Wertgutachten fürs Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 17. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Für eine Fahrzeugbewertung ist ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter eine zuverlässige Quelle. Ein Gutachter erstellt ein Kfz-Gutachten anhand von festgelegten Kriterien. Das Auto-Gutachten ist vor allem bei einem Unfall für die Versicherung von Bedeutung.

Einen Gutachter können Sie bei einem Kfz Sachverständigenbüro aufsuchen oder über TÜV und Dekra beauftragen.

Wertgutachten: Kurz und Knapp
Wann brauche ich ein Wertgutachten?

Eine Fahrzeugbewertung durch ein Wertgutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn nach einem Unfall der Restwert eines Fahrzeugs ermittelt werden muss.

Wie wird ein Wertgutachten fürs Kfz erstellt?

Hier erhalten Sie einen ausführlichen Überblick der Kriterien, die für ein Wertgutachten wichtig sind.

Wie teuer ist ein Wertgutachten?

Ein professionelles Wertgutachten kann, ne nach Anbieter, Kosten zwischen 120 und 180 Euro verursachen.

Doch „Was bewertet der Gutachter an einem Kfz genau?“ „Wie hoch sind die Kosten für ein Wertgutachten?“ „Wann lohnt sich ein Wertgutachten für das Auto überhaupt?“ Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber erläutert und beantwortet werden.

Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?

Ein Gutachten für Ihr Kfz kann sinnvoll sein, wenn Sie den Wagen verkaufen möchten.
Ein Gutachten für Ihr Kfz kann sinnvoll sein, wenn Sie den Wagen verkaufen möchten.

Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln wollen. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder einen Gebrauchtwagen kaufen wollen.

Gebrauchtwagen-Gutachten sind eine wichtige Unterstützung bei der Kaufentscheidung. Online Bewertungen eines Fahrzeuges sind nicht so zuverlässig wie das Gutachten von einem Sachverständiger für ein Kfz.

Sie können mit dem Händler, von dem Sie den Gebrauchtwagen erwerben möchten, vereinbaren, dass vorab ein Wertgutachten erstellt wird. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall. Bei Privatanbietern ist es vom Verkäufer abhängig, ob er dem Kfz-Gutachten zustimmt. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Allerdings sollten Sie immer abwägen, ob sich ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug, welches Sie erwerben möchten, lohnt. Ist der Kaufpreis oder der Restwert Ihres Fahrzeugs sehr gering, lohnt ein Wertgutachten in der Regel nicht.

Kriterien für ein Kfz-Gutachten

Ein Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Je nach Anbieter wird das Fahrzeug vor Ort oder beim Anbieter begutachtet. Das Fahrzeug wird genau geprüft und fotografisch dokumentiert. Am Ende wird ein etwa sechs-seitiges Gutachten angefertigt. In diesem Gutachten inbegriffen sind folgende Angaben:

  • Fahrzeugart/Aufbau
  • Hersteller
  • Anzahl Türen/Sitzplätze
  • Motor-, Kraftstoffart/Schadstoffklasse
  • Hubraum/Leistung
  • Erste Zulassung
  • Letzte Zulassung/Vorbesitzer
  • Nächste Hauptuntersuchung (HU)
  • Farbe/Lackierung
  • Leergewicht in kg
  • zul. Gesamtgewicht in kg
  • Anzahl Achsen/Anzahl angetriebener Achsen
  • Gesamtlaufleistung abgelesen
  • Gesamtlaufleistung geschätzt
  • Bereifung
  • Unterlagen zum Fahrzeug
  • Serienausstattung
  • Minderwertermittlung (Reparaturkosten)
  • Gutachterliche Stellungnahme (Allgemeinzustand, Lackschichtdickenmessung/-prüfung, Fahrzeugidentifizierung, Besichtigungsbedingungen, Probefahrt, Probelauf, Verkehrssicherheit, Werterhaltende-/werterhöhende Reparaturen, reparierte Vorschäden, Besonderes/Sonstiges)
  • Schlusswort
Bei einem Gebrauchtwagen-Gutachten wird das Fahrzeug genau überprüft.
Bei einem Gebrauchtwagen-Gutachten wird das Fahrzeug genau überprüft.

Nach diesem Schema lassen sich Wertgutachten erstellen. Durch die Anzahl der berücksichtigen Kriterien eines Wertgutachtens, wird unterstrichen, wie genau diese Gutachten sind. Bewertet man ein Kfz beispielsweise online, werden viel weniger Informationen abgefragt und ausgewertet. Auch Schwacke-Liste und DAT können bei weitem nicht eine so genaue Werteinschätzung vornehmen.

Dadurch, dass sich die Wertgutachten alle sehr ähnlich sind, sind sie gut vergleichbar. Der Gutachter ist an die Kriterien gebunden und muss den geschätzten Wert anhand der Kriterien belegen können. Dadurch ist ein zuverlässiges Gutachten gewährleistet.

