauft das abgemeldet war, d.h ich konnte das Auto nicht großartig Probefahren.
    Nach dem Kauf landete ich nur in der Werkstatt, es sind keine 3 Wochen her und ich habe schon 1000€ Werkstattgebühren bezahlt, weil mir die Mängel verschwiegen wurden.
    Was für Rechte kann ich gegenüber dem Verkäufer machen?
    Zählt das nicht zur arglistigen Täuschung?

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Lukas

    Hallo,

    ich habe ein gebrauchten Skoda Rapid gekauft. Wenige Tage später stellte ich fest, dass das Auto immer einen Fehler (Notruffunktion funktioniert nicht) anzeigt.
    Mittlerweile habe ich das Auto 4 mal bei dem Händler zur Reparatur abgegeben und der Fehler sollte jedes mal behoben worden sein.
    Inzwischen bin ich mit dem Auto auch schon gut 4000 km gefahren.
    Als ich bei dem Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag angesprochen habe, hat er gesagt, dass mir pro 1000 km die ich das Auto gefahren bin, 1% des Kaufpreises bei der Erstattung abgezogen wird.

    Da dieser Fehler bei der Baureihe wohl öfter vorkommt und es sich um ein Namen haftes Autohaus handelt gehe ich davon aus, dass der Fehler vorher bekannt war.

    Darf mir der Händler wirklich 1% pro 1000 km abziehen AGB´s nach ZDK

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lukas,

      die Nutzung darf der Verkäufer anrechnen. Zur genauen Höhe gibt es keine rechtlichen Regelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Toni K.

    Meine Cousine hat sich erst neulich beim Händler ein Gebrauchtwagen gekauft. Leider hat sie schnell Mängel festgestellt, die der Verkäufer nicht beschrieben hat. Dass man eine Reparatur oder niedrigen Kaufpreis verlangen kann, ist sehr interessant.

  7. Anni

    Ich habe mir vergangene Woche einen gebrauchten Corsa gekauft.
    Schon beim Kauf fiel mir ein merkwürdiges Motorgeräusch auf. Mir wurde versichert, dass dies daher kommt, dass es sich um einen Dreizylinder handelt.
    Da ich leider keine Ahnung habe, habe es ich geglaubt. Als ich das Auto dann bekam, stellte ich fest, dass es auch keine Leistung bringt (eine Probefahrt war zuvor nur auf einem Parkplatz möglich, wo es nicht aufgefallen ist).
    In einer Wekstatt nachgefragt: Sowohl Steuerkette als auch Getriebe sind kaputt.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer dies schon beim Verkauf wusste.
    Reicht ein Zeuge des Gespräches bzgl. des Geräuschs als Nachweis für eine arglistige Täuschung?
    Zudem bestehen etliche weitere kleine Mängel, die im weder vor Vertragsabschluss noch im Vertrag festgehalten wurden.
    Ich würde den Wagen gerne zurückgeben aber der Händler besteht auf Nachbesserung.
    Kann jemand einschätzen, wie meine Chancen stehen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Anni,

      Sie benötigen einen Beweis dafür, dass der Verkäufer schon beim Gespräch über die Mängel Bescheid wusste. Ein Zeuge müsste dies belegen können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann einschätzen, ob ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Birgit M.

    Hallo,ich habe im November 18 eine BKlasse bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft!Die Probefahrt im Stadtverkehr lief tadellos !Als ich das Auto abgeholt hatte und die ersten Kilometer auf der Autobahn gefahren bin leuchtete tief rot die Batterie auf!Ich habe es gerade noch geschafft von der linken Spur auf den Standstreifen auszurollen!Das Fahrzeug blieb dann zwischen rechter Spur und Standstreifen stehen!Dazu muss noch gesagt sein das es ca.19:00 Uhr war mein Auto Schwarz ist(und nicht von anderen Fahrzeugen als Hindernis erkannt werden konnte) und ich das Fahrzeug nicht verlassen konnte denn li. fuhren die LKWS und re war eine Mauer!!!Das waren die schlimmsten Minuten meines Lebens Aber nach Anruf bei der Polizei hat sich nach einiger Zeit ein Polizeiwagen mit Blaulicht hinter mich gestellt und die Straßenmeisterei hat den Verkehr umgeleitet! Ich habe 532€uro Abschleppkosten gehabt und es gab keine Entschuldigung…der verkeilte Keilriemen wurde ausgetauscht aber ich fühlte mich nicht mehr sicher mit diesem Auto…jetzt steht der Wagen wieder in der Werkstatt mit einer defekten Navigation und defekten Radio! Ich habe gefragt ob sie das Auto wieder zurück nehmen aber da gab man mir nur an dass das Auto nur zurück gekauft werden kann für 2.500 €uro weniger😡da ich jetzt restlos bedient war kaufte ich mir ein neues Auto von einem renommierten Händler mit Vertragsgarantie…meine B-Klasse steht seit ca.2Wochen zur Reparatur aber nicht mal mehr auf dem Grundstück vom Händler (der Wagen ist jetzt abgemeldet) der Händler sagte mir das sie den Wagen nicht reparieren können und das nur Mercedes kann und der Wagen dort zur Reparatur steht!Nun habe ich mich heute bei Mercedes vorgestellt und nachfragen wollen wie weit die Reparatur ist….keiner hat den Auftrag angenommen und nachdem ein Mitarbeiter von Mercedes bei meinen ehemaligen Autohändler angerufen hat sagte man dass der Wagen morgen abgeholt wird und intern repariert wird 🤬ich platze bald vor Wut denn ich kann nichts machen außer abwarten ob was passiert…wie sehen meine Chancen aus wegen Rückgabe

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Birgit,

      gesetzliche Vorgaben verbieten es uns, eine kostenfreie Rechtsberatung im Internet anzubieten. Daher dürfen wir leider keine Einschätzung vornehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Christine

    Guten Morgen

    Ich habe mir vor knapp zwei Wochen ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Mir versprach man ein 1a Auto. Nach dem ich ihn holte kam jeden Tag etwas neues hinzu. Am ersten Tag ging meine beifahrertür nicht mehr auf. Die Partner Werkstatt hatte dies ohne meckern gewechselt. Dabei wurde allerdings raus gefunden das die steuerkette nicht gemacht wurden ist so wie mir die Händler es sagten. Sie meinten die steuerkette sei neu und vom Vorgänger erst gemacht. Ich habe mich mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt wo mein Auto vorher war. Da bestätigte man mir wider das die Kette nicht gemacht wurden ist. Ich habe zwei mal beim Händler angerufen und immer habe man mich vertröstet. Letztendlich bin ich dann hin gefahren und dort sagte man mir das sie nicht nach weißen können ob die Kette gewechselt wurden ist. Sondern einfach nur das dies die vorbesitzerin gesagt hat. Heute wird das Auto in meiner Werkstatt des Vertrauens geprüft wie die steuerkette funktioniert. Denn er hat probleme beim anmachen. Er geht einfach wider aus.Habe ich ein Rückgaberecht?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christine,

      liegt ein erheblicher Mangel vor und bestand dieser schon vor der Übergabe des Fahrzeugs, können Sie in der Regel erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist oder sich der Verkäufer weigert, die Reparatur vorzunehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Erol

    Hallo Autokauf team,ich habe vor 5 tagen Kia ceed gekauft,auto hat noch 3 jahre werksgarantie,nach 3 tagen auto hat viele mängel bekommen,Kleine mängel ist schon erledigt aber rechtsre tür hat viele lackschaden.ich wollte nur wissen Auto händler muss kosten übernehmen oder nicht,was kann ich denn machen
    Lg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Erol,

      lag der Mangel schon vor der Übergabe des Fahrzeugs vor, muss der Verkäufer diesen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beheben. Informationen erhalten Sie unter https://www.autokauf.org/gewaehrleistung-auto/

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Andre

    Hallo liebes Autokauf.org Team

    ich habe mir kürzlich ein Obel Mokka gebraucht gebraucht, nach kurzer zeit hörte ich aus den kofferraum ein poltern, beim langsamen überfahren von Bodenwellen.
    Das Auto wurde schon mehr als 2 mal in der Werkstatt versucht zu reparieren. Fehlanzeige.das Poltern geht nicht weg. Die Aussagen vom händler ist — das machen alle Opel Mokka und das wäre normal . Meine Frage ist nun muss ich das hinnehmen oder kann ich das Auto zurückgeben ?