Wertgutachten nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist ein Wertgutachten immer ratsam und in den meisten Fällen auch notwendig. Wenn Sie einen Unfall mit Blechschaden hatten, haben Sie, der Versicherung des Gegners gegenüber, Ansprüche auf eine Entschädigung. Allerdings nur, wenn der Unfallschaden über einen Betrag von 750 Euro hinaus geht. Alle Schäden in einer niedrigeren Preisklasse werden als „Bagatellbetrag“ deklariert. In diesen Fällen ist die Versicherung nicht verpflichtet ein Wertgutachten für das Kfz zu finanzieren.

Um die genaue Höhe des Schadens feststellen zu können, ist es ratsam, dass sich das Unfallopfer an einen Gutachter wendet. Den Sachverständigen für Ihr Kfz können Sie dabei frei wählen, die Kosten trägt der Unfallgegner. Die Versicherung ist weiterhin verpflichtet Ihnen mögliche Abschleppkosten oder Mietwagenkosten zu erstatten.

Die Versicherung des Unfallgegners wird versuchen die Entschädigungszahlung so gering wie möglich zu halten. Greifen Sie daher auf ein Wertgutachten zurück, um den vollen Preis erstattet zu bekommen.

Nach einem Unfall zählt ihr Fahrzeug als Unfallfahrzeug und erfährt dadurch eine merkantile Wertminderung. Diese Autos erzielen in der Regel geringere Summe bei einem Verkauf. Um diesen Betrag auszugleichen, wird in den meisten Fällen eine variable Summe von der Versicherung ausgezahlt, um die Wertminderung abzufangen.

Ein Wertgutachten ist nach einem Unfall mit Totalschaden nötig, um die Summe der Entschädigungszahlung festsetzen zu können.
Ein Wertgutachten ist nach einem Unfall mit Totalschaden nötig, um die Summe der Entschädigungszahlung festsetzen zu können.

Bei einem Unfall mit Totalschaden ist ein Wertgutachten unerlässlich. Der Gutachter muss den Restwert des Unfallautos ermitteln. Die Entschädigungssumme errechnet sich nämlich nach dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte zahlen muss, um einen gleichwertigen Ersatz für sein Unfallauto zu erhalten. Der Restwert wird vom Gutachter ermittelt und gibt an, zu welchem Preis, das Unfallauto noch verkauft werden kann.

Ist der Restwert bestimmt, muss der Geschädigte den Wagen verkaufen. Der erzielte Preis darf dabei den festgelegten Restwert nicht unterschreiten. Wird ein höherer Preis erzielt, muss die Versicherung des Unfallgegners darüber informiert werden.

Der erzielte Restwert wird letztendlich vom Wiederbeschaffungswert subtrahiert. Die Summe, welche dabei heraus kommt, wird dem Geschädigten dann als Entschädigungszahlung überwiesen.

Das Auto-Gutachten und die Kosten

Wie eben erwähnt, trägt im Fall eines Unfalls die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Wertgutachten. Lassen Sie das Gutachten anfertigen, um den Wert Ihres Gebrauchtwagens oder den Wert eines Fahrzeugs, welches Sie kaufen möchten zu ermitteln, tragen Sie die Kosten selbst. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.

Im besten Fall ist der Gutachter ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Allerdings benötigt ein Sachverständiger keinen Nachweis seiner Qualifikationen. Dennoch lassen sich Gutachten weniger bestreiten, je qualifizierter sich eine Person als Sachverständiger ausweisen kann.

Der TÜV bietet die Möglichkeit während der HU ein Wertgutachten zu erstellen. Dieses Gutachten kostet Sie einen Aufpreis von ca. 50 Euro. Steht keine HU an, können die ein Kfz-Gutachten auch in Auftrag geben. Allerdings steigen die Kosten.

Wenn Sie das Gutachten direkt beim TÜV erstellen lassen, kostet Sie das 125 Euro. Bestellen Sie einen TÜV-Mitarbeiter zum Standort des zu bewertenden Fahrzeugs, zahlen Sie 25 Euro extra, also einen Gesamtpreis von 150 Euro. Als Zusatz bekommen Sie das Gutachten als PDF-Datei geschickt.

Auch die DEKRA bietet eine individuelle Fahrzeugbewertung an. Allerdings kann diese Bewertung nur in einer DRKRA Niederlassung durchgeführt werden. Ein Wertgutachten am Fahrzeugstandort erstellen zu lassen ist nicht möglich. Die Kosten belaufen sich auf 142,21 Euro.