    Mfg Andre

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Andre,

      aus der Ferne und ohne eine genaue Prüfung lässt sich diese Frage leider nur schwerlich beantworten. Unter Umständen ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen nötig. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Marcel

    Hallo liebes Autokauf.org Team

    Ich habe mir für gänzlich kleines Geld 1000€< einen BMW E36 mit Automatik vor ca 1,5 Monaten bei einem Händler aber ohne Garantie gekauft. So nachdem ich das Fzg. Gekauft habe habe ich einen Mangel festgestellt der aber für mich nicht dramatisch rüber kam dass das fzg. Nicht richtig Warm wurde mittlerweile bin ich sehr stuzig drüber weil das Auto es echt nicht schafft warm zu werden.(Vermutung Thermostat defekt). So einige Tage später fing das Aut. Getriebe an zu spinnen es ruckelt beim Anfahren während dem Fahren setzt mal ein gang aus und dann springt der wieder rein und seitdem geht immer wieder die Kontrolllampe des Getriebes an und das Fahrzeug nimmt leistung weg und fährt nur in einem Gang. Das immer wieder mal an mal aus. Langsam nervt es und würde gerne wissen ob ich das Fzg noch zurückgeben kann oder nicht?
    Danke im Vorraus

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Marcel,

      Händler dürfen die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern lediglich bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen. Betsand ein erheblicher Mangel schon vor der Übergabe, muss der Verkäufer diesen beheben. Viele Händler versuchen, die Gewährleistunh zu umgehen, indem sie das Fahrzeug angeblich im Auftrag einer Privatperson verkaufen. Ein Anwalt sollte den Vertrag prüfen. Er kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. L.

    Ich habe mich in einen kleinen KIA Gebrauchtwagen verliebt und werde heute beim Händler sogar eine Probefahrt machen. Gut zu wissen, dass hier eine Gewährleistungspflicht besteht und eventuelle Mängel angegeben werden müssen. Der private Kauf wäre mir deshalb zu riskant und ich werde mir hoffentlich mit dem Händler einig!

  14. Guido

    Hallo Team autokauf.org,

    wir haben einen Fiat 500 beim Händler gekauft. Später haben wir einen Mangel an der Hinterachse bemerkt
    (Schlenker beim Überfahren von Kanaldeckeln usw.). Wir haben das Auto wieder zurückgebracht und das Autohaus hat eine neue Achse einbauen lassen. Als wir das Auto abholen wollten stellten wir fest, dass eine Plastikschürze welche über dem Reifen angebracht ist lose war (im Rahmen der Reparatur geschehen). Also mussten wir es wieder dort stehen lassen. Das Autohaus brachte den Fiat wieder zu seiner Werkstatt um diesen Mangel zu beseitigen. Als wir das Auto dann abgeholt haben spürten wir den Mangel der Achse noch immer. Wir also wieder zurück zum Händer, der das Auto wieder in die Werkstatt brachte. Lt. Verkäufer wurde beim ersten Mal vergessen irgendein Kunststoffteil einzubauen. Jetzt fährt er wieder einwandfrei, möchten jedoch trotzdem vom Vertrag zurücktreten weil ich das Vertrauen in das Auto gänzlich verloren habe. Ich weiß nicht, ob er vielleicht einen Unfall hatte welcher die schiefe Achse verursacht hat. Welche Chancen habe ich für eine Vertragsumkehr?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Guido,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Meier

    Ich habe am Samstag eine Skoda gekauft 8Jahre alt 96000km
    bei der Heimfahrt musste ich nach 270 Km 2 Liter Öl auffüllen als ich nach noch 200 Km zuhause war hat schon wieder die Ölkontrolle ausgeleuchtet ich habe wieder 1 Liter Öl nachgefüllt am Sonntag bin ich zuhause etwas gefahren 45 km am Sonntagabend habe ich wieder einen Liter Öl nachgefüllt
    Am Montag habe ich den Händler angerufen um das Auto zurückzugeben er meinte es gibt kein Rückgaberecht und er wusste nichts von dem hohen Ölverbrauch

    1. Anna B.

      Hallo, gibt es da ein Update? Konnten Sie noch was machen?

  16. Aalok

    Guten Tag Team von Autokauf. Org

    Kurze Frage: ich habe eine Gebrauchtwagen gekauft und der Verkäufer sagte das der Auto Mängel frei ist. Nach 3 Wochen war Motor Leuchte an und bin zu Händler gegangen. Es war ein Teil kaputt und er hat dann repariert. Nach nur 2 Wochen ging wieder Motor Leuchte an und Händler meinte es sind 2 verschiedene teile kaputt. Ich möchte gerne vom Kaufvertrag zurücktreten ist das möglich ? Der Händler will 20% von Kaufpreis behalten bei Rückgabe ist das rechtliche ?

    Vielen Dank

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Aalok,

      grundsätzlich ist der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist und der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist bzw. der Händler sich weigert, Nachbesserungen vorzunehmen. Auch bei arglistiger Täuschung – wenn also bekannte Mängel vom Verkäufer verschwiegen wurden – ist ein Rücktritt möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Firas D.

    Hallo ..,
    vor 20 Tagen habe ich den BMW 1er beim Händler gekauft und leider hat das Auto einen Liter von dem Motoröl (900Km) verbraucht.
    Die Werkstatt hat mir empfehlt, dass ich mein Auto zurückgebe.
    Habe ich das Recht? bis wann darf es zurückgeben?
    Vielen Dank und Grüße

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Firas,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist die Rückgabe nicht ohne Weiteres möglich. Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen und Sie müssen dem Verkäufer ausreichend Zeit geben, um den Mangel zu beseitigen. Erst wenn dieser sich weigert oder der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, ist in der Regel der Rücktritt möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Volker H.

    Hallo…,
    habe einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft und folgendes im nachhinein feststellen müssen:
    Reifen sind vorne und hinten unterschiedlich. Die hinteren sind scheinbar 10 Jahre alt und deutlich abgefahren, die vorderen 6 Jahre alt.
    Der letzte Prüfbericht der HU wurde mir erst bei der Fahrzeugübergabe vorgelegt. Dort waren folgende Eintragungen seitens des Prüfers gemacht:
    Aggregatträger beachten – angerostet, diverse Anrostungen am Unterboden, Hinterachskörper stark angerostet
    etc.
    Ist das rechtens und habe ich eine Chance auf Rückgabe des PKW?
    Danke und Grüße!
    V.H.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Volker,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist, wie dem oben stehenden Text zu entnehmen ist, nur bei erheblichen Mängeln möglich. Zudem müssen Sie den Verkäufer zur Behebung der Mängel auffordern. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat – er also von ihnen wusste, den Käufer jedoch nicht auf diese aufmerksam gemacht hat. Welches Vorgehen in Ihrem Fall ratsam ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Mario B.

    ..Ich habe auch ein Auto gekauft ..Probefahrt gemacht ..und nach Übernahme störung im Öldrucksystem ..der Fehler wurde nicht durch eine Werkstatt behoben …jetzt habe ich mich selber gekümmert aber mir wurde gesgt da keiner weis wann der letzte Ölwechsel war , könnte der Motor schon in Midleidenschaft sein ..also ein restrisiko ..warum darf ich das Auto nicht zurückgeben.
    Das Auto wurde Scheckheftgepflegt angepriesen, aber das Scheckheft ist nicht vollständig ..kein Service.intervall ..garnichts wurde gemacht ..nicht mal der Ölwechsel steht drinne.
    Warum darf ich mein Auto nicht zurückgeben.
    mfg M.B.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mario,

      entspricht das Fahrzeug nicht den vertraglich festgelegten Bedingungen, dann haben Sie in der Regel das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder das Fahrzeug zurückzugeben. Bezüglich des weiteren Vorgehens sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Luise M.

    Danke für die Tipps! Ich werde was Ich hier gelernt habe für meinen nächste Autokauf verwenden.

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