In einer Werkstatt oder durch einen Privatanbieter können Sie auch ein Gutachten erstellen lassen. Diese Leistungen sind in der Regel etwas teurer (ab 180 Euro). Allerdings bieten diese Anbieter den Vorteil, dass relativ zeitnah ein Termin vereinbart werden kann. TÜV und DEKRA sind häufig ausgebucht, sodass Sie dort lange auf einen Termin warten müssen.
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

11 Gedanken zu „Wertgutachten fürs Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen

  1. Mario Schwarz

    Gut zu wissen, dass man nur Ansprüche auf eine Entschädigung hat, wenn der Betrag über 750 Euro hinaus geht. Ich habe Mitschuld an einem kürzlich passierten Autounfall und muss jetzt ein Gutachten erstellen lassen. Am besten werde ich mich dafür an einen kompetenten Gutachter vor Ort wenden.

  2. Norbert Six

    Hallo zusammen,

    folgende Frage: Habe meinen 911er von einem Sachverständigen schätzen lassen. Punktlandung EUR 70.000.
    Die Versicherung behauptet, dass diese keine Höherversicherung mehr macht sondern nur nach Zeitwert bei Unfall, Diebstahl ect. zahlt. Weiß jemand ob a. diese Sachlage stimmt und b. kennt jemand eine Versicherung welche höher versichert und c. oder was kann man tun??

    Danke im Voraus für‘ s Feedback.
    Nobby

  3. Dave

    Hallo Miteinander,

    Habe folgendes Problem!

    Habe vor ca. zwei Monaten ein Gebrauchten BMW X5 F15 / EZ: 2015 über einen Händler gekauft.
    Jetzt nach ein paar Wochen musste ich feststellen, dass diverses an dem Fhz. nicht stimmt bzw. das einige Mängel seit es etwas Kälter wurde aufgetreten sind. Zur Zeit befindet sich der X5 bei einem BMW Händler zur Reperatur.
    Heute bekam ich den Anruf vom Händler.
    Das Fhz. hatte einen Vorschaden der nicht richtig Repariert wurde und die Teile die Defekt sind kann man dem Unfall gut zuordnen. Wenn ich das Reparieren lassen würde, dann müsste ich ca. 4000 und 5000€ zahlen.

    Kann man nachträglich noch vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. man rät mir einen Gutachter einzuschalten um den Schaden zu beurteilen.

    Kennt sich jemand mit so einem Fall aus und kann mich beraten !?

  4. Sagstetter

    Tobias, das gutachten hättest du VOR dem kauf einholen sollen……

  5. Tobias

    Ich benötige ein wertgutachten. Über ein Auto was ich ende September gekauft habe. Doch jetzt treten und suchte man diverse Mängel. Spaltmase stimmen nicht Kotflügel hochgebogen. Reifen stehen nicht da wie sie sollen Tür verzogen…
    Laut Verkäufer wurde das Auto als unbeschädigt verkauft…… Nun gibt’s die Keule zwischen die Hörner.

  6. james

    Werden beim Gutachten evtl. auch Kriterien wie Zustand der Sitze, gepflegter Innenraum, etc. bewertet oder geht es wirklich ausschließlich um die harten Fakten wie oben beschrieben?

  7. M.

    Interessant, dass auch Daten über den Vorbesitzer mit in ein Gutachten einfließen. Ich versuche nach einem Unfall gerade einen geeigneten KFZ Sachverständigen zu finden. Aber da ich in einem kleinen Dorf lebe, ist das gar nicht so einfach.

  8. Dieter M.

    Ich habe nach einem Unfall (Fremdverschulden) ein Gutachten zur Schadenshöhe bekommen. Darin wird der Allgemeinzustand des Fahrzeugs, der Karosseriezustand und der Lackzustand als GUT bewertet. Da ich mein Fahrzeug sehr pflege, bin ich der Ansicht, dass in allen drei Kriterien ein SEHR GUT korrekt wäre. Das Ganze hat zwar keine Auswirkungen auf die Reparatur, aber auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts und die Wertminderung. Zudem möchte ich das Gutachten bei einem späteren Verkauf dem Käufer vorlegen. Da ich das Gutachten nicht anfechten will, nur die Frage, nach welchen Kriterien denn die Beurteilung erfolgt, um mir hier selbst ein Bild machen zu können. Vielen Dank.

    1. autokauf.org

      Hallo Dieter,

      die Kriterien sind nicht gesetzlich festgelegt. Je nach Gutachter besteht ein gewisser Spielraum.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Ute F.

    Muß man nach der Erstellung eines Wertgutachtens dies der Versicherung melden?

    1. Redaktion

      Hallo Ute,

      in der Regel benötigt die Versicherung das Wertgutachten in dem Fall, das ihnen eine Entschädigung zusteht. Ob sie das Wertgutachten bei der Versicherung verbindlcih melden müssen, kommt dabei auf die Versicherung an. Im Falle des falls, wird eine Versicherung das Gutachten jedoch benötigen

      Ihr Team von fahrzeugbewertung.org

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